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EgonErnst (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Juli 2006 - 14:35 Uhr: | |
Üblicherweise muß eine Partei, die noch nicht im Stadtrat sitzt, für die Wahlteilnahme Unterschriften sammeln. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern erfordern die KommunalWahlGesetze in Hessen und Baden-Württemberg dem Wortlaut nach nicht, daß die Partei auf eigenen Wahlvorschlag in den Rat gelangt sein muß, um vom Unterschriftensammeln befreit zu werden. Weiß jemand, ob es in diesen Ländern in der Praxis tatsächlich reicht, daß ein übergetretener Vertreter im Rat sitzt? (Beispiel: Ein Grünen-Stadtrat wechselt während der Wahlperiode zur ÖDP - muß diese beim nächsten Mal Unterschriften sammeln oder nicht?) |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Juli 2006 - 16:45 Uhr: | |
Die rechtliche Grundlage kenne ich nicht. Aber ich bin mir recht sicher, daß die WASG bei der letzten Kommunalwahl keine Unterschriften sammeln mußte, weil sie bereits einen (Ex-Grünen) Vertreter im Parlament hatte. |

EgonErnst (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Juli 2006 - 17:14 Uhr: | |
In welchem Bundesland und in welcher Stadt war das so? |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Juli 2006 - 18:01 Uhr: | |
Darmstadt/Hessen |

libi (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Juli 2006 - 09:31 Uhr: | |
Im § 11 des hessischen Kommunalwahlgesetzes steht: "4) Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind." Die Partei muss also in der vorherigen Wahlperiode ununterbrochen in dem Rat vertreten gewesen sein. Ein Parteiwechsel während der Legislaturperiode dürfte da meiner Laienmeinung nach kein Grund für eine Befreiung von der Unterschriftensammelei sein. Bei dem Darmstädter Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass da die WASG-Bundestagsabgeordneten berücksichtigt wurden? Ansonsten würde ich vorschlagen, einfach mal beim Darmstädter Wahlamt anzufragen. |

Tim Spier
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Juli 2006 - 09:37 Uhr: | |
@libi: "Offiziell" sind die Abgeordneten der WASG im Bundestag Abgeordnete der Linkspartei.PDS. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Wahlamt stets nachprüft, ob ein Abgeordneter "eigentlich" oder "zusätzlich" einer anderen Partei angehört. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Juli 2006 - 09:50 Uhr: | |
Ich frag' mal, wenn das so allgemein interessiert ... |

EgonErnst (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Juli 2006 - 16:29 Uhr: | |
Aufgrund des "ununterbrochen" könnte ein Antritt der WASG in Darmstadt wohl nur auf den Bundestagsmandaten beruhen. Anders ist es nur in Sachsen und Baden-Württemberg, wo das "ununterbrochen" fehlt. In Hessen wäre aber denkbar, daß ein Kandidat auf einer Liste einer anderen Partei gewählt wird und damit seiner Partei die Privilegierung vermittelt. Aber da sind sicher schwer Beispiele zu finden. In Sachsen gibt es derzeit einen Fall und man streitet sich vor Gericht. Wäre trotzdem interessant, wie ds in Darmstadt war. |

Lars Tietjen
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Juli 2006 - 17:13 Uhr: | |
@EgonErnst "Aufgrund des "ununterbrochen" könnte ein Antritt der WASG in Darmstadt wohl nur auf den Bundestagsmandaten beruhen." Nach meiner Auffassung sind die Mitglieder der WSAG im Bundestag keine Vertreter der WSAG im Bundestag im Sinne des Gesetzes. Sie sind de jure Vertreter der PDS bzw. der Linkspartei. Deshalb kann dies m.E. nicht den Verzicht auf die Unterstützungsunterschriften begründen. |

libi (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Juli 2006 - 21:08 Uhr: | |
@ Ralf Arnemann:Bist Du sicher, dass die WASG keine Unterstützungsunterschriften einreichen brauchten? Auf der Homepage der Stadt Darmstadt gibt es nämlich eine Broschüre dazu http://www.darmstadt.de/imperia/md/content/wahlen/5.pdf , in der die Parteien/Wählervereinigungen, die keine Unterschriften einreichen brauchten, ausdrücklich aufgeführt waren; die WASG gehörte nicht dazu! |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Freitag, 07. Juli 2006 - 12:25 Uhr: | |
> Bist Du sicher, dass die WASG keine > Unterstützungsunterschriften einreichen > brauchten? Nein, habe auch noch keine Antwort auf meine Anfrage bekommen. |