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Bundestagswahl 2009

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Mitdenker
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Mai 2008 - 22:43 Uhr:   

Ab wann können die Vertreterversammlungen bestimmt werden, die über die Bewerberausfstellungen entscheiden? Ab wann können die Bewerber gewählt werden?

Oswald Metzger schien ja auf so eine Vertreterversammlung zu spekulieren, als er zur CDU Baden-Württemberg ging.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Mai 2008 - 19:15 Uhr:   

Wahlen für Vertreterversammlungen dürfen frühestens 29 Monate, die Wahl der Kandidaten frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode (18.10.2005) stattfinden.

Die CDU im WK Biberach kürt den Direktkandidaten aber in einer Mitgliederversammlung am 1.7., nicht durch eine Vertreterversammlung. Derzeit gibt es fünf Kandidaten.
http://www.cdu-kreis-biberach.de/50146593d00f71705/0336239a7a0009110/index.html
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. September 2008 - 16:20 Uhr:   

Der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble spricht sich für den 27. September 2009 aus.
Die Entscheidung wird durch den Bundespräsidenten Horst Köhler gefällt werden.
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 20. September 2008 - 10:12 Uhr:   

Oswald Metzger verliert auch im zweiten Versuch, sich als Kandidat der CDU für ein Wahlkreismandat aufstellen zu lassen. Im als für die CDU sicher geltenden baden-württembergischen Wahlkreis Bodensee unterlag der 53-jährige Haushaltsexperte knapp dem Bürgermeister des Ortes Herdwangen-Schönach, Lothar Riebsamen mit 327 Stimmen zu 356 Stimmen (Quelle: Tagesschau.de).
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SY
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Juli 2009 - 17:00 Uhr:   

Hallo zusammen,
seit längerer Zeit beobachte ich fast täglich die Sammlung aktueller Polit-Umfragen auf ihrer Seite! Mich würde einmal interessieren, was mir nicht ganz klar ist, insbesondere wenn ich die Umfragen anschauen, wie viel Prozent benötigt denn eine Partei / Koalition, um die Mehrzeit im B-Tag zu erlangen?

Sicherlich: 50% + 1 Sitz mehr, klar. Aber in allen Umfrage sehe ich auch 5-7% für "Sonstige". Da diese kleinen Parteien ja an der 5%-Hürde scheitern, wie erfolgt die endgültige Berechnung der Sitzverteilung? Wird dann bspw. 100% (alle Stimmabgaben) MINUS x% (alle Stimmabgaben auf Parteien <5,0%) = Berücksichtigungswert für Sitzverteilug..??

Würde somit THEORETISCH auch >45,x% für eine Mehrheit im B-Tag reichen? Die Werte rein betrachtet von den Umfragewerten ausgehend, keinem amtl. Endergebnis.


Ich hoffe, meine Frage hinreichend erläutert zu haben!

Vielen Dank und Grüße,
SY
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MatzeHH
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Juli 2009 - 17:04 Uhr:   

Ja, 45,x% aller gültigen Stimmen reichen, wenn dies zu einer Mehrheit von 50% + 1 Sitz führt.

Matze
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Juli 2009 - 18:59 Uhr:   

Ein gutes Beispiel ist die Thüringer Landtagswahl von 2004. Damals reichten der CDU gerade einmal 43,0 % der Wählerstimmen für die absolute Mehrheit der Sitze im Landtag. Insgesamt mehr als 16 % der Wählerstimmen waren vor fünf Jahren auf Parteien entfallen, die an der Fünfprozenthürde scheiterten.
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2009 - 13:16 Uhr:   

Nach den Nichtzulassungen von PARTEI und Freier Union hab ich jetzt zum wiederholten Male vernichtende Artikel auf spiegel.de gelesen. Mich würde mal interessieren was die Experten hier von dem Sachverhalt halten, in meinen Augen ist es sowieso nicht verständlich warum kleinen Parteien solche Steine in den Weg gelegt werden, das ist nicht gerade eine Auszeichnung für unsere Demokratei.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,641042,00.html
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2009 - 14:29 Uhr:   

