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Italienisches Wahlrecht

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Bernhard Nowak (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 02:25 Uhr:   

Ich suche anläßlich der italienischen Parlamentswahlen Informationen zum neuen italienischen Wahlrecht. Nach meinen Informationen wird jetzt nach dem reinen Verhältniswahlrecht gewählt. Andererseits soll dennoch ein "Zuschlag" für das Bündnis gegeben werden, welches die Mehrheit in den Regionen erringt. Gilt dies dann nur für die zweite Kammer? Berlusconi soll das Wahlrecht für die Regionen ja so geändert haben, dass ihm "treue" Regionen mehr Sitze in das Parlament entsenden können als Hochburgen der Opposition.

Was passiert, wenn sich Abgeordnetenhaus und Senat durch verschiedene Mehrheiten blockieren und dann kein neuer Staatspräsident gewählt werden kann, der ja das Vorschlagsrecht für den Kandidaten des Ministerpräsidenten hat? Läuft alles dann auf Neuwahlen zu?
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zigzag (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 03:41 Uhr:   

Von der Provinz Bozen–Südtirol gab es Erklärungen. Im Netz hab ich es nur noch im Cache von Google gefunden:

Wie setzt sich die Abgeordnetenkammer zusammen?
So wählt die Region Trentino–Südtirol seine Parlamentarier
Die Zahl der Abgeordneten in der Kammer beträgt 630. Der Region Trentino–Südtirol stehen 10 Abgeordnete zu.

Jeder Wahlkreis hat im Verhältnis zu seiner Bevölkerung eine bestimmte Anzahl von Sitzen.
Die Parteien können entweder einzeln antreten oder ein Bündnis eingehen.
Es gibt keine Vorzugsstimmen. Die Parlamentarier werden auf einer Liste gewählt, auf denen die Kandidaten fix gereiht sind. Je nachdem wie viele Sitze eine Partei erringt, sind die jeweils Erstgereihten auf der Liste gewählt.

Für die Abgeordnetenkammer sieht das neue Wahlgesetz vor, dass die 617 Abgeordneten in insgesamt 26 Wahlkreisen gewählt werden. Das Plenum von 630 Abgeordneten wird erreicht, indem 13 Abgeordnete durch andere Wahlgesetze gewählt werden (1 Mandat für die Region Aostatal und 12 Mandate für die Auslandswahlkreise).

Sperrklauseln und Mehrheitsbonus
Die Sitze der Abgeordnetenkammer werden auf gesamtstaatlicher Ebene nach dem Verhältniswahlrecht vergeben und dann auf die 26 Wahlkreise verteilt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Sitzverteilung ist, dass die Bündnispartner gemeinsam insgesamt 10% der gesamten gültigen Stimmen auf nationaler Ebene erreicht haben und einer der Bündnispartner 2% erreicht hat, oder einer Sprachminderheit wie es in der Region Trentino - Südtirol vorkommt, angehört. Im Falle der Sprachminderheit muss die betreffende Partei mindestens 20 Prozent der Stimmen im Wahlkreis erreichen.

An der Sitzverteilung können auch die einzelnen Listen beteiligt sein, die keinem Bündnis angehören, vorausgesetzt, dass sie mindestens 4% der gesamten gültigen Stimmen auf nationaler Ebene erreichen. Berücksichtigt werden auch Bündnispartner die nicht zugelassen sind, aber die als einzelne Partei den Grenzwert erreicht haben, außerdem Parteien die Sprachminderheiten vertreten. Im Falle der Sprachminderheit muss die betreffende Partei mindestens 20 Prozent der Stimmen im Wahlkreis erreichen.

Wenn ein Bündnis oder eine einzelne Partei mindestens 340 Sitze erreicht hat (55% der 617 zu verteilenden Sitze) dann wird die oben angeführte Sitzverteilung definitiv.

Wenn aber das Bündnis oder die Partei mit den meisten erhaltenen Stimmen nicht 340 Sitze erreicht, dann werden diesem Bündnis oder dieser Partei 340 Sitze zugewiesen. Die restlichen 277 Sitze werden unter den anderen Bündnissen und Parteien aufgeteilt.

