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Archive through 27. Juni, 2003

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Allgemein » Direktwahl UND Liste in größeren Wahlkreisen » Archive through 27. Juni, 2003 « Zurück Weiter »

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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 27. Juli 2002 - 17:04 Uhr:   

Basiert auf die Weizsäcker-Forderung, Direktmandate sollten leichter zu erlangen sein, habe ich ein System entworfen, das die Personenwahl-Komponente stärkt. (Ich weiß allerdings nicht, ob es so ein System vielleicht schon gibt)

Dabei werden insgesamt 600 Mandate verteilt. Dies geschieht in 75 Wahlkreisen (möglichst gleich groß, aber Ländergrenzen werden beachtet). In jedem Wahlkreis stellt eine Partei eine offene Liste mit bis zu 10 Kandidaten auf.

Der Wahlbürger gibt dann seine Stimme ab. Bei einem Präferenzsystem, wie ich es bevorzugen würde, muß er innerhalb der bevorzugten Liste bleiben (bzw innerhalb der Unabhängigen, die ja auch kandidieren). Die Stimme für den/die Kandidaten ist somit auch die Stimme für die Partei (bzw keine Partei).

Bei der Wahl werden zuerst die Direktmandate verteilt: Wer in einem Wahlkreis 1/600 der bundesweit abgegebenen Stimmen erlangt, ist gewählt, egal ob er auf einer Liste stand oder als Unabhängiger antrat. Besonders hier ist ein Präferenzsystem wichtig.

Für die Verhältniswahlkomponente wird das Ergebnis zuerst bundesweit ermittelt, dann werden die Sitze auf die Länder und schließlich auf die Listen verteilt; innerhalb der Listen ist das Präferenzsystem maßgeblich, oder wenn nur eine Stimme abgegeben wird, die Zahl der erlangten Stimmen.

Da die Personenwahlkomponente ein Mandat nur dann vergibt, wenn ein Kandidat ausreichend Stimmen für ein einen "eigenen Sitz" erlangt, die Verhältniswahlkomponente aber mindestens ebenso viele, gibt es keine Überhangmandate. Da die Listen offen sind, gibt es auch keine sicheren Listenplätze; alle Kandidaten sind direkt vom Willen des Wählers abhängig.

Parteien können mit derselben Liste in mehreren Wahlkreisen antreten, aber falls der Liste am Ende mehr Sitze zugeteilt würden, als Kandidaten (max. 10) da sind, verfallen diese. Dadurch werden es vor allem kleine Parteien sein, die in einem Wahlkreis sonst wahrscheinlich keinen Kandidaten (oder nur einen) durchbringen können. Direktmandate werden allerdings nur auf Wahlkreisebene verteilt.

Kritik, Verbesserungsvorschläge?
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c07
Veröffentlicht am Samstag, 27. Juli 2002 - 21:12 Uhr:   

Dein Modell verhindert Überhangmandate nicht sicher. Sobald ein Wahlkreis überdurchschnittlich groß und/oder die Wahlbeteiligung dort überdurchschnittlich hoch ist, können 9 oder mehr Bewerber die Bedingung für ein Direktmandat erreichen. Auch andere Überhangmandate würd ich auf den ersten Blick nicht ganz ausschließen. Um das genauer zu untersuchen müsste man aber auch wissen, wie von den Ländern auf die Wahlkreise verteilt werden soll.

Die Ländergrenzen kannst du bei so großen Wahlkreisen nicht mehr einhalten, weil dann insbesondere Bremen viel zu klein für einen Wahlkreis wär.

Problematisch ist auch, dass der Parteienproporz nur sehr kleines Gewicht hat (sollen überhaupt die Direktmandate angerechnet werden?) und kleine Parteien systematisch geschwächt werden. Andererseits untergräbt dein Modell durch die sehr guten Chancen für Unabhängige die 5%-Hürde. Letzteres ist zwar kein Problem für mich, aber generell halt ich von Personenwahlen oberhalb der kommunalen Ebene nicht viel. Ich wähl lieber bekannte Inhalte als unbekannte Personen.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 27. Juli 2002 - 22:06 Uhr:   

Überhangmandate entstehen in keinem Fall, denn jede Stimme für einen Kandidaten ist auch eine Stimme für seine Partei. Bei Direktmandaten verfallen überzählige Stimmen (selbst wenn mit Präferenzsystem ein großer Teil an andere Kandidaten verteilt werden kann), bei der Verhältniswahl dagegen wird oft aufgerundet, und genau daher kämen dann die Extra-Mandate.