Meine Laienmeinung:

Es ist richtig, dass gewisse Mindestanforderungen an Parteien für eine Wahlteilnahme gestellt werden.
Gäbe es das nicht, dann könnten irgendwelche Spassvögel tausende Parteien gründen, die alle auf dem Wahlzettel aufgedruckt sein müssten und damit den praktischen Wahlablauf enorm behindern würden.
(Abgesehen davon, dass dann irgendwelche Kleinunternehmer den Wahlzettel auch für kostenlose Werbung nutzen könnten. Etwa die "Paul-Meier-(Tel.0177-1233431)-ist-der-beste-Bodenleger"-Partei.)

Die Hürden sollten allerdings niedrig genug sein, dass ernsthaft an politischer Einflussnahme interessierte Gruppen nicht ausgeschlossen werden.

Der Ausschluss der PARTEI ist vor diesem Hintergrund m.E. materiell voll in Ordnung.
Der Ausschluss der Freien Union ist hingegen ein Grenzfall (was ja auch durch das knappe Abstimmungsergebnis im Wahlausschuss zum Ausdruck kommt).
Insgesamt sind die Ergebnisse des Wahlausschusses m.E. in Ordnung.

Was allerdings ein einziger Skandal ist, ist der fehlende Rechtsschutz gegen dessen Entscheidung.
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2009 - 16:24 Uhr:   

@Florian das Original
Volle Zustimmung!
Die letzte Europawahl mit 31 Listen auf einem Stimmzettel hat gezeigt, wie unübersichtlich so etwas werden kann. Im Juni gab es allein mindestens vier Parteien (50Plus, DIE GRAUEN, RRP, RENTNER) die im Grunde nur Rentnerinteressen vertraten, dabei werden die ja schon von den meisten größeren Parteien überdurchschnittlich berücksichtigt.
Ich finde, das Unterstützerunterschriftenquorum für die Europawahl (derzeit 4000 Wahlberechtigte für eine Bundesliste einer kleinen Partei) sollte angehoben werden.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2009 - 20:19 Uhr:   

Wer die Sitzungen des Bundeswahlausschusses gesehen hat und das Zulassungs- und Wahlverfahren kennt, weiß um die Schwierigkeiten, mit denen er zu kämpfen hat. Die Zusammensetzung des Ausschusses (nur Mitglieder der Bundestagsparteien + vom Innenministerium ernannter Bundeswahlleiter) halte ich für problematisch, schließlich entscheidet er über das Teilnahmerecht von Konkurrenten. Da sind Interessenkonflikte möglich, die dann ggf. den Ausschlag geben können.

Sieht man sich z. B. die Entscheidung zur Freien Union an, stellt man fest: Die Schwarz/gelbe Fraktion waren gegen, die Rot-Rot-Grüne für eine Teilnahme. Und wem hätte eine Teilnahme vmtl. genutzt/geschadet?

Das gesamte Verfahren ist sehr bürokratisch und formelle Dinge werden höher eingestuft als der "gesunde Menschenverstand". Das ginge auch anders, wenn guter Wille vorhanden wäre.

Das gesamte Wahlrecht bedarf einer dringenden Modernisierung. Hier ist Platz für Diskussionsvorschläge.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2009 - 22:18 Uhr:   

@Werner Fischer
"Die Zusammensetzung des Ausschusses (nur Mitglieder der Bundestagsparteien + vom Innenministerium ernannter Bundeswahlleiter) halte ich für problematisch, schließlich entscheidet er über das Teilnahmerecht von Konkurrenten. Da sind Interessenkonflikte möglich, die dann ggf. den Ausschlag geben können."
An der Zusammensetzung kann man wirklich basteln, insbesondere ein paar Bewrufsrichter wären da sicher gut aufgehoben. Aber dafür, daß mit der verweigerten Anerkennung Konkurrenten ausgeschaltet würden, gibt es kein Beispiel. Die "Partei" bekam 2005 0,27% in Hamburg und 0,42% in Berlin, anderswo wurden sie nicht zugelassen. Diese Partei ist nun wirklich zu vernachlässigen und in diesem Fall könnte man nicht einmal eindeutig sagen, wen deren Anhänger hauptsächlich gewählt hätten, wenn sie nicht angetreten wäre.


