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damien sawka (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 02. März 2006 - 01:37 Uhr: | |
guten tag entschuldigen sie mich, ich spreche deutsch sehr schlecht ich bien ein franz¨sicher student aus lille und ich suche information für mein doktorat weisst jemand was die nichtigen Stimmzettel nach dem wahl in deutschland werden? sind sie zerstört?werden sie konservieren? das interessiert mich weil ich studiert diese dokumente im frankreich, wo sie ein bisschen konservieren wurden.man darf soziologie, aanthropologie, psychoi, geschichte mit das machen danke wenn sie etwas für mich können tschuss |
Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 03. März 2006 - 08:05 Uhr: | |
§90 Bundeswahlordnung: § 90 Vernichtung von Wahlunterlagen (1) Die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen sind unverzüglich zu vernichten. (2) Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse nach § 28 Abs. 8 Satz 2 und § 29 Abs. 1 sowie Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie fürdie Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. (3) Die übrigen Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet werden. Der Landeswahlleiter kann zulassen, dass die Unterlagen frühervernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. |
John Rawls
| Veröffentlicht am Freitag, 03. März 2006 - 11:28 Uhr: | |
Vielleicht spricht ja Einer oder Eine hier besser Französisch als ich und könnte es freundlicherweise übersetzen? Von unseren Schweizer Freunden vielleicht? Ich denke, das wäre hier im konkreten Fall hilfreich... |
damien sawka (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 03. März 2006 - 18:27 Uhr: | |
danke schön warscheinlich es wird nur kurtz konservieren für Rechtproblemen und nicht für lange Zeite im Archiv (oder habe ich gar nichts verstanden :D) |
MMA (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 03. März 2006 - 19:39 Uhr: | |
@damien sawka: Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, meinen Sie mit "nichtigen Stimmzetteln" ungültige Stimmzettel. Da ist folgende Untersuchung evtl. für Sie interessant: "Berliner Statistik", http://www.statistik-berlin.de/framesets/aktuell-ms.htm , Jahrgang 2005, Heft 9/2005, "Der unbekannte Ungültigwähler ..." |
Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Samstag, 04. März 2006 - 22:29 Uhr: | |
kleine Begriffsklärung: ungültige Stimmzettel = bulletin nuls nul = nichtig oder auch: ungültig gültige Stimmzettel = bulletins valables leere Stimmzettel = bulletins blancs bzw.: (Stimm-)Enthaltung = abstension (Is jut, wemma ne zweesprachichte Jemeindevasammlunk hatt!) |
damien sawka (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Montag, 13. März 2006 - 01:04 Uhr: | |
danke! |