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Kein Stimmenverlust mehr durch 5%Klau...

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Alfred Mayer
Veröffentlicht am Sonntag, 06. August 2006 - 14:54 Uhr:   

Alternative zur 5%Klausel:
Alternativstimmen-Wahlverfahren. Der Wähler könnte bestimmen, wem seine Stimme zufallen soll, wenn die primär gewählte Partei die 5% nicht erreicht.

Die zutiefst undemokratische Sperrklausel scheint nach wie vor fest verankert zu sein. eine Mehrheit zur Abschaffung oder Milderung ist nicht in Sicht.

Es gibt aber den Gedanken eines sog. Alternativstimmen-Wahlrechts. Der Wähler könnte bestimmen, wem seine Stimme zufallen soll, wenn die primär gewählte Partei die 5% nicht erreicht.

In
www.wahlreform.de/valeske ist es total gut dargestellt.

Nach einigen Klicks findet man folgenden perfekten Text, dem nichts hinzuzufügen ist:

Entgegen der herrschenden Meinung gibt es sehr wohl Möglichkeiten, durch kleine Änderungen im Wahlrecht eine Erfolgswertgleichheit der Stimmen herbeizuführen, ohne gleichzeitig den Regelungszweck der Sperrklausel zu unterlaufen. Dieses Ziel könnte - beispielsweise - durch die Einführung eines Alternativstimmenmodells erreicht werden.
Ein Alternativstimmensystem könnte so ausgestaltet sein, daß der Wähler neben der gewohnten Möglichkeit, auf dem Stimmzettel die von ihm bevorzugte Partei anzukreuzen, alternativ auch die Option wahrnehmen kann, auf seinem Stimmzettel mehrere Parteien in der Rangfolge seiner Präferenz durchzunumerieren. Bei der Auszählung wird dann die Stimmabgabe zugunsten der an erster Stelle genannten Partei ("Erstpräferenz") gewertet, sofern sich in der Gesamtauszählung aller Erstpräferenzen gezeigt hat, daß diese Partei die Sperrklausel überwunden hat. Andernfalls würde die gleiche Prüfung für die in der Präferenz nachfolgende(n) Partei(en) durchgeführt werden, und zwar solange, bis die Stimme auf eine Partei entfällt, die das Quorum erreicht hat. Indem auf diese Weise letzten Endes jeder Wähler eine für die Sitzverteilung des Parlaments relevante Stimme (und nur genau eine Stimme!) abgegeben hätte, wäre ein gleicher Erfolgswert jeder Stimme sichergestellt. Nur in jenem Fall, wo auf dem Stimmzettel keine einzige Partei (auch nicht mit niedrigerer Präferenz) gekennzeichnet worden ist, welche das Sperrquorum erreicht hätte, würde der Erfolgswert dieser Stimme verfallen. Diese Differenzierung im Erfolgswert wäre jedoch verfassungsrechtlich unerheblich, da sie entweder aus einer bewußten, freiwilligen Entscheidung des Wählers resultiert bzw. im Falle der Nicht-Kenntnis der Alternativstimmen-Option ebenfalls in seinem Verantwortungsbereich liegen würde.
Die verfassungsrechtliche Legitimation eines Alternativstimmensystems besteht darin, daß auf diesem Wege eine Erfolgswertgleichheit der Stimmen erzielt werden kann, ohne daß gleichzeitig die Schutzfunktion der Sperrklausel in irgendeiner Form angetastet werden würde. Indem also die Institution der Sperrklausel nicht zur Disposition steht und ihre positiven Wirkungen durch die Reform völlig unangetastet bleiben würden, entfällt der bisher stets ins Feld geführte verfassungsrechtliche "zwingende Grund" für die andauernde Einschränkung des Grundrechts auf gleiche und freie Wahl. Kleine Parteien, die nicht das erforderliche Quorum an Stimmen auf sich vereinigen können, würden bei dieser Regelung nach wie vor von einer parlamentarischen Repräsentanz ausgeschlossen werden; trotzdem würde die Neuregelung es jedem einzelnen Wähler ermöglichen, mit seiner Stimmabgabe über die Zusammensetzung des Parlaments mitzuentscheiden. Dem von der Verfassung geforderten Grundsatz der gleichen und freien Wahl wäre damit Genüge getan, ohne daß Abstriche an der legitimen Schutzfunktion der Sperrklausel vorgenommen werden müßten.
Gelegentlich wird argumentiert, daß es eine "faktische" Schutzfunktion der Sperrklausel gibt, welche höher liegt als ihre "legitime" Schutzfunktion. Oder anders ausgedrückt: die sogenannte "Integrationswirkung" der Sperrklausel resultiert nicht allein aus der Tatsache, daß Parteien mit einem Stimmenanteil von weniger als 5% nicht im Parlament vertreten sind, sondern darüber hinaus führt die geschilderte psychologische Abschreckungswirkung der Sperrklausel zu einer weiteren systematischen Begünstigung großer und etablierter Parteien. Doch auch wenn diese "systemstabilisierenden" Verzerrungseffekte in den frühen Jahren der Bundesrepublik Deutschland politisch wohl durchaus gewollt waren, so muß klar festgestellt werden, daß zumindest in der heutigen Zeit - mit der bisherigen Erfahrung einer äußerst stabilen parlamentarischen Demokratie - eine verfassungsrechtliche Legitimation derartig starker Eingriffe in die Wahlgleichheit und Wahlfreiheit nicht mehr gegeben ist.