"Sieht man sich z. B. die Entscheidung zur Freien Union an, stellt man fest: Die Schwarz/gelbe Fraktion waren gegen, die Rot-Rot-Grüne für eine Teilnahme. Und wem hätte eine Teilnahme vmtl. genutzt/geschadet?"
Einen nennenswerten Stimmenanteil hätte sie wohl kaum gekriegt. Andererseits: hätten SPD- Grünen- und Linke-Vertreter auch so entschieden, wenn der Fehler der NPD unterlaufen wäre?


"Das gesamte Verfahren ist sehr bürokratisch und formelle Dinge werden höher eingestuft als der "gesunde Menschenverstand". Das ginge auch anders, wenn guter Wille vorhanden wäre."
Man könnte da sicher manches an Formalismus abbauen. Aber an Regeln, die gelten, müssen sich natürlich alle halten. Der Bundeswahlausschuss ist ja nur ausführendes Organ, es ist nicht seine Aufgabe, die Sinnhaftigkeit von Regeln zu prüfen. Jeder Ermessensspielraum für den Bundeswahlausschuß führte zwangsläufig zu stärker parteipolitisch gefärbten Entscheidungen. Es ist ja auch gerade das Problem bei den Beteiligungsanzeigen, daß es hier eben nicht nur rein formale Kriterien gibt und der Ausschuß damit zwangsläufig Ermessensspielraum hat. Mir ist ehrlich gesagt auch kein Fall bekannt, daß eine Partei an der Niederschrift gescheitert wäre. Fast immer ist fehlendes Wahlvorschlagsrecht oder zu wenig Unterschriften der Grund für die Zurückweisung. Wer erst 5 Minuten vor Ende der Frist einreicht, der begeht eben eine Riesendummheit und ist selbst schuld.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2009 - 23:43 Uhr:   

Der Spiegel-Artikel enthält ziemlich viel Unsinn:

"Doch daran lässt sich zweifeln. Zwar sieht das Bundeswahlgesetz in der Tat ein allgemeines Beschwerderecht erst nach der Wahl vor. Der Justitiar des Partei-Bundesverbandes, Tim C. Werner, machte aber geltend, es sei "Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips", dass der Bundeswahlausschuss eine als falsch erkannte Entscheidung von sich aus wieder revidieren könne.

Sogar der führende Kommentar zum Bundeswahlgesetz hält ausdrücklich eine "Selbstkorrektur" der Landeswahlausschüsse für möglich - warum soll das nicht auch für den Bundeswahlausschuss gelten?
"
Das BWahlG schreibt ganz klar vor, daß die Entscheidung bis zum 72. Tag vor der Wahl fallen muß, der ist vorbei. Außerdem wäre eine Änderung auch deshalb nicht mehr möglich, weil die Feststellung des Wahlvorschlagsrechts für alle Wahlorgane ist, damit verbindlich für die Zulassungsentscheidungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse war und auch für den Bundeswahlausschuß selbst verbindlich ist.


"Die Grauen protestierten, verwiesen auf das Schreiben vom 3. April, doch Egelers Büroleiterin teilte mit, das sei "erst am 21.07.09" als Anlage des Protest-Faxes beim Bundeswahlleiter eingegangen. Eine Merkwürdigkeit mehr - doch erneut kein Grund für den Bundeswahlausschuss, jetzt irgend etwas zu revidieren."
Ginge erstens nicht, selbst wenn es stimmte. Und woher nimmt der Spiegel-Schreiber die Gewißheit, daß die Grauen hier glaubwürdiger sind als der Bundeswahlleiter?


