
AndreasMenzel (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Mai 2007 - 19:48 Uhr: | |
Hallo, wer kann helfen? Wie ist grundsätzlich zu entscheiden, wenn in einer Vertreterversammlungswahl mittels Listenwahl für eine Liste durch die abgegebenen Stimmen mehr Mandate als Kandidaten auf der Liste möglich wären? Beispiel: Es stehen 16 Mandate zur Wahl, zwei Listen ( A,B) sind nur mit je 1 Kandidaten besetzt, einen dritte Liste (D) hat 16 Kandidaten drauf stehen. Auf die Listen A und B fallen in der Wahl 20 und 30 % der Stimmen, so dass eigentlich 8 Kandidaten möglich wären, aber da keine weiteren auf den Listen stehen, würden dann die 6 nicht zum Zuge kommenden Mandate auf die Liste D gehen, die dann 14 Stimmen hätte? Oder sollten/müssen die Mandate unbesetzt bleiben oder können sie, damit die Vertreterzahl erreicht wird, einer anderen mit zur Wahl stehenden Liste zugeschrieben werden, auch wenn diese dann deutlich stärker im Gremien würde, als nach dem Wählerwillen vorgesehen? In der Wahlordnung des Vereins ist dazu nichts geregelt. Wonach wäre in einem solchem Fall zu entscheiden? Für eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Andreas Menzel |