Bei einer genauen Analyse der praktischen Auswirkungen der vorgestellten Alternativstimmen-Regelung ist ebenfalls kein zwingender Grund erkennbar, der gegen die Einführung eines solches Systems sprechen würde. Letztlich würde ein Alternativstimmenmodell nur eine kleine wahltechnische Modifikation bedeuten und wäre mit Sicherheit ebenso praktikabel wie die derzeit herrschende Regelung. Die Gestaltung des Stimm-zettels bräuchte nicht verändert zu werden, und jeder Wähler, der dort wie bisher ein Kreuz für seine Lieblingspartei machen würde, hätte eine vollgültige Stimme zugunsten dieser Partei abgegeben. Lediglich für jene Wähler, die mit einer kleinen Partei sympathisieren, würde die zusätzliche Option, eine oder mehrere Alternativstimmen zu vergeben, ggf. von Interesse sein. Die Möglichkeit, mehrere Parteien auf dem Stimmzettel in der Reihenfolge ihrer Präferenzen durchzunumerieren, würde eine klare Erweiterung ihrer Handlungsspielräume darstellen, die die Wähler ausnutzen können, aber nicht ausnutzen müssen.
Was die technische Durchführung der Stimmauszählung betrifft, so ist die eventuelle Befürchtung, ein Alternativstimmen-System würde die Zeitdauer bis zur Feststellung des Wahlergebnisses stark erhöhen, wahrscheinlich unbegründet. Denn erstens müßten nur jene Stimmzettel mehrfach ausgezählt werden, bei denen die Möglichkeit einer Vergabe von Alternativstimmen tatsächlich wahrgenommen worden ist; nur um diesen Anteil würde sich die Dauer der Auszählung in den einzelnen Wahllokalen erhöhen. Zweitens muß berücksichtigt werden, daß die abschließende Ermittlung des Wahlergebnisses (einschließlich der Berechnung der "Effektivstimmen"1, die über die Zusammensetzung des Parlaments entscheiden) mit modernsten Datenverarbeitungssystemen durchgeführt werden kann und insofern keinen erhöhten Zeitbedarf erfordert. Aus einem besonderen Grund kann sogar erwartet werden, daß in vielen Fällen der Ausgang einer Wahl mit Alternativstimmenregelung schneller vorhergesagt werden kann als im derzeitigen Wahlsystem. Man stelle sich zum Beispiel eine Situation vor, bei der einerseits die Parteien A und B und andererseits die Parteien C und D erklärt haben, für den Fall des Wahlgewinns eine Koalition eingehen zu wollen. Die ersten Hochrechnungen ergäben z.B. folgendes Ergebnis: A= 47-48 %, B=4.5-5.5%, C=39-40% und D=7.5-8.5%. Unter der realistischen Prämisse, daß die Mehrheit der Wähler von B mit ihrer Alternativstimme die Partei A gewählt hat, könnte das Wahlergebnis bereits zu einem Zeitpunkt demoskopisch relativ zuverlässig vorausgesagt werden, wo noch gar nicht bekannt ist, ob B die 5%-Hürde gemeistert hat oder nicht.
Im übrigen sei angemerkt, daß es in vielen Ländern der Erde - vor allem im angelsächsischen Sprachraum - eine Präferenzstimmgebung gibt (z.B. als "Single Transferable Vote"), bei der die Wähler ebenfalls verschiedene Kandidaten oder Parteien in absteigender Präferenz numerieren. Dieses Wahlverfahren wird generell als nicht komplizierter beurteilt als die zur Zeit in Deutschland verwendete Methode und führt nach den dortigen Erfahrungen insbesondere nicht zu einem höheren Anteil ungültiger Stimmen.
Doch abgesehen von derartigen Überlegungen müßte letztlich ganz grundsätzlich gefragt werden, ob die derzeit durch die Sperrklausel ausgelösten wahlrechtlichen Ungleichheiten nicht eine Dimension erreicht haben, die verfassungsrechtlich unter keinen Umständen akzeptabel ist und hinter der folglich die Frage der relativen Einfachheit bzw. Kompliziertheit des Wahlsystems als nebensächlich und verfassungsrechtlich irrelevant zurücktreten müßte.
Auch hinsichtlich der politischen Auswirkungen, die die skizzierte Änderung des Wahlgesetzes mit sich bringen würde, ist kein zwingender verfassungsrechtlicher Grund erkennbar, der gegen eine solche Änderung sprechen würde. Die Sperrklausel würde - wie bereits ausgeführt - ihre Schutzfunktion gegenüber einer Zersplitterung des Parteiensystems uneingeschränkt behalten. Nur für den Fall, daß eine Partei tatsächlich von mehr als fünf Prozent der Wähler in Erstpräferenz gewählt wird, wird diese Partei (die man dann schwerlich als Splitterpartei bezeichnen kann!) in den Bundestag einrücken. Anders als im Status quo jedoch würde in einem Alternativstimmenmodell kein Anlaß mehr bestehen, eine Partei zu wählen, die man in Wirklichkeit nicht präferiert (oder präziser ausgedrückt: nicht an erster Stelle präferiert). Auch der Anreiz, dem "wackeligen" Koalitionspartner der Lieblingspartei sogenannte Leihstimmen zukommen zu lassen, würde entfallen. Die Sitzverteilung im Parlament würde also den wahren Präferenzen der Wähler besser entsprechen.