1/600 der Stimmen ist mehr als im jetzigen System, da dieses sich mit relativen Mehrheiten begnügt und außerdem Stimmensplitting unterstützt. Im jetzigen System würde eine Stimme statt zwei und eine nötige Wählerzahl von 1/598 der abgegebenen Stimmen auch die Überhangmandate eliminieren, allerdings dadurch, dass viele Wahlkreise dann gar keine Direktmandate besetzen. In meinem System würden von durchschnittlich 8 Mandaten pro Wahlkreis etwa 4 bis 6 direkt besetzt.

Die Wahlkreisgrößen sind innerhalb eines Landes möglichst nah beieinander zu halten. Entspräche die Durchschnittsgröße 7,8 Mandaten, müssen alle in einem Korridor von 7,3 bis 8,3 liegen. Bremen würde dann halt einen sehr kleinen Wahlkreis enthalten, und ein Direktmandat dort wäre schwieriger zu erlangen als in Niedersachsen - dieselbe nötige Stimmenzahl entspricht einer viel höheren Prozentzahl - aber die durch Verhältniswahl gewählten Bremer Abgeordneten hatten seit jeher dieses Problem.

Kleine Parteien sollen eben nicht geschwächt werden - sie können sogar selbst Direktmandate erringen, erhalten aber den Rest über Verhältniswahlrecht von der Liste, die allerdings hier offen ist statt geschlossen wie bisher.

Zu den Unabhängigen: unbekannte Personen werden wohl kaum ins Parlament gewählt. Schill war sehr bekannt; er käme durch eine solche Regelung wohl in den Bundestag, aber allein. Andere bekannte Personen könnten bei den Bürgern beliebt sein, von ihrer Partei wegen Abweichung von der Linie aber nicht aufgestellt werden; sie könnten so doch noch gewählt werden.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 27. Juli 2002 - 22:12 Uhr:   

Ich sich halbwegs stimmig ist das Konzept, bei dem vieles unklar ist (z.B. Anzahl der Stimmen, falls Mehrstimmengebung: Kumulierung möglich oder nicht?, Sperrklausel; Verrechnungsverfahren), nur dann, wenn jeder Wähler nur eine (Präferenz-) Stimme hat, denn sonst wären Überhangmandate möglich.
Die Bestimmung, dass direkt gewählt ist, wer 1/600 der Stimmen erreicht, ist praktisch bedeutungslos, da diese Kandidaten (sofern sie für eine Partei kandidieren) ja in jedem Fall auch dann gewählt wären, wenn man die "Personalkomponente" ganz wegließe und einfach alle Mandate an die Kandidaten einer Partei mit den höchsten Präferenzstimmenzahl vergeben würde.

Unabhängige Politiker dürften den Schwellenwert (ca. 80000 Stimmen) wohl kaum erreichen. Denkbar wäre höchstens, dass sich ein Prominenter ins Parlament wählen lässt, um Immmunität zu bekommen. Nehmen wir mal an, Michael Schumacher würde in Deutschland wohnen, hätte Ärger mit der Steuerfahndung und 500.000 durchgeknallte Fans würden ihn als Unabhängigen in den Bundestag wählen. Dann gingen ca. 420000 Stimmen verloren, da er den Schwellenwert um diese Zahl überschritte. Außerdem gehen alle Stimmen für Unabhängige verloren, die weniger als 1/600 aller Stimmen erreichen. Ganz abgesehen vom hohen Stimmenverlustpotential und möglichem Missbrauch sind Kandidaturen von Unabhängigen m.E. auch deshalb abzulehnen, weil der Einfluss eines einzelnen Unabhängigen unter 600 Abgeordneten gleich null ist.

