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Einfaches Wahlrecht entsprechend Grun...

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Klaus Schneider (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 12. Dezember 2006 - 11:40 Uhr:   

Aus meiner Sicht sollte ein demokratisches Wahlgesetz
- einfach und für jedermann verständlich sein
- dem Ideal "ein Bürger - eine Stimme" möglichst nahe kommen
- dem Grundgesetz entsprechen.

Im Grundgesetz finde ich nicht, dass die Staatsgewalt von Parteien ausgeübt wird, nichts von Fraktionszwang und ähnlichem. Da lese ich:
Die Bundestagsabgeordneten "sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden" ...

Das gegenwärtige Wahlgesetz ermöglicht hingegen erheblichen Druck auf die Abgeordneten, da die Parteien alleine darüber befinden, ob ein Kandidat auf ihrer Liste überhaupt einen aussichtsreichen Platz erhält.

Deshalb habe ich in einer öffentlichen Petition (Nr. 308) an den deutschen Bundestag (http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=308) ein Wahlverfahren vorgeschlagen, das es dem Wähler ermöglicht, einzelne Kandidaten "nach vorn zu bringen" oder "abzuwählen". Wird dies konsequent realisiert und die 5%-Sperrklausel abgeschafft, wird die ganze Problematik von Erst- und Zweitstimmen gegenstandslos: Jeder Wähler kann jeden Abgeordneten (oder eine Gruppe aus einer Parteiliste) direkt wählen. Auch für die Aufteilung der Wahllisten auf die Länder gibt es meines Erachtens keine Notwendigkeit, zumal bei der heutigen Mobilität der meisten Bürger die Zuordnung oft fragwürdig ist.

Mit diesem Verfahren kann der Wähler entweder seine Stimme wie bisher (gleichmässig) allen Kandidaten einer Wahlliste geben, aber auch auf eine oder mehrere Personen einer Liste konzentrieren und diese Bewerber sogar noch unterschiedlich wichten.

Damit sollte wohl jeder Wähler eindeutig wissen, was er tut, eine einfache Erfassung dieses Wählerwillens erfordert jedoch wohl eine gewisse technische Unterstützung. Diese könnte mittels gewöhnlicher PC (ohne Vernetzung und andere problematische Geräte) erfolgen, dabei ist aus meiner Sicht allerdings unbedingt ein Ausdruck für den Einwurf in die Wahlurne und die konventionelle Auszählung der Stimmen zumindest für die Zuordnung zu den Listen erforderlich. Eine Wahlmaschine ohne derartige Kontrollmöglichkeit lehne ich ab! Die Wichtungen der Kandidaten müssen sicher nicht von den Wahlhelfern manuell ermittelt werden, wenn der Ausdruck alle Daten für eine beliebige stichprobenartige Überprüfung der PC-Ergebnisse enthält.

Die 5%-Sperrklausel halte ich für verzichtbar, auch wenn damit natürlich auch einige Extremisten in den Bundestag einziehen, solange diese in der Bevölkerung eine entsprechende Zustimmung finden. Das ist wohl auf Dauer ohnehin nicht zu verhindern (oder will man die Sperrklausel nach Bedarf erhöhen?), bei der jetzigen Gesetzeslage könnten diese Parteien sogar überproportional durch "Protestwähler" gewählt werden.

Mit dem stärkeren Einfluss des Wählers werden auch geheime Abstimmungen im Bundestag obsolet, und dieses Forum hier kann noch viel deutlicher den "gläsernen Abgeordneten" präsentieren.
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Dienstag, 12. Dezember 2006 - 12:10 Uhr:   

Ich halte dieses Wahlrecht für unausgegoren.