Schließlich sei noch auf die eventuelle Befürchtung eingegangen, das Alternativstimmen-modell würde vor allem den radikalen Parteien unter den Kleinparteien den Einzug in das Parlament erleichtern. Das Gegenteil ist richtig. Denn viele Wähler radikaler Kleinparteien werden nicht bereit sein, ihre Zweitpräferenz an eine etablierte Partei zu vergeben, während diese Bereitschaft bei den Anhängern einer gemäßigten Kleinpartei in hohem Maße vorhanden sein dürfte. Insofern ist zu erwarten, daß Alternativstimmensysteme gerade die Entwicklung jener Kleinparteien fördern, die einerseits eine gewisse grundsätzliche Affinität zu den bereits im Parlament vertretenen Parteien aufweisen, andererseits aber neue Ansätze vertreten, die attraktiv und originell genug sind, um neue Wählerschichten für sich zu gewinnen. Doch selbst wenn das neue Wahlsystem tatsächlich Parteien den Weg in das Parlament öffnen sollte, die im Parteienspektrum außerhalb der bisher dort aufzufindenden Parteien anzusiedeln sind, so muß und wird unsere Demokratie dieses verkraften. Die bisherigen Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Ländern zeigen, daß die Einbindung einer extremistisch ausgerichteten Partei in die parlamentarische Arbeit eine integrative Wirkung auslöst in dem Sinne, daß diese Parteien sich stärker am Gemeinwohl orientieren und von ihren anfänglichen radikalen Forderungen zunehmend abrücken. Die kritische Bewertung parlamentarischer Arbeit durch die Öffentlichkeit kann oft wirkungsvoller zu einer Entmystifizierung (und letztlich Schwächung) radikaler und populistischer Politikansätze führen als das beharrliche Totschweigen oder die administrative Bekämpfung dieser Ideologien. Diese Einschätzung hat übrigens auch das Bundesverfassungsgericht zu der damaligen Bemerkung veranlaßt, daß "sich Krankheiten des Volkskörpers nicht mit wahltechnischen Mitteln bekämpfen [lassen]." (BVerfGE 1, 208, S.247).
Auch aus der gelegentlich gehörten Behauptung, der derzeitige Zustand der kleinen Parteien würde beweisen, daß diese einfach nicht politikfähig seien, läßt sich kein Argument gegen die Einführung einer Alternativstimmgebung ableiten. Denn selbst wenn man diese Einschätzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt als richtig einstufen wollte, so ließe sie sich dennoch nicht auf zukünftige Verhältnisse übertragen. Denn nach Einführung eines Alternativstimmensystems müßte es einer Partei, die wirklich attraktive Politikkonzepte anbietet, langfristig möglich sein, in die Phalanx der etablierten Parteien vorzustoßen. Damit verbunden wäre eine organisatorische und personelle Stärkung der Partei und eine Professionalisierung ihres Auftretens. Wahlerfolge und politische "Reifung" der Partei würden in einen wechselseitigen Prozeß zueinander treten können und sich gegenseitig verstärken - zumindest unter der genannten Voraussetzung, daß das Erzielen positiver Wahlergebnisse nicht durch eine Verzerrung der Freiheit und Gleichheit der Wahl behindert wird. Letzteres jedoch passiert im geltenden Wahlrecht ständig, so daß durchaus der These zugestimmt werden kann, daß viele Splitterparteien nicht aus sich selbst heraus Splitterparteien sind, sondern erst durch das Wahlrecht zu solchen gemacht werden. Die Analyse des Ist-Zustands ohne kompensierende Alternativstimmgebung darf folglich nicht auf einen zukünftigen Zustand mit Alternativstimmgebung übertragen werden, d.h. die beobachtete Politikfähigkeit bzw. -unfähigkeit von Kleinparteien läßt noch keine Rückschlüsse auf Ihre potentielle Politikfähigkeit zu.
