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Gemeindevertreter (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 20. Mai 2006 - 23:23 Uhr: | |
--- Bin ich als Mitglied einer Gemeindevertretung vom Wehrdienst ausgenommen ??? --- Ich bin 21 Jahre alt und in einer Gemeinde in Hessen als Gemeindevertreter tätig. Ich wurde davor gemustert, entschied mich aber damals statt zur Bundewehr, zum Katastrophenschutz (Stab) zu gehen. Dort bin ich sozusagen für 6 Jahre gebunden, habe aber bereits Anderhalb Jahre hinter mir. Der Dienst für den Katastrophenschutz findet ein paar Mal im Monat an Wochenenden statt. Da mich die Arbeit für meine Gemeinde sehr einbindet und ich natürlich auch an Wochenenden Termine habe, habe ich mich gefragt, ob es eine Möglichkeit oder einen Paragraphen gibt, der es mir erlaubt mich vom Wehrdienst in diesem Falle freizustellen ??? Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen. |

Last Unicorn (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Sonntag, 21. Mai 2006 - 15:05 Uhr: | |
Du solltest lieber extensiv von deinem Freistellungsrecht bei Einzelterminen Gebrauch machen |

kussi95
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 10. Mai 2009 - 08:17 Uhr: | |
schau doch ma da http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/ hoffe du findest was... |

Gast Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 10. Mai 2009 - 14:52 Uhr: | |
@kussi95 Was bitte soll im BGB zum Wehrdienst stehen? |