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Besonderheit bei der Zusammenarbeit v...

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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juni 2007 - 16:18 Uhr:   

Hallo zusammen, kurze Fragen schreien nach kurzen Antworten.
Welche Besonderheiten gilt bei den Wahlen bei der Zusammenarbeit zwischen CDU und CSU.

cheers

greta
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El_Tres (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juni 2007 - 01:03 Uhr:   

Kurze Antwort:
Die CSU tritt bei Wahlen nur in Bayern an, die CDU im Rest Deutschlands, beide aber als rechtlich eigenstaendige Parteien.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. April 2008 - 16:29 Uhr:   

Heisst das, dass wenn die CSU bundesweit nicht ueber fuenf Prozent käme, sie auch nicht im Bundestag vertreten wäre? Oder zählen die Stimmen der Schwesterpartei zur Ueberwindung der Fuenfprozenthuerde mit?
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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. April 2008 - 17:06 Uhr:   

Es gibt ja noch die Drei-Direktmandate-Regel.
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sebu
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. April 2008 - 18:51 Uhr:   

Für Bundestagswahlen gibt's noch die Grundmandatsklausel, für Europawahlen muss die CSU aber die 5%-Hürde alleine überwinden.
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Demokratie statt FDP
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 15. Oktober 2012 - 16:11 Uhr:   

"für Europawahlen muss die CSU aber die 5%-Hürde alleine überwinden."

Zumindest diese Notwendigkeit hat ihnen und der FDP das Verfassungsgericht ja nun abgenommen. Tja Leute, das ist doch der wahre Kern des Urteils zur 5-%-Hürde. Es ging darum, die FDP am leben zu halten. Die unionsnahen Richter wollten es, in der Hoffnung über den Umweg Europa den Koalitionspartner zu retten; die SPD-nahen Richter hoffen, dass sich die FDP über 3,5% in Europa nach dem erwartbaren Scheitern 2013 doch weiter Hoffnung macht und 2017 der Union eben diese 3,5% erneut abnimmt.

So wird aus parteitaktischem Kalkül der Großen eine Partei künstlich am Leben gehalten, die niemand braucht und niemand haben will.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 16. Oktober 2012 - 14:17 Uhr:   

@"Demokratie statt FDP"
Das ist doch kompletter Blödsinn: selbst wenn man annimmt, dass das BVerfG Auftragsjustiz im Sinne der Parteien betreibt, die die jeweiligen Richter benannt haben - schon für sich eine haarsträubende Theorie -, so sollte man doch mal genauer hinschauen, welche Richter hier eine abweichende Meinung zu Protokoll gegeben haben: di Fabio und Mellinghoff als Verteidiger der 5%-Hürde waren nämlich ausgerechnet zwei Richter, die von der Unionsseite nominiert wurden.
Die Theorie über die SPD-nahen Richter ist eher konstruiert.
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Lensen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 16. Oktober 2012 - 17:36 Uhr:   

@Jan W.

Don't feed the Troll ;-).

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