Eine stärkere Fluktuation im Parteienspektrum, wie sie durch ein Alternativstimmenmodell unter Umständen begünstigt werden würde, könnte sich für die Gesellschaft positiv auswirken, weil sie eine flexiblere Reaktion auf neue gesellschaftliche Entwicklungen ermöglicht. Wenn beispielsweise die Mehrheit der Bevölkerung politische Positionen vertritt, welche von keiner der im Parlament vertretenen Parteien repräsentiert werden (man denke zum Beispiel an die Debatte um die Einführung des Euro 1996 bis 1998), dann ist hier ein Zustand der politischen Sklerose erreicht, der zumindest bedenklich erscheint. Denn wenn sich Wähler nicht ausreichend repräsentiert fühlen, werden sie entweder radikale Parteien wählen oder gar nicht erst zur Wahl gehen. Insofern ist - auch dies ein positiver Nebeneffekt - im Falle der Einführung eines Alternativstimmensystems mit einer gestiegenen Wahlmotivation zu rechnen.
Die Verwirklichung des Grundsatzes der gleichen Wahl hätte - neben dem Effekt der Wiederherstellung eines individuellen Grundrechts - im übrigen auch eine demokratiefördernde Funktion. Denn je mehr "verlorene" Stimmen als Folge der Sperrklausel-Regelung auftreten, desto größer ist in einem Wahlsystem ohne Alternativstimmgebung die Wahrscheinlichkeit, daß Regierungen sich lediglich auf relative Mehrheiten ("Zufallsmehrheiten") stützen. Relative Mehrheiten jedoch, die nicht gleichzeitig absolute Mehrheiten sind, sind in Wirklichkeit immer Minderheiten. Auch hier soll wieder ein Beispiel helfen, diese Aussage zu illustrieren. Man nehme an, es ständen nur drei Parteien zur Wahl, von denen Partei E 49 % der Stimmen, Partei F 47 % und Partei G 4 % erhalten würde. Bei Existenz einer 5%-Klausel ohne Alternativstimmenregelung würde E den Regierungsauftrag erhalten, auch wenn möglicherweise F und G sehr ähnlich hinsichtlich ihrer Zielsetzungen und ihrer Wählerschaft sind und folglich in einem Alternativstimmensystem die absolute Stimmenmehrheit erzielen würden.
Ein weiterer positiver Nebeneffekt eines Alternativstimmensystems wäre, daß der Wähler endlich von dem psychologischen Druck befreit wäre, die zu erwartenden Wahlergebnisse der von ihm präferierten Partei in sein Wahlverhalten mit einbeziehen zu müssen. Es gäbe kein taktisches Vabanquespiel für den Wähler und in diesem Sinne keine "verlogenen" Stimmen mehr. Positiv wäre auch die deutlich gestiegene Transparenz des Wählerverhaltens zu bewerten. Dies betrifft nicht nur die bereits erwähnte Tatsache, daß Stimmabgabe und wahre Parteipräferenz endlich identisch wären (so daß Demoskopen und Soziologen beispielsweise ein viel verläßlicheres Bild des Wählerverhaltens gewinnen würden), sondern z.B. auch den Effekt, daß der Wähler mit seiner Stimmabgabe (implizit) Koalitionspräferenzen zum Ausdruck bringen kann.
Die Einführung einer Alternativstimmgebung wäre also mit Sicherheit geeignet, die Gleichheit der Wahl zum Teil wiederherzustellen - aber eben nur zum Teil. Wenn ein Wähler persönlich nur eine einzige Partei für wählbar hält und diese Partei an der Sperrklausel scheitert, so wird aus seiner Sicht die Gleichheit der Wahl genauso stark verletzt sein wie im Status quo. Auch wenn er eine Zweitpräferenz angeben würde, so wäre dies für ihn lediglich die zweitbeste Lösung. Die bisher bestehende Ungleichheit im Erfolgswert der Stimmen würde durch diese Option also lediglich abgemildert, aber nicht vollständig beseitigt werden können. Immerhin - und dieser Vorteil ist nicht gering zu schätzen! - entginge der Anhänger einer kleinen Partei aber dem Dilemma, entweder seine tatsächlich präferierte Partei zu wählen und dabei eine "verlorene" Stimme zu riskieren oder aber seine Erstpräferenz verleugnen zu müssen, damit seine Stimme bei der Mandatsberechnung wirksam wird. Zumindest die Freiheit der Wahl würde also durch die Einführung eines Alternativstimmensystems wiederhergestellt werden, da dann im Unterschied zum Status quo jeder Wähler gleichzeitig zwei Ziele mit seiner Stimmabgabe erreichen könnte: 1.) eine "wirksame" Stimme abzugeben und 2.) für seine Lieblingspartei zu stimmen.
Die Gleichheit der Wahl dagegen kann - solange eine Sperrklausel existiert - auch mit der Einführung von Alternativstimmen nicht vollständig realisiert werden, weder für die Wähler noch für jene Parteien, die aufgrund der Sperrklausel von einer parlamentarischen Repräsentanz proportional zu ihren Wahlergebnissen ausgeschlossen werden. Eine solche Einschränkung von Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien wird allerdings - wie oben ausgeführt wurde - als verfassungskonform angesehen. Als verfassungswidrig muß dagegen jene Einschränkung der Wahlgleichheit angesehen werden, welche keine zwangsläufige Folge der Existenz einer Sperrklausel darstellt."
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Dienstag, 08. August 2006 - 12:07 Uhr:   

