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Klaus Viehöfer
| Veröffentlicht am Mittwoch, 04. September 2002 - 17:10 Uhr: | |
Angenommen ich wähle mit der Zweitstimme eine Partei, die in meinem Bundesland nur 3% erhält, Bundesweit dagegen die 5% Hürde überwindet. Welcher Landesliste kommt meine Stimme dann zu gute? Kommt überhaupt jemand aus meinem Bundeland in den Bundestag? |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Mittwoch, 04. September 2002 - 17:26 Uhr: | |
Ob jemand von der gewählten Landesliste in den Bundestag kommt, hängt von der Größe des Bundeslandes ab. In Bremen, Saarland etc. braucht man deutlich über fünf Prozent, damit die Landesliste zieht. In den großen Bundesländern kann schon weniger als ein Prozent genügen. Ihrer E-Mail-Adresse entnehme ich, daß Sie aus Weimar kommen. Dort würden drei Prozent ausreichen. Viel weniger sollte es aber nicht sein. Falls es nicht reicht, kommt die Stimme natürlich trotzdem der Partei bundesweit zugute, also möglicherweise in einem anderen Bundesland. |
eike
| Veröffentlicht am Mittwoch, 04. September 2002 - 17:56 Uhr: | |
Seit 1953 gibt es ja die bundesweite Fünfprozenthürde, sodass es ausschließlich auf die Stimmenzahl ankommt, die die Landesliste einer Partei auf sich vereinen kann. |
Forscher
| Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2004 - 20:57 Uhr: | |
@ eike Da liegst Du falsch, es kommt ausschließlich darauf an, ob die Partei die 5%-Hürde bundesweit überschreitet. Wenn sie das tut, wird jede Stimme für die Sitzverteilung berücksichtigt. Ob in einem Bundesland dann ein Sitz an die entsprechende Landesliste geht, hängt davon ab, ob sie beim Hare-Niemeyerschen Verteilungsverfahren zum Zuge kommt, also entweder mindestens eine Hare-Quote erzielt oder im Rahmen der "Resteverteilung" zum Zuge kommt. |
c07
| Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2004 - 13:38 Uhr: | |
So war es wohl auch gemeint: "sodass es ausschließlich auf die Stimmenzahl ankommt" = "wird jede Stimme für die Sitzverteilung berücksichtigt". |
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