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tg
| Veröffentlicht am Montag, 25. September 2006 - 17:15 Uhr: | |
Ein polnischer Freund hat mir das polnische Kommunalwahlrecht erläutert - eine durchaus diskutierenswerte Variante des Verhältniswahlrechts mit 5-%-Hürde: Parteien können sich vor der Wahl zu Blöcken zusammenschließen. Scheitert eine oder mehrere Parteien eines Blockes, aber andere schaffen die 5 %, so werden die Stimmen der gescheiterten Partei(en) auf die erfolgreichen Parteien des Blocks verteilt. Erreicht keine Partei eines Blockes 5 %, so kommt keine ins Parlament, selbst wenn der Block insgesamt über 5 % erhält. |
alfredmayer (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Montag, 25. September 2006 - 17:28 Uhr: | |
Zum Glück gibt es bei Kommunalwahlen in Bayern und anderen Bundesländern keine 5%Klauel. In Bayern wurde zwar schon versucht, auch bei Kommunalwahlen die 5%Klausel einzuführen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat da aber einen Riegel vorgeschoben. In Bayern sind (nur) bei Kommunalwahlen auch Listenverbindung zwischen mehreren Parteien und Wählervereinigungen zulässig. |
hello Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 22. Juni 2008 - 11:40 Uhr: | |
wie alt muss man eigentlci hsein um ín Polen wähle zu dürfen? |
Maik Otter Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Februar 2017 - 18:05 Uhr: | |
Die Zentralregierung wird zurzeit aus Mitgliedern der nationalreligiösen PiS gebildet. Die Mitglieder der Zentralregierung wollen die Amtszeiten der Stadtpräsidenten/Bürgermeister und der Stadtvertreter/Gemeindevereter auf jeweils zwei Amtszeiten beschränken. Diese Ämter werden zurzeit vor allen Dingen von Mitgliedern anderer Parteien bzw. Parteilosen ausgeübt. |