Das ist ja schön und gut, nützt aber nichts. Welche Partei nämlich reinkommt kann ich vorher nicht wissen. Wenn ich bei der Europawahl aus sozialistischer Überzeugung erst DKP und dann CSU (sind ja auch irgendwo sozial) wähle und dann schafft die CSU in Bayern nur 40 % (bundesweit < 5 %) und fliegt auch raus, nützt mir das ganze tolle Wahlrecht nichts. Aber vielleicht kriege ich ja eine Drittstimme?
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Tim Spier
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. August 2006 - 10:15 Uhr:   

Das ist ja das lustige: Die CSU würde niemals zulassen, das die Grundmandatsklausel abgeschafft wird. Meist wird darüber spekuliert, ob man die Linkspartei/PDS mit einer Streichung der Grundmandatsklausel treffen könnte, aber die CSU wäre als Regionalpartei genauso betroffen. Irgendwann wird eine Europawahl kommen, bei der die CSU nicht fünf Prozent schafft, dann wird es sicherlich auch noch einmal eine Diskussion geben, ob man die Unionsparteien nicht auch formal zusammenschließt.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. August 2006 - 10:36 Uhr:   

Die CSU hatte mal angedacht, die Anzahl der nötigen Mandate von 3 auf 15 zu erhöhen, der damalige Präsident Herzog hat sie aber zurückgepfiffen. Es wäre zu offensichtlich eine Anti-PDS-Änderung gewesen. (Sie hätte wahrscheinlich auch nichts genützt, weil die PDS dann mehr Proteststimmen bekommen hätte)
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covellin
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. August 2006 - 11:06 Uhr:   

Es ist keineswegs anzunehmen, dass die PDS mehr als maximal 5 Direktmandate erzielen kann. Im Grunde sind es nur 3, hiervon auch nur 2 wirklich sichere, nämlich in Berlin - Lichtenberg und Berlin - Marzahn - Hellersdorf. Berlin - Köpenick ist ein Wackelkandidat für die Kommunisten, zuletzt war man dort wegen der Reanimation von Gregor G. erfolgreich.

Je ein Wahlkreis in Rostock und einer in Halle galten früher einmal als denkbar, darüber ist aber kein wirkliches Potential zu erkennen.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. August 2006 - 20:39 Uhr:   

@Ralf Lang
mehr als gar nichts würde eine Alternativstimme schon bringen. Man könnte es aber auch bis zum Durchnumerieren aller Wahlvorschläge erweitern.

@Frank Schmidt
Anfang letzten Jahres gab es einen Gesetzentwurf der CDU/CSU die Zahl der nötigen Grundmandate auf 5 zu erhöhen.
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. August 2006 - 14:23 Uhr:   

Ja, gar nichts wäre wohl übertrieben. Das durchnumerieren wäre aber ein unvertretbarer Aufwand.

Es ist ein Quasi-Präferenzwahlsystem, das größeren oder weniger spezialisierten Parteien Nachteile bringt.

Zu den Wahlkreisen:
195, 198 gingen mit ca 2 % Vorsprung an die SPD.
59 und 63 gingen mit ca 2,3 % Vorsprung an die SPD.
In 164 Chemnitz liegt die Linke zwar "nur" auf dem dritten Platz - Der Abstand zum Wahlkreisgewinner liegt aber unter 2 %.

Dagegen sind Halle und Rostock zwei eher uninteressante Beispiele, die eher 2002 als aussichtsreich vermutet wurden.
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Alfred Mayer
Veröffentlicht am Dienstag, 19. September 2006 - 22:56 Uhr:   

Der Link lautet richtig:

http://www.wahlreform.de/valeske.htm
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R.H. (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. September 2006 - 21:36 Uhr:   

Zitat Ralf Lang:
"Es ist ein Quasi-Präferenzwahlsystem, das größeren oder weniger spezialisierten Parteien Nachteile bringt."
Der Valeske-Vorschlag würde den großen Parteien immer noch mehr Vorteile als die Abschaffung der Sperrklausel bringen.

Was ich daran nicht besonders mag, ist die Konzentration auf die Spitzenplätze in den Ranglisten wenn es um die Sperrung geht. Das Problem gibt es natürlich auch beim jetzigen deutschen Wahlsystem. Man kann aus dem Nichtschaffen der 5%-Sperrklausel von Spitzenpositionen nicht schließen, das eine Partei von 95% der Wähler abgelehnt wird. Es ist ja möglich, dass z.B. zwei sehr ähnliche Parteien konkurrieren, Sympathisanten werfen eine Münze und die zwei verhageln sich gegenseitig den Einzug.

Ich würde es gegenüber dem Status quo und auch dem Valeske-Vorschlag bevorzugen, wenn die Wähler eine Checkliste hätten, auf der sie die für sie akzeptablen Parteien ankreuzen. Dabei sollte es keine Regel geben, dass 5 Kreuze auf der Checkliste jeweils nur 1/5 wert sind oder so. Wenn eine Partei auf mindestens X% der Zettel als akzeptabel markiert ist, sollte dem Einzug ins Parlament nur noch die "natürliche Sperrklausel" basierend auf der Zahl der Sitze entgegen stehen. Wenn ich überprüfe, ob etwas den Sicherheitsbestimmungen genügt, ist es auch ok oder nicht ok, jedenfalls niemals "1/8 okay basierend darauf, dass 7 andere Dinge heute ebenfalls ok sind" oder sowas. Nur die Regelung mit beliebig viel angekreuzten Parteien auf X% der Wahlzettel stellt sicher, dass man sagen kann, ob eine Partei von sounsoviel Prozent der Wähler als akzeptabel bewertet wird

Diese Checklisten-Wahl könnte der finalen Wahl vorangehen.

Am liebsten wäre mir aber die Abschaffung der Sperrklausel.
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R.H. (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. September 2006 - 21:43 Uhr:   

"Man kann aus dem Nichtschaffen der 5%-Sperrklausel von Spitzenpositionen nicht schließen, das eine Partei von 95%..."
DASS eine Partei, natürlich. Oh, Schande.
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 29. September 2006 - 01:11 Uhr:   

@R.H.
Die

quote:

"Konzentration auf die Spitzenplätze in den Ranglisten wenn es um die Sperrung geht"



also anders ausgedrückt die Begrenzung der Anzahl der im Parlament vertretenen Parteien ist allerdings der Sinn der 5%-Hürde.

Kleine Parteien werden nicht von der Sitzzuteilung ausgeschlossen um sie für ihre Unbeliebtheit bei Wählern anderer Parteien zu bestrafen sondern um eine Mehrheitsbildung im Parlament möglich zu machen.