Wie setzt sich der Senat zusammen?
Die Zahl der Abgeordneten im Senat beträgt 315, davon sind 7 von der Region Trentino–Südtirol.

Region Trentino–Südtirol
Das neue Wahlsystem wird für die Wahl der Senatoren in der Region Trentino–Südtirol nicht angewandt. Die Region Trentino–Südtirol behält das alte Wahlsystem bei: 6 Senatoren werden laut Gesetz v. 30. Dezember 1991, Nr. 422 nach dem Mehrheitswahlrecht in Ein-Mann-Wahlkreisen gewählt (drei davon in der Provinz Trient und drei in der Provinz Bozen). Gewählt ist jener Kandidat, der in seinem Wahlkreis mindestens eine Stimme mehr bekommt als der Zweitplatzierte. Damit soll die territoriale Verteilung der Sprachgruppen aufgewertet werden. Der 7. Senatssitz wird wie bisher nach dem Verhältniswahlrecht zugeteilt, wobei die Reststimmen entscheidend sind.

Wie wird im restlichen Italien der Senat der Republik nach dem neuen System gewählt?
Das neue Gesetz regelt die Verteilung der 301 Sitze. Das Plenum der 315 gewählten Senatoren wird unter Berücksichtigung anderer Gesetze erreicht (1 Mandat für das Aostatal, 7 Mandate für die Region Trentino - Südtirol, 6 in den Auslandswahlbezirken).

Sperrklauseln und Mehrheitsbonus
Die Aufteilung der Sitze im Senat wird auf regionaler Basis vorgenommen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Sitzverteilung ist, dass eine Partei mindestens 8% der gültigen Stimmen auf regionaler Ebene erhalten hat.
Die Bündnisse müssen mindestens 20% der gültigen Stimmen auf regionaler Ebene erhalten.
Die Aufteilung der für die für die Region vorgesehenen Sitze wird anhand dieser beiden Kategorien (einzelne Parteien, Bündnisse) im Verhältnis zu den erhaltenen Stimmen vorgenommen.

Wenn ein Bündnis mindestens 55% der zu verteilenden Sitze der Region erhält (aufgerundet auf die nächste höhere ganze Zahl) wird die oben angeführte Sitzverteilung definitiv.

Wenn aber das Bündnis mit den meisten erhaltenen und gültigen Stimmen nicht 55% der zu verteilenden Sitze der Region erhält (aufgerundet auf die nächste höhere ganze Zahl), dann werden diesem Bündnis 55% der Sitze zugewiesen. Die restlichen 45% der Sitze werden unter den Bündnissen und Parteien im Verhältnis der erhaltenen Stimmen aufgeteilt.

Innerhalb des Bündnisses werden die Sitze proportional unter den Parteien die mindestens 3% der gültigen Stimmen auf regionaler Ebene erhalten haben, verteilt.


Kammer

Senat
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Kalle (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 06:30 Uhr:   

Interessant. Danke.

Und wie ist das mit dem Ministerpräsidenten? Wie wird der gewählt? Nur in der Abgeordnetenkammer, oder müssen Abgeordnetenkammer und Senat ihn beide wählen (ich höre dauernd, daß Kammer und Senat absolut gleichberechtigt sind)?

Was ist, wenn das nicht gelingt, weil es verschiedene Mehrheiten gibt? Gibt es dann automatisch Neuwahlen (oder wie werden die ausgelöst?)? Bliebe Berlusconi bis dahin im Amt?
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 09:35 Uhr:   

Einige Infos sind auch in den anderen Threads zum italienischen Wahlrecht enthalten.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 09:46 Uhr:   

Bis wann muss der Ministerpräsident gewählt sein?
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 13:06 Uhr:   

2 Fragen:

1.
Wer wählt den Ministerpräsidenten? (Braucht er in beiden Häusern eine Mehrheit oder nur in einem? Falls beide Häuser: Wie wird ein allfälliger Konfliktfall gelöst?)

