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Klaus (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 23. März 2006 - 12:48 Uhr: | |
In unserer Stadt hat ein Mitglied des Integrationsrates durch den vorübergehenden Wegzug (Ummeldung melderechtlich erfolgt) in eine andere Stadt das Mandat verloren. Das Wahlamt hat von der vor einem Monat vollzogenen Ummeldung heute erst durch Zufall Kenntnis bekommen. Die Rechtsfolge des Verlustes war dem Mitglied nicht bekannt. Die Mitglieder des Integrationsrates sowie das betreffende Mitglied sind entsetzt, ist dieses Mitglied als einzige Frau doch ein absoluter Aktivposten in der täglichen Arbeit des Integrationsrates. Da die Ummeldung nur aufgrund einer Ehestreitigkeit zustande kam und betr. Person sich jetzt schnell wieder hier anmelden will, wird seitens der Mitglieder des Integrationsrates angefragt, ob der Mandatsverlust vermieden werden kann. Ein Bewerber aus der Reserveliste ist noch nicht informiert. Wer kann weiterhelfen Vielen Dank |
(Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 23. März 2006 - 13:32 Uhr: | |
Erloschen ist erloschen. |
Gast (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 23. März 2006 - 13:57 Uhr: | |
In dieser fast aktuellen Entscheidung wurde abweichend vom melderechtlichen Status und auf subjektive Gesichtspunkte abstellend entschieden: VerfGH Sachsen vom 25.11.2005 – Vf. 60-V-05. |