Die meisten Kleinstparteien sind den meisten Wählern aber gleichgültig, würden also wohl mühelos 5% Nichtablehnung erhalten. Um also eine Sperrwirkung zu erhalten müsste die Hürde bei Ihrem Sstem viel höher ausfallen.

Dann hätte man aber ein umgekehrtes Problem durch strategische Stimmabgabe. Für die großen Parteien wäre z.B. die Nichtzulassung des jeweiligen natürlichen Koalitionspartners durchaus reizvoll um dessen Stimmen zu erben. Ich würde es CDU und SPD auch durchaus zutrauen sich auf die gleichzeitige Beseitigung von FDP und Grünen zu einigen. Aus eigener Kraft (d.h. ohne Hilfe des Hauptfeindes des natürlichen Partners) könnten beide wohl nicht wesentlich mehr Nichtablehner als Wähler mobilisieren.
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R.H. (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 29. September 2006 - 17:24 Uhr:   

Ich sehe Probleme bei der Stabilität von Koalitionen eher darin, wie unähnlich sich die Personen in der Koalition sind als in der Zahl der beteiligten Parteien. Wenn ich mir also eine 30%-Partei namens A angucke und mit zwei 15%-Parteien namens B und C vergleiche, dann nehme ich nicht automatisch an, dass die 30%, die zusammen in B und C sind, einander unähnlicher sind als die Leute in Partei A.

Ich denke schon, dass Wähler restriktiver beim Ankreuzen wären, als nur die Parteien zu schmähen, die sie für verfassungswidrig halten. Was würden die Wähler also ankreuzen? Aus ihrer Sicht ähnliche Parteien.

Ich glaube, dass es bei meinem Checklistenvorschlag einiges an Spielraum gibt zwischen einer Sperrklausel von 5% Akzeptanz und einer Sperrklausel, bei der die CDU- und SPD-Anhänger den Rest rauswerfen.
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Gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 30. September 2006 - 01:34 Uhr:   


quote:

Was würden die Wähler also ankreuzen? Aus ihrer Sicht ähnliche Parteien.




Warum sollten sie? Gerade die ähnlichen Parteien konkurrieren doch um die gleichen Stimmen. Wer für die Zulassung einer ähnlichen Partei stimmt schadet damit der eigenen.
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Alfred Mayer
Veröffentlicht am Samstag, 07. Oktober 2006 - 14:17 Uhr:   

Das Alternativstimmen-Wahlverfahren würde die fatale Wirkung der 5%Klausel mildern, daß kleine Parteien allein wegen ihrer Chancenlosigkeit nicht gewählt werden. Nur darum geht es.
Die Neuregelung sollte möglichst einfach und auf den ersten Blick durchschaubar sein. Genau das trifft auf den Valeske-Vorschlag zu.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 31. Oktober 2006 - 00:18 Uhr:   

Ich stimme Alfred Mayer voll und ganz zu, dass ein Alternativstimmenverfahren einfach sein muss, um akzeptiert zu werden. Eine Alternativstimme ist zunächst wohl realistisch. Wenn man damit nicht auskommt, kann man die Alternativstimmen in der Folge ja immer noch ausdehnen.
Was mir nicht gefällt, ist die Idee, kleinere Parteien gegebenenfalls zu streichen, bis eine Partei die absolute Mehrheit hat. Es sollte für kleinere Parteien berechenbar bleiben, welchen Wähleranteil sie für den Einzug ins Parlament benötigen.
Ich halte es aber für sinnvoll, auch die Alternativstimmen für die Sperrklausel zu berücksichtigen. Parteien mit vielen "Zweitstimmen". (im Sinn von zweiter Wahl) sollten leichter ins Parlament einziehen können als Parteien, die von den Wählern anderer Parteien abgelehnt werden.
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Alfred Mayer
Veröffentlicht am Samstag, 23. Dezember 2006 - 15:00 Uhr:   

Das ist nun hier mein letzter Beitrag.
Ich bin enttäuscht über das Ausbleiben einer Reaktion auf die geniale Idee des Alternativstimmen-Wahlrechts. Ich kann den Mund so voll nehmen, weil es nicht meine Erfindung ist.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Dezember 2006 - 21:05 Uhr:   

Alfred Mayer,

ich mag es auch, hin und wieder einmal, quer zu denken. Hinterher sehe ich dann was in naher Zukunft umgesetzt werden kann. Dies hebe ich dann hervor und verweise für die mittlere Zukunft auf die folgenden Schritte.

Zwischen Idealismus und der Realität liegen im Wahlrecht Welten und Jahre bis zur Umsetzung und Festigung neuer Ideen. Man braucht Geduld.

