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Regieren ohne absolute Mehrheit (BRD ...

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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 15. Mai 2006 - 21:31 Uhr:   

Hallo zusammen,

bei den Bundestagswahlen von ´69 erlangte die SPD 42,7% der Stimmen, die FDP 5,8%. Bekanntlich koalierten diese beiden Parteien unter Kanzler Willy Brandt. Sie hatten zusammen aber nur 48,5% der Stimmen. Wie konnten Sie dann z.B. nach der Wahl zum Btag den Kanzler wählen? Sie mussten doch auf Stimmen der Opposition angewiesen sein (genau wie sie doch während der gesamten Legislaturperiode bei jedem Beschluß des Bundestages immer auf Stimmen des anderen Lagers angewiesen gewesen wären.)
Oder kann man mit 48,5% der Wählerstimmen trotzdem die Mehrheit der Sitze im Bundestag haben -durch zusätzliche Überhangmandate etc., oder da sich durch die mathematischen Formeln bei der Umrechnung der Wählerstimmen in Sitze immer Verzerrungen ergeben?
Wie war es damals in dem konkreten Fall?
MfG

John
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 15. Mai 2006 - 21:50 Uhr:   

Als Ergänzung: BTagwahl 1998: SPD 40,9% und Grüne 6,7% (Gesamt: 47,6%). Anschließende Kanzlerwahl im BTag gewann Schröder mit 351 von 331 nötigen Stimmen. Wie konnte die Koalition mit nur 47,6% der Wählerstimmen bei der Kanzlerwahl durch die Parlamentarier eine so komfortable Mehrheit von 20 (!) Stimmen einfahren?
MfG

John
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Montag, 15. Mai 2006 - 22:13 Uhr:   

Es kommt auf die Zahl der Mandate an. Durch die 5%-Klausel bleiben die Stimmen kleinerer Parteien für die Mandatsverteilung unberücksichtigt.

Hier finden sich die Mandatszahlen und Wahlergebnisse der Bundestagswahl:
http://www.wahlrecht.de/ergebnisse/bundestag.htm
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 16. Mai 2006 - 10:20 Uhr:   

In Thüringen reichten der CDU 2004 43% zur absoluten Meheheit, umgekehrt saß die SPD in NRW sogar schon mit 49,5% in der Opposition, wenn auch nur fünf Monate.

Auch 1949 (46,9%), 1994 (48,4%) und 2002 (47,1%) brachte nur die Sperrklausel den Parteien in der Bundesregierung die Mehrheit. Auf Landesebene gibt Dutzende weitere Beispiele.

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