2.
Ist mittlerweile klar, wer gewonnen hat? Ich lese gerade (11.4., 13:00 Uhr) auf SPON, Prodi habe sich zum Sieger erklärt. Tut er dies zu Recht?
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Mark (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 13:47 Uhr:   

Wenn man die bisher vorliegenden Ergebnisse als endgültig nimmt, tut er das zurecht. Für die Kammer hat Prodis Bündnis um die 25.000 Stimmen Vorsprung von Berlusconis, was durch das Wahlrecht eine satte absolute Mehrheit ergibt. Im Senat hängt die Mehrheit an den sechs Sitzen, die die Auslandsitaliener bestimmen. Da sind noch nicht alle Stimmen ausgezählt, aber nach den bisherigen Ergebnissen liegt Prodi so komfortabel vorn, dass es kaum noch kippen kann.

Andererseits sind 25.000 Stimmen natürlich sehr wenig. Da könnten Nachmeldungen und -zählungen im Prinzip noch was kippen. Und wenn ein einigermaßen dicker Wahlfehler auftaucht, ist das Ergebnis sowieso nur für die Tonne gut. Wobei ich nicht weiß, wie in Italien die Wahlprüfung geregelt ist.

Die bisherigen Ergebnisse sind übrigens unter

http://www.interno.it

abrufbar.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 14:11 Uhr:   

Zur Ergänzung bzw. Korrektur der von zigzag geposteten Beschreibung:

- Es gibt keine feste Sitzzahl pro Region. Diese ergibt sich wie beim Bundestagswahlrecht erst durch die Unterverteilung innerhalb der Parteien.

- Innerhalb von Wahlbündnissen nimmt auch die beste Partei unter 2 % an der Sitzverteilung teil (Udeur Popolari bei Prodi, Dc-Nuovo Psi bei Berlusconi).

- Die Verteilung erfolgt nach Hare/Niemeyer.

Quelle: http://english.camera.it/cost_reg_funz/667/669/documentotesto.asp

Erstaunlich, daß die Verteilung der 309 inländischen Senatssitze trotz der vielfältigen Verzerrungsfaktoren exakt proportional zwischen den beiden Lagern aufgegangen ist.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 14:31 Uhr:   

Was weiß man über die politische Orientierung der Senatoren auf Lebenszeit? Francesco Cossiga und Oscar Scalfaro als ehemalige Staatspräsidenten sowie die ehemaligen Ministerpräsidenten Giulio Andreotti und Emilio Colombo sind Christdemokraten (deren Partei sich aber ja pulverisiert hat). Wo sind Rita Levi Montalcino, Giorgio Napoletano und Sergio Pininfarina politisch zu verorten?

Hinzu kommt ja in Kürze der Noch-Präsident Ciampi, den man wohl Prodi zuordnen kann.
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Kalle (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 15:44 Uhr:   

ohne Gewähr:

http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentswahlen_in_Italien_2006#Hochrechnung_und_Endergebnis

Hochrechnung Senat nach Auszählung von komplett Italien und 856 von 896 ausl. Wahllokalen:

L'Unione: 158 Sitze

Casa Delle Libertà: 156 Sitze

Unabhängige (ASS.ITAL.SUD AMERICA) 1 Sitz. Luigi Pallaro, der laut Hochrechnung einzige unabhängige Senator hat bereits angekündigt, mit der Mehrheit zu stimmen.

Nach Schätzung des Corriere della Sera sind von den 7 Mitgliedern auf Lebenszeit 5 eher dem Unione zuzurechnen (Scalfaro, Montalcini, Colombo, Napolitano, Pininfarina); 2 (Cossiga & Andreotti) der CDL. Somit ergäben sich für Prodi 164 Sitze, für Berlusconi 158 Sitze. Auch hätte der Prodi zuneigende Staatspräsident Ciampi noch einen Einfluss auf die Mehrheitsbildung, da er noch bis zu 5 weitere SenatorInnen ernennen kann und mit seinem Ausscheiden aus dem Amt selber Senator wird.
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Mörsberg (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 15:54 Uhr:   