"Die Grauen hätten in den Berliner Bezirksvertretungen "Mandatsträger nahezu in Fraktionsstärke", erklärte der Bundesvorsitzende, Norbert Raeder, "wie sollen wir denen erklären, dass wir keine Partei sind?". Doch auch die Beschwerde der Grauen wurde wegen Unzulässigkeit einstimmig abgelehnt."
Diese Sitze wurden von den "alten" Grauen vor der Auflösung errungen und nicht von der neuen Gruppierung.


"In der Wahlordnung steht, die Niederschrift "soll" nach dem Muster gefertigt werden - nicht "muss"."
Das ist richtig, nur folgt daraus nicht, daß Wesentliches aus dem Muster fehlen darf. Es gehört zum Wesen einer Niederschrift, daß sie von mindestens zwei für die Erstellung verantwortlichen Personen zu unterzeichnen ist. In dem Punkt sollte man die Bundeswahlordnung am besten aber klarer fassen. Unterzeichnung i.V. geht schonmal gar nicht.


"Doch selbst wenn die Unterschrift erforderlich gewesen wäre: Das Bundeswahlgesetz verlangt ausdrücklich, dass der Landeswahlleiter bei Mängeln im Wahlantrag "sofort die Vertrauensperson" der Partei benachrichtigt und zur Beseitigung der Mängel auffordert.
Doch nach dem, was Egeler selbst vortrug, war es zu einer solchen Aufforderung nicht gekommen. Wie kann man aber von Neulingen in Sachen Parteigründung und Wahlzulassung die Einhaltung von Regeln verlangen, wenn die Amtsträger, die für deren Prüfung zuständig sind, dabei selbst gegen die ihnen auferlegten Pflichten verstoßen?
"
Erstens ist der Wahlleiter weder in der Lage noch verpflichtet, in fünf Minuten alles durchzuprüfen. Zweitens sollte die Vertrauensperson die Unterlagen persönlich einreichen, wenn man das schon so kurz vor Toresschluß tut. Der Spiegel zitiert die entsprechende Bestimmung unvollständig, sie lautet: "Stellt er bei einem Kreiswahlvorschlag Mängel fest, so benachrichtigt er sofort die Vertrauensperson und fordert sie auf, behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen." (gilt für Landeslisten entsprechend). Eine rechtzeitige Beseitigung war hier durch Verschulden der Freien Union offensichtlich nicht mehr möglich, daher keine Pflichtverletzung. Es ist sowieso primär Aufgabe des Einreichers und nicht des Wahlleiters, für Vollständigkeit Sorge zu tragen. Die ebenfalls neuen Piraten haben das z.B. überall geschafft.


"Pauli hätte ohnehin die Unterschrift bis Fristablauf nicht nachholen können, wandte Egeler ein. Aber hätte sie das müssen? Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass Mängel prinzipiell "auch nach Ablauf der Einreichungsfrist" noch behoben werden können, wenn der Wahlvorschlag "an sich" gültig war. War dies der Fall? Wurde also der Pauli-Partei gesetzwidrig ihr Korrekturrecht vorenthalten? Egeler sprach die fragliche Vorschrift nicht an - oder kannte sie nicht; und auch keines der anderen Ausschussmitglieder wies auf diese möglicherweise entscheidend verletzte Vorgabe hin."
Kompletter Unsinn. Der Spiegel-Schreiber hat das Gesetz offensichtlich selbst nicht gelesen, § 25 Abs. 2 lautet:

" (2) Nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden. Ein gültiger Wahlvorschlag liegt nicht vor, wenn
1. die Form oder Frist des § 19 nicht gewahrt ist,
2. die nach § 20 Abs. 2 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 3 erforderlichen gültigen Unterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner fehlen, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden,
3. bei einem Parteiwahlvorschlag die Parteibezeichnung fehlt, die nach § 18 Abs. 2 erforderliche Feststellung der Parteieigenschaft abgelehnt ist oder die Nachweise des § 21 nicht erbracht sind,
4. der Bewerber mangelhaft bezeichnet ist, so daß seine Person nicht feststeht, oder
5. die Zustimmungserklärung des Bewerbers fehlt. "
Absatz 2 Satz 2 listet auf, welche Mängel NICHT geheilt werden können nach Fristablauf. Der hier vorliegende Mangel fällt unter Nummer 3 und war nach Ende der Einreichsfrist nicht behebbar


