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(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 03. Januar 2006 - 16:35 Uhr: | |
Worin unterscheiden sich einfache und relative Mehrheit? Danke |

Max (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 03. Januar 2006 - 16:43 Uhr: | |
Normalerweise sind die Begriffe austauschbar. Sowohl "einfache Mehrheit" als auch "relative Mehrheit" bedeutet, dass bei einer Wahl / Abstimmung die Person / der Vorschlag mehr Stimmen erhält als jeder andere Mitbewerber / Gegenvorschlag. Im Gegensatz dazu bedeutet "absolute Mehrheit", dass man über 50% der Stimmen erhalten muss. |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 03. Januar 2006 - 19:20 Uhr: | |
Wie bezeichnet man denn die Mehrheitsform, bei der der Knadidat mehr als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen benötigt? |

ich (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 03. Januar 2006 - 22:20 Uhr: | |
Das gibt es nicht. Entweder er benötigt mehr als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen oder benötigt mehr ja als nein Stimmen. |

ja (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Januar 2006 - 09:41 Uhr: | |
Wenn mehr als 50% der Stimmen benötigt werden, spricht man von "absoluter Mehrheit". Wobei i.d.R. hinzuzufügen ist, worauf sich diese bezieht. Insofern existiert schon ein Unterschied zwischen "einfacher" und "relativer Mehrheit", z.B. im Rahmen von Abstimmungen durch Gremien (Parlamente, Mitglieder- oder Vertreterversammlungen etc.): "relative Mehrheit": es reicht, dass ein Vorschlag (oder ein Kandidat) die meisten Stimmen auf sich vereinigt. "einfache Mehrheit": der Vorschlag (oder Kandidat) muss mehr Stimmen auf sich vereinigen als alle anderen zusammen (Ungültige, Enthaltungen und Absente werden ignoriert). "absolute Mehrheit": in Gremien bedeutet dies häufig, dass ein Vorschlag (oder Kandidat) die Mehrheit der Stimmberechtigten auf sich vereinigen muss, bei allgemeinen Wahlen i.d.R., dass mehr als 50% der Abstimmenden erreicht werden müssen. Aus diesem Grund wird in Gesetzen und Satzungen m.W. nicht mit den Begriffen "relative" und "absolute Mehrheit" operiert, sondern jeweils angegeben, worauf sich der Mehrheitsbegriff bezieht ("die meisten Stimmen auf sich vereinigt", "die Mehrheit der gültigen Stimmen", "die Mehrheit der Abstimmenden", "die Mehrheit der Stimmberechtigten"). |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Montag, 09. Januar 2006 - 16:24 Uhr: | |
@ ja Danke, verstanden. Aber wer sagt nun, dass das, was du als relative Mehrheit bezeichnest, nicht die einfache Mehrheit ist und umgekehrt? |

ja (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Montag, 09. Januar 2006 - 16:30 Uhr: | |
Im Zweifelsfall keiner! Deshalb werden diese Begriffe auch z.B. in Gesetzestexten nicht verwendet und zumindest ein sorgfältiger Autor wird anmerken, was er (oder sie) darunter im jeweiligen Kontext verstanden wissen will. |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2007 - 16:49 Uhr: | |
Das bedeutet folglich, dass Stimmenenthaltungen bei notwendiger einfachen Mehrheit nicht gezählt werden ?? Beispiel: 43 Stimmberechtigte, 18 Ja, 17 Nein, 8 Enthaltungen - Antrag angenommen ? |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2007 - 18:25 Uhr: | |
Nach Art. 42 Abs. 2 GG ist für einen Besschluß des Bundestags "die Mehrheit der abgegebenen Stimmen" erforderlich, sofern das GG nichts anderes bestimmt. Das ist natürlich interpretationsfähig. Aber nach der Praxis der letzten Jahrzehnte reicht es, wenn es mehr Ja- als Neinstimmen gibt. Das ist auch logisch. Wer sich enthält, will ja gerade, daß seine Stimme nicht zählt. Gleiches gilt für die Landtage. |