Napoletano ist in jedem Fall dem Prodi-Lager zuzurechnen. Der Rest ist laut derstandard.at fraktionslos bzw. Mitglied der Autonomiefraktion (Cossiga). Bei den Elder Statesmen dürfte da wohl am Ende das gesamtstaatliche Verantwortungsbewusstsein den Ausschlag geben.
Die 55%-Klausel ist offenbar keine echte Mehrheitsklausel. In der Region Molise, wo nur zwei Senatssitze zu vergeben sind, erhalten beide Lager jeweils einen, was der Unione, die etwas mehr Stimmen erhalten hat, in diesem Fall leicht schadet.
Neben den Auslandssitzen war für den Gesamtausgang im Senat insbesondere der knappe Vorsprung der Linken in Campania entscheidend, was dank Mehrheitsverstärkung hier zur Sitzverteilung 17:13 führte.
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 16:01 Uhr:   

"Wo sind Rita Levi Montalcino, Giorgio Napoletano und Sergio Pininfarina politisch zu verorten?"

Napoletano ist definitiv links, der war unter Prodi mal Innenminister. Die Frau ist Jahrgang 1909, da ist baldiges Ableben nicht unwahrscheinlich.

"Es gibt keine feste Sitzzahl pro Region. Diese ergibt sich wie beim Bundestagswahlrecht erst durch die Unterverteilung innerhalb der Parteien."
Doch, die Sitzzahlen pro Wahlkreis sind fest.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 17:26 Uhr:   

@Mörsberg: Ja, über Molise war ich auch gestolpert. Vielleicht gibt's es eine Ausnahmeregelung für Regionen mit zwei Sitzen.

@Thomas: Sorry, meine Aussage bezog sich auf das Wahlrecht zur Abgeordnetenkammer. Laut der obigen Beschreibung hätten Südtirol zehn Sitze zugestanden, tatsächlich wurden es aber elf. Beim Senat ist es natürlich anders.
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zigzag (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 17:50 Uhr:   

Aus dem election.de-Forum:

Die Senatoren auf Lebenszeit

Francesco Cossiga: hat damals D´Alema unterstützt, also pro Prodi
Oscar Luigi Scalfaro: jetzt kein Linker, aber für Anstand in der Politik: pro Prodi
Giulio Andreotti: Mafia-Giulio, Antikommunist, im Zweifelsfalle auch mal eher anti-Prodi
Giorgio Napolitano: ex PCI, sowas von pro-Prodi...
Rita Levi-Montalcini: Medizin-Nobelpreisträgerin, 96 Jahre alt, würde Prodi mitwählen
Emilio Colombo und Sergio Pininfarina sind jetzt eher schwer einzuschätzen, aber zumindest Colombo leicht pro-Prodi.
d.h. im negativsten Falle 4:3 für Prodi
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zigzag (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 18:09 Uhr:   

Porträts der Senatoren:

derstandard.at
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Bernhard Nowak (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 18:28 Uhr:   

Vielen Dank für die zahlreichen und guten Informationen. Ich denke fast, dass sich Berlusconi mit dem neuen Wahlrecht ins eigene Fleisch geschnitten hat.
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Bernhard Nowak (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 18:33 Uhr:   

Auf Spiegel Online gibt es einen Kurzüberblick über das neue italienische Wahlrecht:

ITALIEN

Kompliziertes Wahlrecht

Die 61. italienische Regierung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde nach einem umstrittenen, neuen Wahlrecht bestimmt. Im Folgenden ein Überblick über das Wahlrecht, das die Regierung Berlusconi im Dezember durchsetzte.