Bitte bleiben Sie diesem Forum treu!
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Alfred Mayer
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Mai 2007 - 01:13 Uhr:   

Gibt es unter den Lesern keine Mitglieder oder Anhänger kleiner Parteien, die durch ein Alternativstimmen-Wahlverfahren gewinnen würden ? Oder Mitglieder von Verbänden, deren Ziele von den etablierten Parteien ignoriert werden ? Wurde die Möglichkeit einer Wahlrechtsänderung durch ein Volksbegehren dort schon mal diskutiert ?
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Alfred Mayer
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Mai 2007 - 01:15 Uhr:   

Gibt es unter den Lesern keine Mitglieder oder Anhänger kleiner Parteien, die durch ein Alternativstimmen-Wahlverfahren gewinnen würden ? Oder Mitglieder von Verbänden, deren Ziele von den etablierten Parteien ignoriert werden ? Wurde die Möglichkeit einer Wahlrechtsänderung durch ein Volksbegehren dort schon mal diskutiert ? Mit welchem Ergebnis ?
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Martin Wilke (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Mai 2007 - 03:04 Uhr:   

Der Landesverband Berlin von Mehr Demokratie e.V. wird sich in dieser Richtung betätigen.
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Alfred Mayer
Veröffentlicht am Montag, 04. Juni 2007 - 02:59 Uhr:   

"Der Landesverband Berlin von Mehr Demokratie e.V. wird sich in dieser Richtung betätigen.
Martin Wilke"

Wunderbar !
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Lars (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 25. Juni 2007 - 01:19 Uhr:   

Hallo!

Ich empfehle einen Zusammenschluss von ÖDP
( http://www.oedp.de ) DIE FAMILIE und GRAUE PANTHER sowie HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI zusammen mit eurer Initiative als neue Attac-Partei...


Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die ÖDP für eine plebiszitäre Demokratie nach Schweizer Vorbild einsetzt...!

Auch die BüSo (Bürgerbwegung Solidarität) wäre interessant als Partner ( http://www.bueso.de ).

Grüsse

Lars Lonte
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Lars (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 25. Juni 2007 - 01:25 Uhr:   

Alternativen...

http://www.zeit-fragen.ch

http://www.fromthewilderness.com

http://www.ahriman-verlag.de

http://www.attac.de

...zur deutschen Pseudo-Demokratie bzw. parlamentarischen Oligarchie und Plutokratie...

...als parlamentarische Oligarchie der Banken und Konzerne...



Vielleicht mal einen Blick in das Bundeswehr-Weißbuch riskieren

http://www.bmvg.de/portal/PA_1_0_LT/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W26UYEPT431INFODE/WB2006_mB_sig.pdf?yw_repository=youatweb


Die BRD ist kein vollständig souveräner eigener souveräner Rechtsstaat...

(SHAEF, Art. 139 GG. usw. Wehrmacht-Kapitulation vs. Regierung etc. blabla)

http://www.steinbergrecherche.com


Über den Filz von Freimaurerei, Rotary-, Lions-, Kiwanis- und Round-Table-Klubs.

Wissen Sie, dass in Deutschland
96 % aller Landräte
über 90 % der Bürgermeister in Orten mit über 5000 Einwohnern
über 60 % aller Notare
84 % aller Chefärzte von Kreiskrankenhäusern
etwa 90 % aller Direktoren der Gymnasien
etwa 70 % aller Direktoren der Amtsgerichte
zahlreiche Pfarrer und Pastoren
fast alle höheren Polizeichefs
fast alle Staranwälte
und fast alle Bundeswehroffiziere vom Kommandeur aufwärts …
den Rotariern oder dem Lions-Club mit Hauptsitz in Chikago angehören? –

Quellennachweis: Glaubensnachrichten
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mma
Veröffentlicht am Montag, 25. Juni 2007 - 13:46 Uhr:   

@Lars
Wussten Sie schon, dass noch mehr Prozent der Honoratioren einem Sportverein angehören? Diese haben die eigentliche Macht im Lande!

Quelle: zu geheim, um sie hier nennen zu können.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 25. Juni 2007 - 14:44 Uhr:   

Aha! Das wusste ich bisher noch nicht, aber es deckt sich mit meinen eigenen Wahrnehmungen: Wir sind vom Sport unterwandert! Warum sonst geniesst Sport einen so hohen Stellenwert in jeglicher Hinsicht? Machen Sie mal ein Quartierfest - wenn sie die Bewilligung dafür kriegen!!!
Wenn man dasselbe als Sportanlass verkauft, dann wird es gleich auch noch subventioniert! Ja, auch das Konkurrenz-Prinzip und EWG in allen Bereichen kann offensichtlich nur vom Sport diktiert sein. Motto etwa: Rennt alle, damit ihr nicht nachdenken könnt.
Aber nachdem nun Zahlen auf dem Tisch liegen, wird mir natürlich klar, wer hinter der Sport-Verschwörung steckt!
Vielen Dank für diese höchst erhellende Bemerkung!
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Alfred Mayer
Veröffentlicht am Samstag, 21. Juli 2007 - 00:06 Uhr:   

Zitat:
"Hallo!Ich empfehle einen Zusammenschluss von ÖDP
( http://www.oedp.de ) DIE FAMILIE und GRAUE PANTHER sowie HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI zusammen mit eurer Initiative als neue Attac-Partei...
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die ÖDP für eine plebiszitäre Demokratie nach Schweizer Vorbild einsetzt...!
Auch die BüSo (Bürgerbwegung Solidarität) wäre interessant als Partner ( http://www.bueso.de ).
Grüsse
Lars Lonte"

Die Gedanken über noch so ideale Zusammenarbeit sind müßig, so lange die ÖDP die 5%Klausel lammfromm hinnimmt, mit der sie ausgeschlossen ist.
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Alfred Mayer
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Dezember 2007 - 00:46 Uhr:   

@mma
Wussten Sie schon, dass noch mehr Prozent der Honoratioren einem Sportverein angehören? Diese haben die eigentliche Macht im Lande!
Quelle: zu geheim, um sie hier nennen zu können.

