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willwaswissen (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 02. März 2007 - 02:24 Uhr: | |
Da ich auf diese sehr interessante Seite gestoßen bin, nutze ich sie direkt mal. Nun zu meiner Frage: Im Berliner Bezirksverwaltungsgesetz steht folgendes: "Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung, die derselben Partei oder Wählergemeinschaft angehören oder auf demselben Wahlvorschlag gewählt worden sind." Wenn ich dies richtig verstehe, ist es nicht möglich, das Person 1 aus Fraktion A sowie Person 2 + 3 aus Fraktion B eine gemeinsame Fraktion C gründen. Sehe ich das richtig??? |

Gast (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 02. März 2007 - 02:33 Uhr: | |
Ja, die Regel soll technische Fraktionen verhindern. Wobei Person 1, wenn sie schon die Frakton A verlässt, auch ohne Weiteres aus Partei A aus- und in Partei B eintreten kann, um dann mit Person 2 und 3 eine Fraktion B zu gründen. |
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