Ganz grundsätzlich habe ich auch Bedenken gegen eine freie Liste. Bei Bundestagswahlen werden in erster Linie die Parteien und ihre Spitzenkandidat gewählt, Personen (außer die bekanntesten Vertreter einer Partei) interessieren die meisten Wähler kaum. Die meisten Wähler werden von der regionalen 10er-Liste ihrer Partei keinen oder nur einen Kandidaten kennen. So werden sich die meisten Stimmen auf 1 oder höchstens 2 Kandidaten konzentrieren, die den Wählern halbwegs bekannt sind. Wenn z.B. in einem Wahlkreis eine Partei 4 Mandate bekommt, wird der vierte Abgeordnete aller Wahrscheinlichkeit nach nur mit sehr wenigen Stimmen gewählt. Dagegen sollten die Parteien m.E. einen gewissen Einfluss auf die Zusammensetzung ihrer Fraktion behalten, um eine Chance zu haben, kompetente aber weniger bekannte Kandidaten und jüngere und deshalb auch meist unbekannte Kandidaten ins Parlament zu bringen. Die freie Liste kann auch zu starkem Klientelismus führen und unsaubere Praktiken begünstigen. In Süditalien haben (als noch das alte Wahlrecht galt) viele Politiker die schützende Hand über Mafia-Gruppierungen gehalten, die im Gegenzug dafür gesorgt haben, dass der Politiker in ihrem Einflussbereich möglichst viele Präferenzstimmen erhielt.
Eine bessere Variante wäre eine lose gebundene Liste, bei der nur die Kandidaten über Präferenzstimmen ins Parlament einziehen, wenn sie eine bestimmte Hürde überschreiten und die restlichern Sitze nach der Rangfolge auf der Parteiliste vergeben werden.
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c07
Veröffentlicht am Samstag, 27. Juli 2002 - 23:43 Uhr:   

Kleine Parteien werden durch die teilweise sehr hohe implizite Sperrklausel auf Länderebene (für Bremen wären bei Hare/Niemeyer oder d'Hondt an die 20% möglich) benachteiligt. Stimmen für sie in den kleineren Ländern würden komplett verfallen. Allerdings scheint es dadurch tatsächlich möglich zu sein, Überhangmandate zu verhindern, wenn die Mandatsanteile der Länder durch die Anteile der gültigen Stimmen bestimmt werden.

Zu den offenen Listen:
Ich halt eine Wahl mit offenen Listen auf höherer Ebene nicht mehr für gleich, weil nur eine privilegierte Minderheit die Chance hat, eine begründete Entscheidung zwischen den Kandidaten zu treffen, und nur diese Minderheit über die tatsächliche Mandatsverteilung bestimmt (Spitzenkandidat ausgenommen; das betrifft auch real existierende Wahlen wie z.B. die bayrische Landtagswahl). Dieses Privileg sollte den Parteien vorbehalten bleiben, die nicht ohne Grund wesentlicher Bestandteil unseres politischen Systems sind. Für mehr Entscheidungsmöglichkeiten für die Wähler würd ich mir eher eine größere Zahl an Parteien wünschen.

Zu den Unabhängigen:
Ich denk schon, dass gut 10% in einem relativ eng umgrenzten Gebiet so leicht zu erreichen sind, dass diese Regelung auch praktische Bedeutung hätte.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Juli 2002 - 00:32 Uhr:   

Nochmal zu den kleinen Parteien: das System, was ich hier vorstelle, ist ein reines Verhältniswahlrecht, was die Anzahl der Mandate angeht. Die Sitzzahl wird erst bundesweit bestimmt und dann auf die Länder und dann auf die Listen verteilt.

Dazu hatte ich auch meinen Zusatzvorschlag (1.Beitrag, letzter Absatz) hinzugefügt, eine Liste könnte in mehreren Wahlkreisen antreten: die Liste würde die Sitze erhalten, und das Gesamtergebnis der Kandidaten in allen Wahlkreisen, in denen diese Liste antrat, bestimmt dann, wer ins Parlament einzieht.