Danke für die aufkeimende Satire.
Allerdings beim Fußball sind wir nahe dran. Das ist schon in den Medien abzulesen. Fußballergebnisse werden gleichrangig mit den weltbewegendsten Nachrichten behandelt.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Dezember 2007 - 15:25 Uhr:   

Und ich dachte nun, die Fußballergebnisse wären die weltbewegendsten Nachrichten ...

Bei 18 Erstligisten würden im Schnitt rund 5,6 % aller Tore auf jeden Verein entfallen, also eigentlich super und gerecht und alle 18 wären weiter vertreten. Alfred Mayer würde strahlen.

Bei den Duisburgern läuft das diese Saison aufgrund eines schwächelnden Spitzenkandidaten Ailton allerdings nicht so, die würden klar an der 5 % Klausel scheitern und absteigen. Vielleicht sollte man denen mal den Tipp mit den Alternativstimmen geben? Wenn die noch ein Alternativtor hätten, würden sie sicher häufiger treffen .... Aber Rummenigge, Allofs und die Vorsitzenden der anderen großen Parteien wären sicher dagegen .
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Dezember 2007 - 17:04 Uhr:   

Geahnt habe ich es ja irgendwie, mit Raubtierinstinkt gleichsam, schon seit jeher, doch ob soviel Evidenz bleibt kein Raum für Spekulationen.
Heisst es nicht doch auch "König Fussball"?
All das Gerede von neuer Weltorndung, geheimer Weltregierung, Verschwörung zur Weltbeherrschung usw. war offensichtlich nur gut gezielte Desinformation, um die reale Beherrschung durch die geheimen Strippenzieher hinter dem Weltfussball zu vertuschen.
Immerhin haben wir allerdings noch leisen Grund zur Hoffnung, denn Alfred Mayer lebt!
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Markus Prokott (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 15. Januar 2008 - 15:11 Uhr:   

Ich möchte mal ein Beispiel dafür geben, wie sinnvoll ein konsequentes Alternativstimmenwahlrecht im Einzelfall sein kann. Nämlich am Beispiel von mir in Bezug auf die bevorstehende hessische LT-Wahl. (Auch wenn ich jetzt mal halbwegs mein Wahlgeheimnis lüfte; was ich tatsächlich wähle, wird letztlich nicht vollkommen ersichtlich.)

Wenn es ein Alternativstimmenwahlsystem mit beliebig vielen Alternativen – sei es durch Nummerierung oder Ankreuzmatrix – hier in Hessen für diese LT-Wahl gäbe, sähe meine Zweitstimmenrangfolge folgendermaßen aus:

1. Die Piraten; weil ich deren Ideen aktuell und gut finde und ich diese gerne in der Landespolitik wiederfinden würde. Also meine tatsächliche Präferenz.

(Falls die Piraten die Sperrklausel nicht überwinden...)

2. Die Linke; weil das Überspringen der Sperrklauses durch diese nach den aktuellen Umfragen die einzige Möglichkeit ist, dass die SPD in eine wie auch immer geartete Regierungskoalition kommt.

(Falls auch die Linke die Sperrklausel nicht überwindet...)

3. B'90/Die Grünen; damit neben der SPD auch die Grünen bzw. der Umweltschutz eine starke Stimme in der (dann sehr sicheren) rot-grünen Opposition haben. (Eine Ampelkoalition ist wohl nicht zu erwarten.) Außerdem, da ich die Erststimme der SPD gebe, bekommt so meine Abstimmung einen doppelten Erfolgswert, falls mein Direktkandidat durchkommt, was nicht unwahrscheinlich ist. (Von so einer Doppelstimme können die Wähler von unabhängigen Direktkandidaten in unserem tollen Wahlsystem natürlich nur träumen. *sarkastischSei*)

(Falls auch die Grünen die Sperrklausel nicht überwinden...)

4. SPD; was sonst.

(Der Vollständigkeit halber, FALLS auch die SPD die Sperrklausel nicht überwinden WÜRDE...)

5. FDP; das kleinere Übel, aber diese Alternative können wir wohl getrost ignorieren.

Für mich zeigt dieses Beispiel klar, dass eine einzige Alternative bei einem Alternativwahlrecht nicht wirklich ausreicht. In meinem Fall hier müsste es mindesten drei, zur Sicherheit aber vier Alternativwahlmöglichkeiten geben.

Da es allerdings in Hessen kein Alternativwahlrecht gibt, bin ich momentan ziemlich am verzweifeln zwischen meiner "Herz-Wahl" und mindestens drei verschiedenen taktischen Wahlentscheidungen. Wer kann mir helfen und sagen, was ich unter diesen Umständen am Besten wählen sollte?

Gruß
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 16:19 Uhr:   

Die Idee erinnert im Übrigen sehr an das Alternative Vote System für die erste Kammer in Australien. Mehrheitswahlrecht mit Präferenzen. Wenn kein Kandidat die Absolute Mehrheit erreicht, wird so lange der schwächste Kandidat im Wahlkreis "gestrichen", bis dies der Fall ist.

In vielerlei Hinsicht ein hoch interesantes Modell, gerade auch durch Verhältniswahl in der zweiten Kammer!

Gruß,
Henning

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