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kl_kobold (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juli 2007 - 22:58 Uhr: | |
Hallo liebe Forenmitglieder. Ich hab eine Frage an die Runde, wählen darf laut § 12 Wahlrecht der BRD Zitat:§ 12 Wahlrecht (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. So nun erfahre ich das all die Wählen dürfen die im Sinne des Artikels 116 Abs.1 Deutsche sind!?!?!? Zitat:Art 116 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. So wie ich heute erfahren habe, kann man die deutsche Staatsangehörigkeit nur über eine Staatsangehörigkeitsurkunde glaubhaft machen . Da die ja keiner bei der Wahl vorlegt, frag ich mich ob überhaupt irgendeine Wahl in der BRD jemals gültig war?!?!?! Da ja der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Oder übersehe ich hier was? Danke schon mal |
Philipp Wälchli
| Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juli 2007 - 23:30 Uhr: | |
Mal nur ein Wort: Register |
kl_kobold (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juli 2007 - 23:35 Uhr: | |
Das Wahlregister? Da steht das drin? Danke! |
Florian (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 13. Juli 2007 - 11:00 Uhr: | |
Hoppla! Ein Beitrag von Philipp Wälchli mit nur einem Wort? Gab's so was schon mal? Dass ich das noch erleben darf...
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kl_kobold (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 13. Juli 2007 - 12:59 Uhr: | |
Was ist nun? In der Wahlliste steht nur drin wer einen Perso hat, nix von der Staatsbürgerschaft. Also auch kein Antwort. ;-) |
Good Entity (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 13. Juli 2007 - 15:46 Uhr: | |
quote:Oder übersehe ich hier was?
Ja. Im bereits zitierten § 12 steht nichts von "Der Wahlberechtigte muss am Wahltag seine Staatsangehörigkeit glaubhaft machen." oder ähnlich. Also muss er nicht. Das Wahlregister kann sich selbst so schlau machen, wie es das für richtig hält. Das wäre etwa die Langfassung von Philipp Wälchlis Posting. |
mma
| Veröffentlicht am Freitag, 13. Juli 2007 - 18:16 Uhr: | |
@kj_kobol ("In der Wahlliste steht nur drin wer einen Perso hat, nix von der Staatsbürgerschaft.") Ich nehme mal an, dass Sie selbst deutscher Staatsangehöriger sind. Wenn ja: Gucken Sie mal auf Ihrem Perso in die Zeile über Ihrer eigenen (!) Unterschrift. Falls da nichts von Ihrer Staatsangehörigkeit steht, sollten Sie den Ausweis auf der nächsten Polizeiwache vorlegen - und schnell verschwinden. |
kl_kobold (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 13. Juli 2007 - 22:01 Uhr: | |
@mma Das sagt nichts über die Staatsangehörigkeit aus was auf dem Ausweis steht, egal ob Personal- oder Reisepass! Das "DEUTSCH" unter Staatsangehörigkeit auf diesen Dokumenten ist eine reine Vermutung der BRD. |
Philipp Wälchli
| Veröffentlicht am Freitag, 13. Juli 2007 - 23:20 Uhr: | |
Kleiner Tip: Es gibt noch weitere Register. |
kl_kobold (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 13. Juli 2007 - 23:28 Uhr: | |
@Philipp Wälchli und die sind? |
Philipp Wälchli
| Veröffentlicht am Samstag, 14. Juli 2007 - 11:51 Uhr: | |
v. a. Melderegister |
kl_kobold (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Samstag, 14. Juli 2007 - 14:10 Uhr: | |
Melderegister Prüft nicht anhand von Art. 116 GG die Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit kann nur mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde nachgeweisen werden. siehe: http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ So wer geht nun wählen in der BRD? |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Samstag, 14. Juli 2007 - 14:58 Uhr: | |
BWG und BWO regeln die nötigen Details zum Wählerverzeichnis etc. Es ergibt sich keine Regelung die eine Staatsangehörigkeitsurkunde verlangt. Es gibt einige wenige Regelungen wo diese Verlangt wird oder verlangt werden kann. Eine ist beim Nachweis der Staatsangehörigkeit bei der Hochzeit. Zur Frage der Staatsangehörigkeit sei auf diese Regelungen verwiesen: http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_121854/Internet/Navigation/DE/Gesetze/GesetzeNachThemen,param=a,param2=148530.html__nnn=true Zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit insbesondere StAR-VwV. |
Philipp Wälchli
| Veröffentlicht am Samstag, 14. Juli 2007 - 20:04 Uhr: | |
Die Staatsangehörigkeit bemisst sich ja auch nicht nach GG 116, sondern nach den dazu erlassenen Ausführungsgesetzen. Im übrigen gelten öffentliche Register als beweiskräftig, solange ihre Unrichtigkeit nicht klar nachgewiesen ist. |
kl_kobold (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Samstag, 14. Juli 2007 - 20:30 Uhr: | |
@all Okay danke |