"Proteste der Pauli-Partei, immerhin seien ihre Vertreter persönlich erschienen, bleiben ungehört. Auch der Einwand des Grünen Anwalts Geil, es stehe ausdrücklich im Bundeswahlgesetz, dass im Beschwerdeverfahren nur "die erschienenen Beteiligten zu hören" sind. Kannte Egeler diese Vorschrift nicht? Oder war sie ihm einfach egal."
Das "nur" steht NICHT im Gesetz und ergibt sich auch nicht aus dem Zusammenhang. Sinn und Wortlaut der Vorschrift ist, dass die erschienenen Beteiligten zu hören sind, also ein Recht haben, gehört zu werden. Das schließt nicht aus, dass Nicht-Beteiligte (wie Sachverständige) oder Nicht-Anwesende gehört werden können.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 08. August 2009 - 00:08 Uhr:   

@ Thomas Frings

Ich stimme Ihnen durchaus zu - der Ausschuss ist nur ausführendes Organ und hat (menschlich verständlich) so entschieden. Ich mache ihm hier absolut keinen Vorwurf.

Das Zulassungsverfahren als solches gehört auf den Prüfstand und hier wäre der Bundestag und seine Fraktionen gefragt. Was halten Sie davon, wenn wir hier Ideen und Vorschläge diskutieren? Ich behaupte mal, die Chance ist groß, dass hier mehr Sachverstand vorhanden ist, als in den meisten Fraktionen.

Wie könnte ein faires Zulassungsverfahren aussehen?
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 08. August 2009 - 01:23 Uhr:   

@Thomas Frings:

Sehe ich größtenteils genauso. Dass die fehlende Unterschrift der Versammlungsleiterin auf der Niederschrift den gesamten Wahlvorschlag ungültig macht, geht aber nicht eindeutig genug aus Bundeswahlgesetz und -ordnung hervor, so dass hier das verfassungsrechtlich verbürgte allgemeine passive Wahlrecht zugunsten der Freien Union durchschlägt.

Die Entscheidung vom 17.07. über die Parteieigenschaft der PARTEI war sicherlich ein Fehler und wird spätestens vom Bundesverfassungsgericht "korrigiert" werden (natürlich ohne Neuwahl).

So furchtbar viel muss man am Zulassungsverfahren auch nicht ändern: Ein paar Berufsrichter in den Bundeswahlausschuss und eine Beschwerdemöglichkeit gegen die Entscheidungen des Ausschusses über die Parteieigenschaft. Wobei ich eigentlich keinen Grund sehe, warum man nicht auch sonstigen politischen Vereinigungen (wie bei der Europawahl) die Möglichkeit geben sollte, Landeslisten einzureichen.
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Jens Siegfried Luithle
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 16. August 2009 - 16:50 Uhr:   

So oft ich vermeintlich "qualifiziertere" zu diesem Thema lese - hier wie anderswo im Netz - sehe ich Leute mit Paragraphen um sich werfen.
Ich möchte hier jedem sehr, sehr nahe ans Herz legen, sich die zweite Sitzung des BWA anzusehenen. In voller Länge.
Link zur Aufzeichnung
Meiner Meinung nach geht es nicht darum, on Herr Roderich Egeler und seine Beisitzer formal oder juristisch korrekt entschieden haben.
Nein. Kurz und prägnant:
1. Spätestens in Fall der Freien Union waren sich die Mitglieder alles andere als einig.
2. Im Zweifelsfalle für den Angelagten.

