| Autor |
Beitrag |

nichtswisser
| | Veröffentlicht am Montag, 09. September 2002 - 18:10 Uhr: | |
hallo! ich habe 5 fragen: 1.wer wählt den bundeskanzler? 2.wer ist alles Wahlberechtigt? 3.was ist ein Wahlkreis? 4.wieviele wahlkreise gibt es? 5.welche aufgabe hat der Bundespräsident mit bezug auf den Kanzler? hoffe auf antwort! |

Eike
| | Veröffentlicht am Montag, 09. September 2002 - 19:00 Uhr: | |
1. Der Bundestag. 2. Alle, die über 18 Jahre sind und in Deutschland seit mindestens drei Monaten wohnen oder im Gebiet des Europarates leben oder im sonstigen Ausland leben (bei letzteren seit weniger als 25 Jahren), sofern sie vor ihrer Ausreise mindestens drei Monate in der BRD oder in der DDR gelebt haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 3. Ein abgeschlossenes Wahlgebiet, aus dem ein Abgeordneter des Bundestages direkt gewählt wird. 4. 299 5. Er schlägt dem Bundestag einen Bundeskanzler vor (auf weitere, bisher nie eingetretene Eventualitäten verzichte ich) |
|