Zum Präferenzsystem: ich dachte da an etwas wie STV; ein Kandidat bekommt eine Stimme, aber wenn er sie nicht braucht, geht sie an denjenigen mit der nächsten Präferenz.

Zum Thema Liste und Wahl durch Partei bzw Wahl durch Bürger: derzeit wären die meisten Direktmandatsträger durch sichere Listenplätze ebenfalls im Bundestag. Der Unterschied zwischen erwartetem und erzieltem Ergebnis der Parteien im Bundestag beträgt fast immer nur wenige Prozentpunkte. Daraus ergibt sich, dass die große Mehrheit der Mitglieder des Bundestags bereits feststehen, bevor die Bürger überhaupt gewählt haben.

Gerade diese Übermacht der Parteien ist es doch, die den einzelnen Abgeordneten dem Fraktionszwang unterwirft, obwohl der Abgeordnete doch frei sein sollte. Ein Kompromiss zwischen einer offenen und einer geschlossenen Liste könnte eine Option "ich unterstütze die von der Partei gewünschte Reihenfolge mit meinen Präferenzen" sein, oder auch eine nötige Mindeststimmenzahl; sie sollte aber nicht zu hoch sein.

Eine Alternative, die Bürger und Abgeordnete noch näher zusammenbringt, so dass der Bürger auch denjenigen kennt, den er wählt, wäre ein Wahlkreis, der etwa 4 (statt etwa 8) Mandaten entspricht; hier würde eine große Partei ein bis zwei Direktkandidaten durchbringen, die der Bürger wahrscheinlich gut kennt. Für kleine Parteien besteht weiterhin die Möglichkeit, mit einer Liste in mehreren Wahlkreisen anzutreten. Die maximale Länge einer Liste hier wären 5 Kandidaten (statt 10). Dieses System wäre natürlich wieder schlecht für unabhängige Kandidaten.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Juli 2002 - 09:10 Uhr:   

Ich hatte vergessen, die 5%-Hürde zu erwähnen. Mein Vorschlag sollte nicht die Mehrheitsbildung direkt ändern, aber der Bürger selbst sollte seine bevorzugten Kandidaten wählen, und manchmal auch einen unabhängigen Kandidaten in den Bundestag wählen können.

10 Direktmandate (statt bisher 3) für eine Partei sollten dann die volle Repräsentation aller Stimmen für diese Partei sichern.
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Juli 2002 - 10:48 Uhr:   

Mit "Die Sitzzahl wird erst bundesweit bestimmt" scheinst du also die Sitzzahl der Parteien und mit "Listen" die Listen jeweils derselben Partei zu meinen. Dann stimmt mein Vorwurf bezüglich der kleinen Parteien wirklich nicht. Allerdings sind dann eben doch Überhangmandate denkbar, und zwar auch ganz normale wie beim jetzigen Wahlsystem. Ein "ganzes" Mandat garantiert bei mehrstufiger Verteilung noch lang nicht, dass es auch tatsächlich zugeteilt wird.

Einfaches Beispiel:
Im Bundesland A erreichen 10 Kandidaten der Partei X genau 1/600 der bundesweiten Stimmen, im Land B erhält 1 Kandidat 1/1000 der Stimmen, sonst hat die Partei keine Kandidaten. Damit stehen X rechnerisch insgesamt 10,6 Mandate zu. Bei den meisten Verfahren ist es ohne weiteres möglich, dass tatsächlich nur 10 Sitze zugeteilt werden. Wenn nun nicht gerade mit d'Hondt weiterverteilt wird, bekommt Land A nur 9 Sitze und hat damit ein Überhangmandat. D'Hondt dürfte aber wegen kumulierter Benachteiligung der kleinen Länder verfassungswidrig sein (vergleiche Urteil des bayrischen Verfassungsgerichtshofs zu d'Hondt in den Regierungsbezirken).

Fazit: Der einzige Effekt der Direktwahlregelung ist, dass sie Überhangmandate ermöglicht, außer dass damit eine Sperrklausel überwunden werden kann.