Vorgeschlagen wird für die Bestellung eines bundesweiten Gremiums von derzeit 598 Abgeordneten mit einer Bundesliste. Fraktionen haben heute zwischen 51 und 226 Mitgliedern; Die Parteien stellen aber grundsätzlich mehr als "genug" Personen auf. Das neue Wahlrecht führt dazu, dass auch kleinere und nur regional bekannte Formationen Chancen auf Gewinn eines Mandates sehen. Bei der letzten Bundestagswahl traten 31 Listen an; 2002 waren es immerhin noch 27. Da auch für die Einreichung bundesweiter Listen eine Verfahrenshürde bestehen muss, um unernste Vorschläge auszusortieren (Unterschriften!) könnte es insbesondere für die Parteien, die bisher nicht in allen Ländern mit Listen antraten, zu Nachteilen gegenüber heute kommen - was im Prinzip genauso für Neuantritte und "unabhängige Listen" gilt. Rechnen wir 35 Listen zu (350*2)+(100*8)+(50*20)+(25*5)=2625 Kandidaten, im Schnitt immerhin 75 Personen pro Liste, unter denen der Wähler dann werten soll, welcher Kopf der Beste ist und sogar Feinjustierungen vornehmen soll. [Klammern zur optischen Gruppierung]

Meine Prognose: >90 % der Wähler werden von den Ordnungsrechten keinen oder sehr eingeschränkten Gebrauch machen. Die widerstreitenden Interessen derer (<10%), die bewußt diese Instrumente nutzen, werden sich im Schnitt aufheben. Darüber hinaus, dass wahrscheinlich Spitzenpersonal ohnehin auf Platz 1 landet, kann der Wähler noch schlechter als heute einschätzen, welche Personen seine Stimme für eine Liste ins Parlament bringt.

Ich sehe keinen Gewinn an Demokratie. Die Vorstellung, dass Abstimmungen im Bundestag zu Personalangelegenheiten öffentlich stattfinden, ist mir ein Graus und trägt sicher nicht dazu bei, Fraktionsdisziplin abzubauen (der Rest des Vorschlages übrigens erst recht nicht).
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 12. Dezember 2006 - 17:15 Uhr:   

Geheime Abstimmungen gibt es schon bisher nur bei Wahlen von Personen. Ich würde es aber durchaus begrüßen, wenn diese auch offen wären. Den Rest der Vorschläge halte ich aber auch für unausgegoren.

"Im Grundgesetz finde ich nicht, dass die Staatsgewalt von Parteien ausgeübt wird, nichts von Fraktionszwang und ähnlichem. Da lese ich:
Die Bundestagsabgeordneten "sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden" ..."

Pseudologik, ist alles verboten, was nicht im GG steht? Von Verhältniswahl steht da auch nix. Daß Abgeordnete nicht an Weisungen gebunden sind, heißt nur, daß sie nicht gezwungen werden können, in einem bestimmten Sinne abzustimmen. Das schließt Einflußnahme von Parteien, Interessengruppen, sog. Nichtregierungsorganisationen, Firmen, öffentlicher und veröffentlichter Meinung natürlich nicht aus und soll es auch gar nicht. Im übrigen ist der Einfluß der Parteien durchaus verfassungsrechtlich legitimiert Art. 21I S.1: "Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Wie sollen sie dies tun, wenn sie auf ihre Abgeordneten keinen Einfluß haben?

"Das gegenwärtige Wahlgesetz ermöglicht hingegen erheblichen Druck auf die Abgeordneten, da die Parteien alleine darüber befinden, ob ein Kandidat auf ihrer Liste überhaupt einen aussichtsreichen Platz erhält."

Auch bei deinen Vorschlägen bleibt eine sehr einfache und wirkungsvolle Möglichkeit, Druck auszuüben: jemanden einfach gar nicht mehr aufstellen. Das wäre bei einer Bundesliste sogar einfacher als bisher. Ströbele und Nitzsche z.B. wären ohne Wahlkreis weg vom Fenster.

