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Christian Schmidt (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2008 - 13:39 Uhr: | |
De-facto bedeutet dies doch dass Ueberhangmandate eines Landesverbandes von den schwaechsten Listenmandaten eines anderen Landesverbandes abgezogen werden. Bei der SPD wuerden z.B. SH, NI, NW (x3), HE, RP, BW und BY Listenmandate verlieren und damit unter dem Proporzanspruch liegen. Im uebrigen wird dasselbe Prinzip auch in Schottland und Wales angewandt, wobei dort Ueberhangmandate einer Partei innerhalb einer Wahlregion wegen der starren Mandatszahl pro Wahlregion den anderen Parteien abgezogen werden. (Und es wird noch d'Hondt angewendet anstelle von St Lague.) |

Mitdenker
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2008 - 13:47 Uhr: | |
Christian Schmidt, dem könnte man auf 2 Wegen abhelfen. 1. Man gewährt Überhangmandate. 2. Man vergibt weniger Sitze in Einerwahlkreisen, z. B. 270 statt 299. |
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