Zum Fraktionszwang:
Freiheit der Abgeordneten und der derzeitige, nicht zwingende Fraktions-"Zwang" widersprechen sich nicht. Es ist immer eine Abwägung, ob eine Einzelfrage wichtig genug ist, die Gesamtrichtung, die für die Regierungsparteien durch den Koalitionsvertrag festgelegt worden ist, in Frage zu stellen.

Zur Bürgernähe:
Obwohl ich mich als überdurchschnittlich politisch interessiert bezeichnen würde, kenn ich selbst bei den jetzigen sehr kleinen Wahlkreisen meine Direktkandidaten nicht wirklich und hab auch wenig Chancen, sie kennenzulernen. Mit wem ich noch nie direkt gesprochen hab, den kenn ich nicht gut genug, um ihn als Person zu wählen.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Juli 2002 - 12:50 Uhr:   

Zu d'Hondt: Du hast völlig recht. Für Parteikandidaten könnte man direkt zur Verteilung nach STV oder ähnlichem übergehen, wenn die Partei über 5% landet.

Zum Fraktionszwang: Natürlich kann sich der Abgeordnete heutzutage frei entscheiden, ob er Handlanger der (jetzigen oder Schatten-) Regierung sein oder von seiner Partei auf einen unsicheren Listenplatz oder gleich ganz abgeschoben werden will.

Zur Bürgernähe: Ein Abgeordneter vertritt etwa 100.000 Bürger. Ich würde nicht erwarten, ihn richtig kennenlernen zu können, aber es sollte doch möglich sein, seine Positionen zu kennen... danach wählt man ja schließlich auch die Partei aus, oder?

Zu der Meinung, mehr Parteien wären besser: würden sich kleine Parteien spalten, würde wohl mindestens ein Teil dadurch aus dem Bundestag fliegen würde (siehe LD und ÖDP, die abgespaltenen Flügel von FDP und Grünen), und würden sich große spalten, würden sie dadurch ihre dominante Stellung in Regierungen verlieren (deswegen gibts CDU und CSU nicht jeweils bundesweit, trotz Unterschieden in den Ansichten).

Also bleibt nur das Wachsen von Splitterparteien über die 5%-Hürde. Das haben nur die Grünen geschafft (in der frei gewählten letzten Volkskammer waren die Bürgerbewegungen stark zersplittert, erst die Fusion zu Bündnis 90/Grüne wurden dort 5% erreicht - und mittlerweile weniger). Schill hätte wohl eine Chance, aber keine große.
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Juli 2002 - 15:18 Uhr:   

Es bliebe auch noch die Abschaffung der 5%-Klausel oder zumindest die Einführung einer Erstzstimme falls die gewählte Partei scheitert. Dann wären Parteineugründungen nicht mehr so aussichtslos, und mit mehr Parteien würde die Stellung der Abgeordneten gegenüber ihrer Partei stärker.

Zur Bürgernähe:
Derzeit vertritt ein direkt gewähler Abgeordneter etwa 200 000 Wahlberechtigte. Mein Wahlkreis (München-Süd (jetzt 221, vorher 206)) hat von den Wahlberechtigten her ziemlich genau Durchschnittsgröße, aber es wohnen darin 280 000 Bürger.

Meinen Direktkandidaten hab ich deshalb gewählt, um Erich Riedl (CSU, dürfte wegen diverser Affären auch bundesweit bekannt sein) zu verhindern. Offensichtlich haben das viele genauso gemacht und damit die CSU diesen für sie eigentlich sicheren Wahlkreis haushoch verloren. Das war aber eine Ausnahme, dass ich gern eine Person (ab-)gewählt hab.

