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Aufstellungsverfahren zur Landesliste

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ökologe (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Dezember 2007 - 06:37 Uhr:   

Wer kennt sich aus?

Partei ABC nominiert im Herbst 07 ordnungsgemäß die Landesliste zu den Anfang 08 stattfindenden Landtagswahlen. Ebenso ordnungsgemäß verläuft die Aufstellung der Wahlkreiskandidaten.

Nach einigen Wochen ist dem Spitzenkandidaten und Vorsitzenden der Partei ABC einer der Kandidaten (sowohl Landeslistenplatz, als auch WK-Kandidat) nicht mehr sympathisch. Er will eine Neuwahl des Listenplatzes und des WKs und beruft entsprechende Nominierungsparteitage zur Neubesetzung dieser Positionen ein.

Frage 1: Ist eine solche einzelne Neu-, bzw Nachwahl überhaupt zulässig?

Frage 2:

a) Wenn nicht, wäre eine komplette Neuwahl der Landesliste zulässig?

b) Wenn doch, wie oft sind dann solche "Auswechselungen" der potentiellen Mandatsanwärter möglich?

c) Gibt es rechtlich relevante Unterschiede zwischen einer beim Landeswahlleiter eingereichten Liste und einer noch nicht eingereichten?

Frage 3: Welche Einberufungsfristen wären für einen solchen Nominierungsparteitag einschlägig?

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihren kompetenten Rat.
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wefis (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. Dezember 2007 - 20:10 Uhr:   

Grundsätzliches:
Das jeweilige Landeswahlgesetz ist zu beachten - bei 16 Bundesländern gibt es 16 verschiedene Möglichkeiten.

Entscheidend ist, ob die Liste/Direktkandidatur bereits beim zuständigen Wahlleiter eingereicht wurde. Eingereichte Listen/Kandidaten können nur noch nach den Vorschriften des jeweiligen LWG geändert werden (siehe dort). Mit Zustimmung der Vertrauensleute ist das meist noch zulässig.

Ob neue Aufstellungsversammlungen zulässig sind, ist nach der Partei-Satzung zu entscheiden. Es sind zwei neue Aufstellungsversammlungen nötig (Liste/Direktkandidat). Auch für die Einberufungsfrist ist die Partei-Satzung bindend.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Januar 2008 - 18:58 Uhr:   

Geht es bei der Eingangsfrage um einen wirklichen Fall?

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