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(Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Januar 2006 - 17:02 Uhr: | |
Kann jemand eine vertrauenswürdige Quelle über die Entwicklung des aktiven und passiven Wahlrechtsalters im BT-Wahlrecht angeben? |
Gast (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Januar 2006 - 17:12 Uhr: | |
Siehe etwa zur Entwicklung des Bundeswahlgesetzes, dort unter 1972. |
(Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Januar 2006 - 17:54 Uhr: | |
Danke. Folgender Text enthält sicher einen Fehler. Gemeint sind wohl das VOLLENDETE 21. und 25. Lebensjahr? "23. Mai 1949 Das Grundgesetz wird nach Zustimmung der Militärregierungen und der Landtage Grundgesetzes verkündet. Das Grundgesetz gewährt das allgemeine, freie, gleiche, geheime und unmittelbare Wahlrecht, das aktive Wahlrecht ab dem 21. Lebensjahr, das passive ab dem 25. Lebensjahr." |
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