Man sollte das wirklich vollständig, Wort für Wort gesehen haben, um das gesamte Ausmaß zu kennen.

Mir ist die Freie Union völlig egal, doch trotzdem drängten sich mir in den letzten 10 Minuten immer mehr die Begriffe "Arroganz", "Willkür" und "Verfassungsbruch" auf.
Übertrieben?
Bitte geben Sie sich selber die Möglichkeit, das tatsächlich beurteilen zu können.
Sehen Sie es ich an.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. August 2009 - 18:54 Uhr:   

Folgender Fall hat sich in Baden-Württemberg zugetragen. Ein Bürger hat sich als Kandidat formgerecht beworben und ihm wurden die Formulare zur Unterschriftensammlung ausgehändigt, wobei die Behörde allerdings sein Kennwort unter "Partei" eingetragen hat. In Unkenntnis der Folgen sammelte er die erforderlichen 200 Unterschriften, ließ diese ordnungsgemäß bescheinigen und freute sich auf seine Kandidatur. Doch der Kreiswahlausschuss lehnte das aufgrund des Formfehlers ab - auch sein Einspruch beim Landeswahlausschuss blieb erfolglos.

Solche Formvorschriften haben also einen höheren Stellenwert als Willensbekundungen der Bürger. Sehr bedenklich! Ich kenne mehrere Fälle dieser Art - das zieht sich wie ein roter Faden durch die heutige Praxis.

Es ist an der Zeit, etwas dagegen zu unternehmen!

@J.S.Luithle
Ich kenne die 1. und 2. Sitzung und der Bundeswahlausschuss insbesondere der Bundeswahlleiter erscheint z. T. wenig souverän. Das ist auch die Schuld unzureichender und zum Teil fragwürdiger Wahlvorschriften, die er einzuhalten hat - ganz im Geiste von "guten Beamten", die Vorschriften buchstabengetreu umsetzen, koste es was es wolle.

Letztlich spielen sicher auch Parteiinteressen eine nicht zu unterschätzende Rolle.
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Jens Müller
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. August 2009 - 15:24 Uhr:   

> Die Entscheidung vom 17.07. über die Parteieigenschaft der PARTEI war sicherlich ein Fehler und wird spätestens vom Bundesverfassungsgericht "korrigiert" werden (natürlich ohne Neuwahl).

Nach der letzten PM des BWL liest sich das schon wieder ein bißchen anders ... Offenbar ist die PARTEI nichtmal organisiert genug, um ihre gesetzlichen Mitteilungspflichten zu erfüllen ...
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. August 2009 - 16:47 Uhr:   

@Jens Müller

Die Mitteilungspflichten werden Parteien zu Beginn einmalig mitgeteilt. Danach gibt es keinerlei Erinnerungen oder Sanktionen, wenn sie nicht erfolgen. Alles wird recht "locker" gehandhabt und einige der gelisteten Parteien existieren schon nicht mehr.

Auf dem gesamten Sektor "Wahlzulassung/Parteieneigenschaft/Parteienfinanzierung" muss endlich etwas geschehen, um vernünftige Verhältnisse zu schaffen.
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Jens Müller
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2009 - 13:10 Uhr:   

Und Die PARTEI hat zur PM des BWL intwischen ja auch Stellung genommen - sie hat offenbar alle LVe korrekt gemeldet ...

Freuen wir uns also auf eine Wiederholung der Bundestagswahl - wieder 100 Millionen zum Fenster rausgehauen ...
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2009 - 14:50 Uhr:   

Mit der üblichen Wahlprüfungsgeschwindigkeit wird das vor 2012 sicher nichts. Und auch wenn die Partei in der Sache Recht bekommt, die Mandatsrelevanz kann man bezweifeln und danach gibt es ja noch die Hürde der Verhältnismäßigkeit einer Wahlwiederholung.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2009 - 17:43 Uhr:   