Insgesamt wurden 630 Abgeordnete und 315 Senatoren gewählt. 618 Sitze im Abgeordnetenhaus und 309 Sitze im Senat wurden von den in Italien lebenden Wählern bestimmt, die übrigen von Auslandsitalienern. Wahlberechtigt waren 47 Millionen Wähler in Italien und erstmals 2,6 Millionen im Ausland lebende Staatsbürger.
Bei der Abstimmung über das Abgeordnetenhaus garantiert das Wahlrecht dem Parteienbündnis mit den meisten Stimmen eine Mehrheit von mindestens 340 Sitzen (54 Prozent). Die Auszählung wird auf landesweiter Ebene vorgenommen. Parteien, die zu einem Bündnis gehören, benötigen zwei Prozent der Stimmen, um einen Sitz zu erringen. Gruppierungen, die allein antreten, müssen dafür vier Prozent erzielen. Bündnisse werden anerkannt, wenn sie mindestens zehn Prozent der Stimmen erreichen. Dabei werden auch die Stimmen von angeschlossenen Parteien mitgezählt, die es nicht auf einen eigenen Sitz bringen. Voraussetzung für die Anerkennung als Bündnis sind ein gemeinsames Wahlprogramm und ein gemeinsamer Spitzenkandidat für das Amt des Ministerpräsidenten.
Bei der Senatswahl erhält ein Bündnis, das in einer Region vorne liegt, mindestens 55 Prozent der Sitze, die insgesamt für dieses Gebiet zu vergeben sind. Parteien, die zu einem Bündnis gehören, benötigen drei Prozent der Stimmen, um einen Sitz zu erringen. Gruppierungen, die allein antreten, müssen auf acht Prozent kommen. Ein Bündnis muss insgesamt mindestens 20 Prozent erringen. Für den Senat erfolgt die Auszählung auf regionaler Basis. Wegen der verschiedenen Auszählungsarten kann es in Abgeordnetenhaus und Senat zu unterschiedlichen Mehrheiten kommen. Das könnte das Regieren deutlich erschweren, da Gesetze von beiden Parlamentskammern beschlossen werden müssen.
Für das Abgeordnetenhaus waren alle Italiener wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Wahlberechtigt für den Senat ist man erst ab dem 25. Geburtstag - damit liegt die Zahl der Wahlberechtigten hier rund acht Prozent unter der für das Abgeordnetenhaus.

lan/Reuters/AP
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 18:43 Uhr:   

"Ich denke fast, dass sich Berlusconi mit dem neuen Wahlrecht ins eigene Fleisch geschnitten hat."

Das glaube ich eher nicht. 1996 und 2001 hatten die Rechten qua Stimmenanteil bei der Mehrheitswahl schlechter abgeschnitten als bei der Listenwahl und die LInken besser. Auch nach dem alten Wahlrecht hätte Berlusconi wohl verloren, wahrscheinlich sogar wesentlich deutlicher. Speziell in Süditalien hätte die Linke massenhaft Wahlkreise umgedreht.

Interessant ist auch der Senat. Da hat es bisher nie Listen gegeben und zumindest seit 1994 war der Senat immer etwas linker als die Kammer. Nun ist es plötzlich umgekehrt.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 19:27 Uhr:   

Prodi gewinnt in beiden Kammern!
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 20:32 Uhr:   

Folgendes Detail des italienischen Wahlrechts verstehe ich nicht:

Es scheint so zu sein, dass in der Kammer unterschiedliche Mindeststimm-Hürden gelten, je nachdem ob sich eine Partei einem Block angehört oder nicht (und sich damit schon vor der Wahl verpflichtet, einen bestimmten Ministerpräsidenten zu unterstützen).
Für ungebundene Listen gilt die 4%-Hürde, für Listen eines Blocks gilt sie nicht.

Grundsätzlich eine interssante Innovation.

Aber:
Was passiert, wenn eine 3%-Kleinpartei sich zwar vor der Wahl einem Block anschließt, die Abgeordneten dann aber absprachewidrig doch nicht den angekündigten MP wählen?

Verlieren sie dann ihr Mandat? Nach deutschem Rechtsverständnis wäre das wohl nicht zulässig, aber das mag in Italien anders sein.
Aber ich könnte mir da doch etliche Komplikationen vorstellen. Etwa: Ministerpräsidentenkandidat tritt wider erwarten nicht an oder verstirbt. Oder: Nur ein Teil der Abgeordneten der Kleinpartei stimmt wie versprchen etc. etc. All dies könnte dann ja die Folge haben, dass ein gewählter Abgeordneter ohne eigenes "Verschulden" sein Mandat wieder verliert.

