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Mitdenker
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. Mai 2008 - 10:38 Uhr: | |
Neben dem Wahlrecht für die Stadt- und die Landesbürgerschaft interessiert mich auch das Kommunlwahlrecht im Land Bremen ab dem Jahr 2011. Wie sieht das Kommunalwahlrecht für die Stadtverordnetenwahl der Stadt Bremerhaven ab dem Jahr 2011 aus? Wie sieht das Kommunalwahlrecht für die Wahlen zu den Ortsbeiräten der Stadt Bremen ab dem Jahr 2011 aus? |

Lars Tietjen
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juni 2008 - 08:16 Uhr: | |
Für BHV wird die 5%-Hürde für die Kommunalwahl wohl wieder eingeführt. Gesetzentwurf SPD/Grüne: http://www.bremische-buergerschaft.de/drucksachen/192/4504_1.pdf Weitere Informationen: http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/ Sie war mit Wirkung zur nächste Wahl im Zusammenhang mit dem neuen Wahlrecht gestrichen wurden. Mal sehen ob die 5%-Kausel vor Gericht bestand hat. Allerdings greift für BHV wegen der fehlenden Direktwahl des Bürgermeisters ein wichtiges Argument aus den letzten Entscheidungen nicht. |

Mitdenker
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 06. Juni 2008 - 00:20 Uhr: | |
Einige Politiker in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung und in der Hamburgischen Bürgerschaft sind ziemlich dreist, wenn es um das Thema Wahlrecht geht. Auch die Bremerhavener Abgeordneten in der Bremer Landesbürgerschaft hatten bekanntlich ihre Vorbehalte gegen die Abschaffung der 5 % Hürde. Zur Eingangsfrage: Die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung hat 48 Mitglieder. Wird diese Wahl auch in Mehrpersonenwahlkreisen, mit 5 Stimmen je Wähler stattfinden? Werden die Wahlen zu den Ortsbeiräten in Bremen ebenfalls in Mehrpersonenwahlkreisen, mit 5 Stimmen je Wähler stattfinden? |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Freitag, 06. Juni 2008 - 00:24 Uhr: | |
Mehrpersonenwahlkreise sind im neuen Bremer Wahlrecht nicht vorgesehen, weder auf Landesebene noch bei Stadtverordnetenversammlung oder Ortsbeiräten. Das Fünf-Stimmen-System findet hingegen durchgehend Anwendung. |

Mitdenker
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 06. Juni 2008 - 00:58 Uhr: | |
Wilko, da hast Du recht. Das war doch die Ursprungsidee von Mehr Demokratie. Leider waren sie sich von der Bremer Landesverfassung zurückgeschreckt, da sie möglicherweise verletzt werden könnte. x) Das war wirklich hasenfüßig. Die Politiker könnten einfach auf die kommen können, die Einstimmenregel "für ewig" festzuschreiben. Die Verfassung bezieht sich auch eher auf die bisherigen Konstanten, den "fast reinen Proporz", sowie die Besonderheit mit den Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven. Wahlkreise haben im Land Bremen anscheinend nicht den Weg in die Köpfe der Politiker gefunden. Man hätte die Politiker mittels der Volksbegehren dazu auffordern müssen, die Verfassung bzw. das Wahlgesetz an dieser Stelle zu ändern. x) Der Bundestag hatte vor 2 Jahren das Grundgesetz massiv verändert. Das gelang im Schnellverfahren. (Beitrag nachträglich am 06., Juni. 2008 von Mitdenker editiert) |