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Lady23 (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Februar 2007 - 07:51 Uhr: | |
Schönen Guten Morgen, ich habe schon viel im Internet recherchiert aber nichts passendes gefunden.... gibt es irgendwelche Voraussetzungen um Gemeindevertreter zu werden? (Alter, Gemeindezugehörigkeit usw.) Danke für eure Antworten |

ag (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Februar 2007 - 08:28 Uhr: | |
Hm, ohne Ihnen nahetreten zu wollen, würde ich da doch einmal über die Verfeinerung der Online-Suchstrategien nachdenken. Also: Ich nehme mal an, mit "Gemeindevertreter" meinen Sie Mitglieder im kommunalen Selbstverwaltungsorgan (Gemeinderat, Stadtrat usw.) -- unter der Bezeichnung "Gemeindevertreter" ließen sich z.B. auch direktgewählte Bürgermeister, Mitglieder des Magistrates oder Dezernenten verstehen. Maßgeblich ist dann das Kommunalwahlgesetz Ihres Bundeslandes (in D; in der CH AFAIK auf Kantonsebene geregelt, für A, FL usw. kann ich nicht dienen). Das passive Wahlrecht gibt es in D in jedem Fall ab 18 Jahre und es ist bei Kommunalwahlen auch immer daran gebunden, seinen Erstwohnsitz im Wahlgebiet des zu wählenden Gremiums zu haben (also für den Stadtbezirksrat muss man im Stadtbezirk wohnen, für den Stadtrat in der Stadt usw.). Bei direkt zu wählenden Bürgermeistern wird dies -- zumindest in Ndsa. -- nicht gefordert. Eine einführende Übersicht mit Links zu den jeweiligen Kommunalwahlgesetzen findet sich z.B. unter http://www.wahlrecht.de/kommunal/index.htm. |
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