Wenn es pro Partei nur einen Kandidaten gibt (z.B. Erststimme bei der bayrischen Landtagswahl, die im Gegensatz zur Bundestagswahl nicht wertlos ist), wähl ich die Kandidaten natürlich im Prinzip wie Parteien, weil sie im Wesentlichen für die Positionen ihrer Partei stehen. Wenn ich mich aber innerhalb einer Partei entscheiden muss (z.B. Zweitstimme bei der bayrischen Landtagswahl) kann ich die Position von Kandidaten relativ zu ihrer Partei normalerweise nicht so genau beurteilen, dass ich eine echte Wahl hab. Das führt dann zu so perversen Reaktionen der Wähler, dass hauptsächlich nach dem Beruf gewählt wird, weil der auf dem Stimmzettel steht.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Juli 2002 - 15:54 Uhr:   

@c07
In den wenigsten Wahlkreisen dürfte eine Erststimmenentscheidung der beschriebenen Art möglich sein und wenn, dürfte es den nicht Wählern nicht bewußt sein. Immerhin hatte in nur 13 Wahlkreisen eine andere Erststimmen- als Zweitstimmenmehrheit einen Einfluß auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages.

Bei der Landtagswahl in Bayern hat das Personenelement eh kaum eine Wirkung. Das Verrechnungssystem gibt den Wahlkreiskandidaten einen kaum einholbaren Bonus.
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Juli 2002 - 17:17 Uhr:   

Möglich ist so eine Erststimmenentscheidung immer dann, wenn der Betreffende nicht auf der Liste abgesichert ist. Aber natürlich hat es Seltenheitswert, dass es tatsächlich passiert. Bei der letzten Bundestagswahl hat es sonst sogar nur in einem einzigen weiteren Wahlkreis (Göppingen) den Fall gegeben, dass ein Kandidat abgewählt und gleichzeitig der Gegenkandidat gewählt worden ist (siehe hier). Zumindest in meinem Wahlkreis war das ganz sicher eine bewusste Entscheidung der Wähler. Die meisten Wähler treffen solche Entscheidungen ja selbst dann bewusst, wenn sie gar nicht möglich sind ;)

Ich wollte gerade herausstellen, dass es nur in solchen Extremfällen sinnvoll ist, einen Kandidaten wegen seiner Person anstatt seiner Partei zu wählen.

Zu Bayern:
Dass das Personenelement relativ wenig Wirkung hat, ist richtig. Aber aus der Sicht des CSU-Wählers ist es nicht vernachlässigbar, weil die CSU regelmäßig mehr Mandate erringt, als sie Direktkandidaten hat. Dann spielen die reinen Listenkandidaten durchaus eine Rolle. Auch für die Wähler anderer Parteien erschwert genau der Vorsprung der Stimmkreiskandidaten (Wahlkreise heißen in Bayern die Regierungsbezirke) eine taktisch vernünftige Wahl, weil sie deshalb nur Kandidaten wählen dürfen, die einen eigenen Stimmkreis haben, den sie aber weder gewinnen noch zu deutlich verlieren dürfen und der bei den kleinen Parteien auch nicht so klein sein darf, dass der Kandidat allein dadurch chancenlos ist. Aber das verheerende Landtagswahlrecht in Bayern ist ein ganz eigenes Thema, das ich an dieser Stelle nicht noch weiter ausbreiten will.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Juli 2002 - 17:28 Uhr:   

Die von Dir beschriebene Situation gab es aber auch in Hessen. Der Kandidat meines Wahlkreises (ich wohne in Rödermark im Kreis Offenbach) wurde bei der letzten Bundestagswahl nicht wiedergewählt und war auf der CDU-Landesliste nicht abgesichert. Erst ein Vierteljahr später rückte er für einen ausscheidenden CDU-Abgeordneten auf der Liste nach. Aber diese Situation ist zugegebermaßen selten.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Juli 2002 - 22:02 Uhr:   

Lässt sich mein Vorschlag noch verbessern, oder ist er von vornherein zum Scheitern verurteilt. Ich war der Ansicht, eine Wahl der Abgeordneten direkt durch die Wähler auf einer Ebene möglichst nah am Wähler sei doch besser als die Parteienherrschaft, die die meisten Sitze im Bundestag schon vor der Wahl vergeben hat und dem Bürger nur die Entscheidung über die Mehrheitsverhältnisse überlässt. Die ist natürlich wichtig, aber eigentlich sollten die Parteien nur 'bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken', und nicht den Staat komplett übernehmen.
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Juli 2002 - 22:49 Uhr:   

Unter der Voraussetzung, dass offene Listen gewünscht sind, ist dein Vorschlag nicht so schlecht. Gegenüber den quadratmetergroßen offenen Listen, mit denen ich mich hier in Bayern rumschlagen muss, ist er klar im Vorteil. Ich hab nur die Gelegenheit genutzt, mein generelles Missfallen über offene Listen kundzutun, und dann ist die Diskussion etwas abgedriftet.

