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Legislative des Vatikanstaats

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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Januar 2006 - 17:17 Uhr:   

Könnte jemand sagen, wie sich die Legislative des Vatikanstaats zusammensetzt? Handelt es sich hierbei um die zur Wahl des Papstes zugelassenen Kardinäle?

Der Vatikanstaat verfügt bekanntlich über ein eigenes Justizwesen. Ich habe allerdings noch nichts von einer entsprechenden Haftanstalt gehört. Wo wird denn ein vatikanischer Staatsangehöriger, der auf dem Gebiet des Vatikanstaats eine schwere Straftat begeht, z.B. Mord, inhaftiert?
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Januar 2006 - 18:00 Uhr:   

Die Legislative des Vatikans ist m.E. der Papst.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Januar 2006 - 18:57 Uhr:   

"Die Legislative des Vatikans ist m.E. der Papst."

Der Papst ist auf jeden Fall das Staatsoberhaupt, nicht jedoch die Exekutive, bestehend aus den 7 Kurienkardinälen. D.h. der Papst ist nicht "Regierungschef". Meine Frage ist immer noch offen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gesetzgebungskompetenz in einer einzigen Hand liegt.
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Januar 2006 - 19:12 Uhr:   

Hier das Grundgesetz des Vatikanstaates:
http://www.vatican.va/vatican_city_state/legislation/documents/scv_doc_20001126_legge-fondamentale-scv_ge.html
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 00:14 Uhr:   

Nun ja, seit spätestens dem 13. Jh. ist bekannt, dass dem Papst die plenitudo potestatis zukommen soll. In Art. 1, Abs. 1 des Staatsgrundgesetzes des Vatikanstaates steht dasselbe ein wenig anders ausformuliert genauso heute noch bzw. wieder. Da der Papst sich allerdings konkret selten um jeglichen Kleinkram kümmern kann, hält er es wie die Fürsten früher: Er delegiert Teile seiner Rechte auf Organe aus Dritten, die er allerdings selbst beruft.
Die "alltäglichen" Gesetzgebungsakte werden also von einer Kommission vorgenommen, nur besondere (grundlegende, wichtige, ausserordentliche) Akte behält sich der Papst selbst vor. Zudem kann er jederzeit in ein laufendes Verfahren der Gesetzgebung, der Durchführung oder der Gerichtsbarkeit eingreifen. Man kann es also drehen und wenden, wie man will, stets landet man am Ende in vatikanischen Angelegenheiten beim Papst.
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 12:36 Uhr:   

"Könnte jemand sagen, wie sich die Legislative des Vatikanstaats zusammensetzt?"

Die besteht aus genau einer Person. Der Papst ist absoluter Herrscher. Vielleicht nicht im eigenen Selbstverständnis als Sachwalter Gottes, aber faktisch schon. Ehrlich gesagt, allein schon die Frage ist Fachidiotie.

Auf die profane Welt übertragen: Wenn mir eine Firma zu 100% gehört, habe ich das alleinige Sagen. Daran ändert sich auch dadurch nichts, daß ich das Tagesgeschäft ganz oder teilweise an Mitarbeiter delegiere.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 16:46 Uhr:   

Danke für die Beiträge. Da habe ich die Sache völlig falsch eingeschätzt. Gewaltenteilung scheint im Vatikanstaat offensichtlich ein Fremdwort zu sein. Der Papst ist nicht nur Legislative UND Exekutive, sondern auch noch Judikative. Das sind ja NS-Verhältnisse - nur mit dem Unterschied, dass der Allmächtige kein "böser Diktator" ist. Wenn nun in einem totalitären Staat der "böse Diktator" durch einen "guten Dikatator" abgelöst wird, ändert dies nichts an der Totalitarität des Regimes. Denn "Diktatur" ist ein wertneutraler Begriff. Also kann man sagen, dass der Vatikanstaat ein totalitärer Staat ist?
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 16:58 Uhr:   

"Also kann man sagen, dass der Vatikanstaat ein totalitärer Staat ist?"
Naja, vielleicht müsste man erst einmal durchdeklinieren, inwieweit man die Kriterien auf einen Zwergstaat mit 1.000 Einwohnern, dessen Staatsbürger die Staatsbürgerschaft AFAIK nur qua Amt erwerben können und dessen Staatszweck in der Verwaltung einer weltweiten Glaubensgemeinschaft liegt, anwenden kann.
[Jetzt könnte man einmal mehr über die Verfasstheit der römischen Kirche disputieren, aber da ist die Mitgliedschaft freiwillig, was das Diktum eines "totalitären Staates" - zumindest für die heutige Zeit - ausschließt.]
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 17:47 Uhr:   

@ ja
Klar, deine Aussagen sind einleuchtend.

