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Friedhelm Gaasbeek (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. März 2006 - 10:27 Uhr: | |
Wer kann mir sagen ob es erlaubt ist in den Wahlkabinen die Kandidatenliste mit Fotos auszuhängen? Gruss Friedhelm |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. März 2006 - 10:35 Uhr: | |
Nein, mangels rechtlicher Grundlage ist das unzulässig. |
Friedhelm Gaasbeek (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. März 2006 - 10:49 Uhr: | |
Danke für die schnelle Antwort, kannst Du mir auch sagen , wo ich das nachlesen kann? Ich hatte bei der Gewerkschaft nach gefragt, die sagte mir das ist egal! Friedhelm (e-mail= fiddy.gaasbeek@arcor.de ) |
AeD (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. März 2006 - 11:02 Uhr: | |
Danke für die schnelle Antwort, kannst Du mir auch sagen , wo ich das nachlesen kann? Umgekehrt wird ein Schuh daraus, wer in den Wahlkabinen oder auch im Wahllokal solche Listen aushängen will, braucht eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage. Die ist aber in keinem Wahlgesetz bzw. keiner Wahlordnung gegeben. |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. März 2006 - 13:08 Uhr: | |
Achso, es geht um Betriebsratswahlen? Dort geht es nicht ganz so streng zu wie bei Parlamentswahlen. Trotzdem sind die in den Vorschlagslisten und auf dem Stimmzettel enthaltenen Informationen zu den Kandidaten abschließend in der "Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes" festgelegt. Jede darüber hinausgehende Information ist m.E. Teil der Wahlwerbung der Kandidierenden - und diese Wahlwerbung ist in der Wahlkabine unzulässig. |