Ralf Lang
| | Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2007 - 23:59 Uhr: | |
Ich glaube, es ist Zeit, weitverbreitete und übliche Definitionen von Abstimmungsquoren auf einer Seite zu bündeln: - Relative ("einfache") Mehrheit - Absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen - Absolute Mehrheit der Stimmen Mir ist klar, dass jede Vokabel überladen, das heißt auch mit abweichenden Definitionen belegt, ist. |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Februar 2007 - 16:35 Uhr: | |
ich muss folgendes Arbeitsblatt auffüllen: Ihm genügt die einfache Mehrheit (______________-wahlrecht). und Wichtiger ist allerdings die ________________. Denn sie wird zuerst ausgezählt. Hier herrscht das _________________wahlrecht. kann mir da jemand helfen? |

Good Entity (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Februar 2007 - 16:50 Uhr: | |
Na klar. Was sind denn Deine Vorschläge für die auszufüllenden Passagen und warum? |

I.M. (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 20. Februar 2007 - 16:50 Uhr: | |
In die 1. Lücke muss Mehrheitswahlrecht, in die 2. Zweitstimme und in die 3. Verhältniswahlrecht. Ist das richtig oder hab ich da was verwechselt??? Bin nur Schüler |

Kai (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juli 2007 - 15:42 Uhr: | |
Was bedeutet relatives wahlrecht? |

mma
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juli 2007 - 16:39 Uhr: | |
@Kai Dass man nur wählen kann, wenn's was zu wählen gibt. |

aa
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2013 - 14:14 Uhr: | |
20. Im Dorf Nibelheim muss das Volk einen neuen Bürgermeister wählen. Gewählt ist derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheitswahl). Es treten vier Kandidaten an. Wie viele Stimmen benötigt ein Kandidat mindestens, um überhaupt eine Chance zu haben, die Wahl zu gewinnen? a) Mehr als die Hälfte der Wählerstimmen b) Mehr als ein Drittel der Wählerstimmen c) Mehr als ein Viertel der Wählerstimmen d) Mehr als ein Fünftel der Wählerstimmen |

cyrix
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2013 - 14:17 Uhr: | |
Keine der Antworten ist richtig... Dies kann man sich auch leicht selbst überlegen. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2013 - 15:55 Uhr: | |
Doch, c) ist richtig. Nur wer mehr als ein Viertel der Stimmen auf sich vereinigt, kann bei relativer Mehrheitswahl und vier Kandidaten die Wahl gewinnen. Bei mehr als der Hälfte der Stimmen ist er sicher gewählt, bei mehr als einem Drittel ist die Wahrscheinlichkeit größer als bei mehr als einem Viertel, aber mit 25% + 1 Stimme kann es halt auch schon klappen, bei mehr als einem Fünftel aber nicht. Zugegeben, man muß als nicht genannte Bedingung annehmen, dass es keine Enthaltungen und keine ungültigen Stimmen gibt. |

cyrix
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2013 - 16:30 Uhr: | |
Natürlich ist c) nicht richtig. Beispiel: Jeder Kandidat wählt sich selbst, und sonst stimmt niemand ab. Dann hat jeder Kandidat noch "eine Chance [...], die Wahl zu gewinnen". |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2013 - 17:01 Uhr: | |
Wer weniger als ein Viertel hat, verliert sicher. Angenommen A hat 249 von 1000 gültigen Stimmen - dann gibt es keine Verteilung der restlichen 751 Stimmen auf B, C, D, bei der A noch vorne liegt. Sicher gewinnen kann er nur bei absoluter Mehrheit. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2013 - 23:49 Uhr: | |
Die Frage ist halt wie bei der Sperrklausel in Berlin, ob eine ungültige Stimme eine Stimme ist. |