Oder behalten die Abgeordneten ihr Mandat, auch wenn sie nach der Wahl aus einem Block ausscheren?
Dies würde natürlich alle möglichen Tricks erlauben. Etwa dass man einem Block nur zum Schein beitritt.
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PNK (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 10:46 Uhr:   

Das hab ich gerade mal recherchiert:
also das mit der 4% Hürde stimmt, aber nur für Parteien, die keiner übergeorneten Liste angehören.
Sonst sind es nur 2%. Damit sich kleinere Parteien nicht einfach Zusammenschließen um nur noch jeweils 2% zu brauchen, muss eine solche Liste zudem mindestens 10% erhalten. Ich weiß aber nicht, was ist, wenn jetzt z.B. Liste C 9% erhält, darin aber ParteiXY alleine 7%, ob die dann ohne Liste drin ist oder mit Liste draußen.
Was passiert nun also mit den Stimmen der Parteien,die einer Liste angehören die über 10% hat, selber aber unter 2 blieb? Also wenn ich das richtig verstanden habe, zieht die partei dann leider nicht ein, die Stimmen/Sitze(?) werden dann unter den der Liste angehörigen Parteien verteilt. Schon irgendwie komisch.
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 11:40 Uhr:   

"Was passiert nun also mit den Stimmen der Parteien,die einer Liste angehören die über 10% hat, selber aber unter 2 blieb?"

Die zählen bei der Verteilung der Sitze zwischen den Wahlallianzen. Bei der Unterverteilung innerhalb des Wahlblocks geht sie aber leer aus. Würden sie überhaupt nicht berücksichtigt, hätte Berlusconi übrigens gewonnen. Mit anderen Worten: Die Stimmen dieser Parteien kommen den übrigen Parteien des Wahlblocks zugute.

"Ich weiß aber nicht, was ist, wenn jetzt z.B. Liste C 9% erhält, darin aber ParteiXY alleine 7%, ob die dann ohne Liste drin ist oder mit Liste draußen."
Die wäre drin, siehe Zigzags Beitrag oben.

Eines hab ich aber selbst noch nicht verstanden: Weiß jemand, warum neben der SVP noch zwei weitere Parteien Sitze bekamen, obwohl sie unter 2% waren und auch keine Minderheitenparteien sind?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 12:57 Uhr:   

@Thomas: Siehe meinen Beitrag von gestern, 14:11 Uhr.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. April 2006 - 12:36 Uhr:   

Ich habe eine Anmerkung zur Bonusregelung in Italien. Je weiter das siegreiche Bündnis unterhalb von 54 % der Stimmen liegt, desto größer ist die Verzerrung.
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Rainer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 16. April 2006 - 11:28 Uhr:   

In den Medien ist immer wieder von einer Wahlpflicht in Italien die Rede. Wie kommt dann eine Wahlbeteiligung von deutlich unter 90% zustande?
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 16. April 2006 - 14:56 Uhr:   

Es gibt Geschwindigkeitsbegrenzungen, dennoch fahren jeden Tag Menschen zu schnell.
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fixl (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 10. März 2008 - 08:31 Uhr:   

Ja, da bin ich ganz Ihrer Meinung. Leider muss ich aber zugeben, dass ich vom ganzen Wahlsystem keinen blassen Schimmer habe. Doch ich finde Ihre Stellungnahmen bewunderswert!

Liebe Grüße
euer geheimer Fan
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oberschlaubi (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 10. März 2008 - 08:31 Uhr:   

Fixl ich stimme dir vollkommen zu, dieses Wahlsystem stößt auch an meine Grenzen! Also ich verstehe Bahnhof! Aber wie ich sehe, verstehen andere ja genug von diesem ganzen Griesgram!
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Mitdenker
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. März 2008 - 20:33 Uhr:   

Wie geschieht die Unterverteilung vom Gesamtstaat auf die 26 Wahlkreise?
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Sebastian Maier (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 14. März 2008 - 00:27 Uhr:   

Das System ist so ähnlich wie ein doppelt proportionales System, hat allerdings ein paar Fehler, die dazu führen können, dass es keine eindeutige Zuteilung gibt, vgl. http://www.math.uni-augsburg.de/stochastik/bazi/literature.html#Pennisi2006.

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