Das Überhangproblem erledigt sich, wenn man die Regel mit dem 1/600 der Stimmen streicht oder auf die unabhängigen Kandidaten beschränkt.

Die zwischen den Ländern deutlich verschieden großen Wahlkreise kann man durchaus akzeptieren, wenn die Zahl der dort vergebenen Mandate variabel ist (ich hab es anfangs so verstanden, dass es immer 8 sind).
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2002 - 14:04 Uhr:   

Ich habe mal einen Blick auf die Mandatszahlen der Bundesländer, vor allem der kleineren, geworfen (umgerechnet auf 598 Sitze):

HB 5 Sitze, SR 8, HH 12, MV 12, BB 19, TH 19, SA 20, SH 21, BE 23

Das harmoniert nun absolut nicht mit durchschnittlich 8 Sitzen pro Wahlkreis und ähnlichen Wahlkreisgrößen für verschiedene Bundesländer. Bei 4 bis 7 sieht es etwas besser aus:

4: HB 1, SR 2, HH 3, MV 3, BB 5, TH 5, SA 5, SH 5, BE 6
5: HB 1, SR 2, HH 2, MV 2, BB 4, TH 4, SA 4, SH 4, BE 5
6: HB 1, SR 1, HH 2, MV 2, BB 3, TH 3, SA 3, SH 3, BE 4
7: HB 1, SR 1, HH 2, MV 2, BB 3, TH 3, SA 3, SH 3, BE 3
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Montag, 23. Juni 2003 - 02:11 Uhr:   

@ c07

Daß sogar ein nicht abgesicherter Kandidat einer kleineren Partei durch geschickten Erststimmen-Wahlkampf in den Bundestag einziehen kann, hat man nunmehr ja an Christian Ströbele gesehen, der einen expliziten Wahlkampf *gegen* die eigene Partei geführt hat. Mit dem Slogan "Ströbele wählen heißt Joschka quälen" wurde er nicht nur gewählt, obwohl die SPD deutlich mehr Zweitstimmen hatte, sondern verschaffte sich durch diesen Erfolg innerparteilich sogar soviel Ansehen, daß er zum stv. Fraktionsvorsitzenden aufstieg.
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c07
Veröffentlicht am Montag, 23. Juni 2003 - 08:32 Uhr:   

Wobei die Grünen dort nicht wirklich klein sind. Sie sind dort immerhin zweitstärkste Partei mit großem Abstand vor PDS und CDU.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Montag, 23. Juni 2003 - 20:35 Uhr:   

@ c07

Stärker als die PDS sind die Grünen aber in diesem Gebiet erst seit dieser Bundestagswahl. Außerdem liegen sie bei den Zweitstimmen 16,1 Prozentpunkte hinter der SPD, während Ströbele 2,3 Prozentpunkte vor dem SPD-Kandidaten liegt. Ströbele hat ca. 13.000 Erstimmen mehr als die Grünen Zweitstimmen und der SPD Kandidat hat ca. 16.000 Erststimmen weniger als die SPD Zweitstimmen.

Bei den Zweitstimmen hat es also im Wahlkreis 84 eigentlich nur eine große Partei gegeben. Wann hat es eigentlich zuletzt den Fall gegeben, daß der Kandidat einer Partei, die weniger als 25% der Zweitstimmen in diesem Wahlkreis erhielt direkt gewählt wurde?
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Juni 2003 - 22:48 Uhr:   

An der Stelle kann man allerdings das ganze Zeitstimmensystem in Frage stellen, wenn Ströbele nur von einer Minderheit seiner eigenen Partei gewählt wurde, aber durch seine Direktwahl ein Kandidat der Liste, gegen die er Wahlkampf gemacht hat, nicht ins Paralemnt kommt.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 00:30 Uhr:   