Ich kann auf Vatican.va kein vatikanisches StGB finden. Was passiert, wenn der Papst auf vatikanischem Boden z.B. einen Kardinal tötet. Es müsste doch irgendwo geregelt sein, dass das Amt des Papstes automatisch ruht, wenn er dringend verdächtig ist, eine schwere Straftat begangen zu haben. Genauso müsste es doch eine StPO, StVollzG etc. geben.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 18:14 Uhr:   

Profanere Frage: Wie sieht es denn eigentlich mit anderen Straftaten in der Vatikanstadt aus? Es gibt doch bei dem starken Tourismus sicher allerlei Diebstähle etc. Sind da evtl. einfach die italienische Polizei und Justiz zuständig?
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Tim Spier
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 18:57 Uhr:   

Die Vergleiche mit totalitären Regimen, insbesondere mit dem Nazis, finde ich ziemlich überzogen. Ohne ein besonderer Fan der römischen Amtskirche zu sein, muss man doch feststellen, dass hier die Traditionslinie absolutistischer Herrscher fortgesetzt wird. Diese vereinigten ja zumindest Exekutive und Legislative in ihrer Person ("L'etat, c'est moi"). Ist zwar nach heutigen Gesichtspunkten auch nicht besonders modern, aber schon noch eine andere Traditionslinie. Es gab halt kein Staatsvolk, dass im 19. oder 20. Jahrhundert eine konstitutionelle oder demokratische Revolution durchgeführt hätte.
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Sole (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 19:39 Uhr:   

Was passiert, wenn der Papst auf vatikanischem Boden z.B. einen Kardinal tötet.


Das ist dann der Wille Gottes. Allerdings wäre es ein ziemlicher Image-Schaden, wenn das rauskommt.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 22:27 Uhr:   

Das wäre nicht der Wille Gottes - der Mensch also auch der Papst abgesehen von seiner durch den hl. Geist inspirierten Lehrmeinung ist nach kath. Dogma willensfrei.
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Sole (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 22:41 Uhr:   

Er ist aber der Stellvertreter Gottes auf Erden.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 22:59 Uhr:   

Wenn dein Stellvertreter jemanden umbringt wirst du doch auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 23:05 Uhr:   

"Er ist aber der Stellvertreter Gottes auf Erden."

Das ist nicht korrekt. Er ist der Stellvertreter Christi auf Erden. Aber, Sole, sorge dich nicht, die Trinitätslehre ist für das Christentum das, was der DiaMat für den Marxismus ist. Manches versteht man von außen wohl nur schwer.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Januar 2006 - 23:26 Uhr:   

Kirchenrechtlich gilt schon sehr lange der Grundsatz: Prima sedes a nemine judicetur.
Die Bulle "Unam sanctam" des berüchtigten Bonifaz VIII. sagt das auch so: Der Papst ist Richter aller, er selbst wird von Gott gerichtet.

Die Prozessfürhung ist im CIC übrigens sehr ausführlich geregelt, auch in Bezug auf Strafprozesse. Ein Strafgesetz für den Vatikanstaat gibt es m. W. auch, hilfsweise können die früher geltenden Gesetzes des Kirchenstaates oder die Strafgesetze der italienischen Republik angewandt werden, die Prozessvorschriften können schlicht dem CIC entnommen werden, soweit kein Bedarf nach Sonderregelung für den Vatikanstaat besteht bzw. einschlägige Gesetze gelten.
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Friedbert (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 27. Januar 2006 - 00:12 Uhr:   

Wenn dein Stellvertreter jemanden umbringt wirst du doch auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden.Wenn dein Stellvertreter jemanden umbringt wirst du doch auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden.




In der Politik schon!
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John Rawls
Veröffentlicht am Freitag, 27. Januar 2006 - 15:41 Uhr:   

Und bei sinnlos verdoppelten Sätzen ist das auch sinnvoll.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 27. Januar 2006 - 21:57 Uhr:   

Für was steht CIC?
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Freitag, 27. Januar 2006 - 22:14 Uhr:   

Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechts, das Gesetzbuch der katholischen Kirche

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