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stefanf
| Veröffentlicht am Dienstag, 29. August 2006 - 19:28 Uhr: | |
Wo ist denn das Verfahren für die Zuteilung der Wahlkreise an die BL geregelt? Wenig sinnhaft ist m.E. die Bezugsgröße "Anzahl der deutschen Bevölkerung". Entscheidend ist doch vielmehr die Anzahl der wahlberechtigten(!) (deutschen) Bevölkerung. Nach welcher Sitzzuteilungsmethode werden die Wahlkreise verteilt: Hare-Niemeyer? |
Matthias Cantow
| Veröffentlicht am Dienstag, 29. August 2006 - 20:06 Uhr: | |
[Sitzzuteilungsmethode] Siehe dazu die Meldung vom 31.01.2005 („Thüringen muss Wahlkreis an Bayern abgeben“) und die darin verlinkte Bundestagsdrucksache 15/4492. Dort wird auf Seite 55 aufgeführt, dass nicht nach Hare-Niemeyer verteilt wurde. Das machte 2005 durchaus Sinn, siehe Meldung vom 11.02.2004 („Trotz Bevölkerungszuwachs: Schleswig-Holstein soll Wahlkreis abgeben“). |
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