@ Martin Fehndrich

Ich gehe davon aus, daß Hans-Christian Ströbele von der weit überwiegenden Zahl der Grün-Wähler in seinem Wahlkreis gewählt wurde, aber halt auch noch von vielen anderen mehr. Er hat ja auch keinen Wahlkampf gegen die Grünen gemacht, sondern erklärt, er repräsentiere einen Teil der Grünen, der ebenfalls im Parlament vertreten sein sollte und es ohne seine Wahl nicht sei. Daß die Bundestagsfraktion in ihrer Mehrheit dieses (linke) Spektrum im Übrigen auch für Relevant für die Grünen hält, sieht man daran, daß sie ihn zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt hat.

Witerhin ist dies keine Frage des Zweistimmenwahlrechts, sondern des Vorhandenseins von Wahlkreisen überhaupt, da ich davon ausgehe, daß Hans-Christian Ströbeleauch bei einem Einstimmenwahlrecht, wie es es zB in NRW gibt, direkt gewählt worden wäre. Die entsprechenden Verluste an Stimmen bei der SPD und Gewinne bei den Grünen hätten zu keiner Mandatsverschiebung geführt (falls ich mich nicht verrechnet habe), so daß der oben zitierte Effekt trotzdem eingetreten wäre.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 05:01 Uhr:   

Ich glaub nicht, dass die Grünen diesen Wahlkreis ohne die getrennte Erststimme gewonnen hätten. Immerhin fehlen da noch gut 16 Prozentpunkte. Aber das ist ebenso Spekulation, wie die Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Schließlich wär dann auch anderswo anders gewählt worden, und die Überhangmandate verschieben sich selbst dann leicht, wenn es keine Änderungen der bundesweiten Sollverteilung gibt.

Übrigens sind wegen Ströbele zwei andere Kandidaten nicht ins Parlament gekommen. Die SPD hätte nämlich sonst in Berlin ein Überhangmandat bekommen. Und dem SPD-Kandidaten fehlen mehr Stimmen als nur die, die bei Ströbele gelandet sind. Die PDS-Kandidatin hat auch deutlich mehr als ihre Partei.

Das Zweistimmensystem wird nicht viel besser, wenn man nur einheitliche Vergabe zulässt, außer dass die Transparenz für die Wähler größer wird (wer versteht schon wirklich, was die Erststimme eigentlich bewirkt?). Aber die Auflösung von Wahlkreisen in der heutigen Form ist wohl völlig illusorisch. Eine deutliche Verbesserung wär es aber schon, wenn zum Wahlkreisgewinn eine absolute Mehrheit nötig wär. Mann könnte dazu einfach ein Präferenzsystem einführen, wie es wegen der 5%-Hürde auch bei den Zweitstimmen angebracht ist. Wobei Ströbele durchaus auch dann gute Chancen auf das Direktmandat gehabt hätte.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 10:44 Uhr:   

Ein Präferenzsystem und Einerwahlkreise lassen sich nicht sinnvoll kombinieren. Praktisch geht das bei Bundestagswahlen nur in Mehrmannwahlkreisen.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 11:58 Uhr:   

Ein Präferenzsystem in Einerwahlkreisen entspricht einfach einer vorweggenommenen Stichwahl. Die Folgepräferenzen der schwächsten Kandidaten werden übertragen, bis ein Kandidat die absolute Mehrheit hat.

Analog bei der Zweitstimme: Folgepräferenzen der kleinsten Parteien werden übertragen, bis alle verbliebenen Parteien über 5% sind.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 12:18 Uhr:   

@Martin:
> An der Stelle kann man allerdings das ganze Zeitstimmensystem in Frage
> stellen, ...
Wie?
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Ich würde umgekehrt sagen: Das ist wohl der erste Fall, wo die Wähler mal wirklich vom Zwei-Stimmen-System so Gebrauch machten, wie es gedacht war!

Sie wollen einerseits X% Grüne im Parlament, und andererseits per Direktwahl die Zusammensetzung dieser Fraktion beeinflussen.

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