"Mit diesem Verfahren kann der Wähler entweder seine Stimme wie bisher (gleichmässig) allen Kandidaten einer Wahlliste geben, aber auch auf eine oder mehrere Personen einer Liste konzentrieren und diese Bewerber sogar noch unterschiedlich wichten."
Bei mehreren Hundert Bewerbern wird das wohl nur bei wenigen in nennenswertem Umfang genutzt. Der Durchschnittswähler kennt vielleicht ein Dutzend Kandidaten seiner Partei. Wie schon Ralf L. sagte: Über 90% werden die Möglichkeit kaum oder gar nicht nutzen, und wenn, dann bei Kandidaten, die eh weit vorne stehen. Und auch hier kann die Partei Einfluß nehmen, indem die Partei bestimmte Kandidaten im Wahlkampf in den Vordergrund spielt. In Bayern ist es z.B. bei der CSU üblich, daß der Stimmkreisbewerber einen der Wahlkreiskandidaten empfiehlt. Auch könnten Interessengruppen etc. bestimmte Kandidaten sponsern, auch ohne daß Geld zum Kandidaten fließt. Das untergrübe den "gläsernen" Abgeordneten (von der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte halte ich übrigens gar nichts).


"Auch für die Aufteilung der Wahllisten auf die Länder gibt es meines Erachtens keine Notwendigkeit, zumal bei der heutigen Mobilität der meisten Bürger die Zuordnung oft fragwürdig ist."
Wie schon angedeutet: Ausschließlich zentralistische Kandidatenaufstellung wird die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicher nicht steigern, sondern zu noch mehr Stromlinienförmigkeit führen.

"Die 5%-Sperrklausel halte ich für verzichtbar, auch wenn damit natürlich auch einige Extremisten in den Bundestag einziehen,"
Das Problem wären nicht ein paar Rechtsradikale oder PETA-Fanatiker (es sitzen ja bereits Linksradikale im Bundestag), sondern, daß so "kleine" Koalitionen mit zwei Partnern unwahrscheinlicher werden. So wird es dann häufiger eine große Koalition geben oder ein Dreierbündnis, am wahrscheinlichsten wäre die Linksfront. Beides keine schönen aussichten. Daher sollte es die 5%-Hürde oder ein anderes konzentrationsförderndes Element auch weiterhin geben.

"Mit dem stärkeren Einfluss des Wählers werden auch geheime Abstimmungen im Bundestag obsolet"

Logischer Widerspruch zu vorherigen Forderungen, offene Abstimmungen sind doch gerade essentiell für die Fraktionsdisziplin. Und die Vorschläge machen die Abgeordneten eben nicht unabhängig von ihrer Partei.
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Klaus Schneider (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Dezember 2006 - 16:34 Uhr:   

Der massive Druck des Fraktionszwanges soll keine unzulässige Weisung sein? Sind Abgeordnete nur Angestellte des Fraktionschefs? Genau dieser Druck würde ja durch so ein modifiziertes Wahlrecht gelockert. Und ob ein populärer, aber "undisziplinierter" Abgeordnete dann nicht aufgestellt wird, bezweifle ich, bewirkt dies doch sicher Stimmverluste für diese Liste - vor allem, wenn die Aufstellung alternativer Listen erleichtert wird.

Doch das wollen Sie ja mit der 5%-Klausel gerade verhindern. Die freie Wahl der Abgeordneten sollte doch wohl nicht aus Gründen einer bequemen Regierungsbildung und eines bequemen Regierens eingeschränkt werden? Jede Regierung muß dann halt mehr als 300 Abgeordnete im Bundestag überzeugen, nicht nur 2 Fraktionschefs - oder habe ich da etwas falsch verstanden mit der parlamentarischen Demokratie?

"Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Und dies soll nur über Druck auf die Abgeordneten möglich sein? Und nicht durch das Unterbreiten und Propagieren von guten Konzepten? Durch ihre Möglichkeiten in den Medien?

Im Gegensatz zu Ihnen weiß ich nicht, wie viele Wähler von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen werden, wahrscheinlich ist das ein Lernprozeß. Wären die maßgeblichen Politiker sicher, dass die neuen Möglichkeiten nichts ändern, würden sie sofort eingeführt.

Klaus Schneider

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