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Tachy (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Montag, 30. April 2007 - 21:21 Uhr: | |
Habe nur eine kurze Frage an die Runde: Bei einem amtlichen Endergebnis einer Bürgermeisterwahl wurden eine Reihe von Stimmen für nicht zur Wahl stehenden Kandidaten aufgeführt, unter anderem hat auch Claudia Schiffer ( ;) ) eine Stimme bekommen. Diese Stimmen wurden im amtlichen Endergebnis zur Menge der gültigen Stimmen gezählt. Ich glaube nicht, dass das richtig ist, oder? |

Tachy (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Montag, 30. April 2007 - 23:08 Uhr: | |
....gesehen übrigens hier: http://www.elzach.de/Buergermeisterwahl/Ergebnis.html |

albert ffm (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 01. Mai 2007 - 09:05 Uhr: | |
Das Wahlergebnis auf dem Link ist schon sehr merkwürdig, zumal mehrere Bewerber nur eine einzige Stimme erhielten. Vermutlich handelt es sich um ungültige Wahlzettel, die hier versehentlich gewertet wurden. In der Schweiz gibt es wohl die Möglichkeit bei Parlamentswahlen zusätzliche Kandidaten auf den Wahlzettel zu schreiben. Das ist aber eine zusätzliche Variante der Listenwahl mit Kumulieren und Panaschieren. Hier handelt es sich aber um eine Gemeinde in Baden-Württemberg. In Hessen wäre das so wohl nicht gewertet worden, da braucht man übrigens ein Mindestquorum an Unterschriften, um überhaupt kandidieren zu dürfen. |

Tachy (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 01. Mai 2007 - 11:23 Uhr: | |
....zudem der Spitzenkandidat in dieser Wahl hart an der Grenze zur absoluten Mehrheit vorbeigeschrammt ist. Das hätte also bei noch knapperem Ergebnis zu ernsten Problemen führen können. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Dienstag, 01. Mai 2007 - 22:20 Uhr: | |
Die Möglichkeit, Stimmen auch an nicht auf dem Stimmzettel vorgedruckte Kandidaten zu geben, gibt es in fast allen Bundesländern. Meist ist sie aber auf Fälle beschränkt, in denen kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. In Baden-Württemberg besteht diese Möglichkeit bei Bürgermeisterwahlen aber in jedem Fall. Allerdings kann bei der Bekanntmachung des Wahlergebnisses auf die namentliche Nennung von nicht vorgedruckten Kandidaten, die nicht mehr als fünf Stimmen erhalten haben, verzichtet werden. |

Tachy (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Mai 2007 - 08:50 Uhr: | |
....Sachen gibts! Vielen Dank an die werte Runde für die aufklärenden Antworten... |