@Jens Müller
"Und Die PARTEI hat zur PM des BWL intwischen ja auch Stellung genommen - sie hat offenbar alle LVe korrekt gemeldet ..."
Nein, das behauptet sie so nicht einmal selbst.
http://die-partei.de/index.php?mode=get_document&document=Gegendarstellung2%20PM50%20des%20BWL.pdf&PHPSESSID=ecc47491e37383512b7ed3a2605f04d1

Sie sagt, sie sei nicht verpflichtet "jährlich Informationen über bereits bestehende und gemeldete Landesverbände mitzuteilen." Das stimmt soweit es keine Änderungen gibt. Die Gegendarstellung der "Partei" widerspricht nicht der Darstellung des Bundeswahlleiters, es habe zwischen der Aufnahme ins Parteienregister 2005 und der Änderungsmitteilung für NRW durch Fax vom 4.2.09 keine Angaben von Änderungen gegeben. Die "Partei" hat sich somit nur dann korrekt verhalten, wenn in diesem Zeitraum kein Landesverband gegründet oder aufgelöst wurde und es in keinem Landesvorstand Veränderungen gab. Das erscheint unwahrscheinlich, zumal die "Partei" ja selbst sagt, die Zahl der Landesverbände sei von 7 auf 9 gestiegen. Die "Partei" widerspricht auch nicht folgender Darstellung Egelers in der Pressemitteilung:
Daher wurde auf Grundlage des Faxes vom 4. Februar 2009 die Unterlagensammlung aktualisiert und für „Die PARTEI“ nunmehr ein Landesverband geführt. Hierüber wurde sie mit Schreiben vom 9. April 2009 informiert und es wurde ihr ein Exemplar der aktualisierten Fassung übersandt. Hierauf erfolgte keine Reaktion seitens „Die PARTEI“.

Ob die bisherigen Wahlteilnahmen ein Ausweis der Parteieigenschaft waren, darüber kann man sicher streiten. Die angeblich 6000 Mitglieder erscheinen sehr fragwürdig. Daß eine Partei mit 6000 Mitgliedern es nicht schafft, 4000 Unterschriften für die Europawahl zu sammeln ist schon sehr komisch, selbst wenn man geringes Aktivitätsniveau der Mitglieder in Rechnung stellt.


@Martin Fehndrich
Da die "Partei" ohnehin nur in Hamburg zugelassen worden wäre, würde sich im äußerst unwahrscheinlichen Fall einer Wahlwiederholung auch eine Wiederholung wohl auf Hamburg beschränken.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2009 - 18:41 Uhr:   

"Da die "Partei" ohnehin nur in Hamburg zugelassen worden wäre, würde sich im äußerst unwahrscheinlichen Fall einer Wahlwiederholung auch eine Wiederholung wohl auf Hamburg beschränken."

Passt das denn mit der "Gleichheit der Wahl" zusammen?

Immerhin haben Hamburger Wähler dann einen Informationsvorsprung.
(Nur mal als mögliches Argumentationsmuster:
Der Wahlausgang in den anderen 15 Ländern ist dem Hamburger Wähler bekannt. Er weiß somit, welche Parteien keinesfalls mehr über die 5%-Hürde kommen können, selbst wenn sie in Hamburg 100% bekämen.
Diese Information hatten andere Wähler nicht. Sie haben daher ggf. ihre Stimme an nicht erfolgreiche Parteien "verschwendet".
Für einen informierten Hamburger Wähler existiert dieses Risiko nicht bzw. ist deutlich reduziert).
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2009 - 18:53 Uhr:   

@ Florian das Original

Das ist doch mit der Lage in Dresden vor vier Jahren vergleichbar und das führte ja auch nicht zu einer Ungültigkeit der Wahl.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2009 - 19:33 Uhr:   

@Thomas Frings
Nur in Hamburg braucht man wegen der dann unüberwindlichen 5% auch nicht neuwählen zu lassen. Allerdings hat die Partei ja auch woanders Unterschriften gesammelt, die Sammlungen waren dann nach und wegen der Entscheidung im Juli sicher nicht mehr so erfolgreich.

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