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Frage zur US-Präsidentenwahl

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Max (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Dezember 2005 - 12:01 Uhr:   

Folgendes Problem:

Wenn im Wahlmännerkollegium keiner der Kandidaten eine Mehrheit hat, wählt ja laut Verfassung das Repräsentatenhaus der USA den neuen Präsidenten. Darf das Haus dabei nur einen Kandidaten wählen, der wenigstens eine Wahlmänner-Stimme erhalten hat, oder jede beliebige Person?

Denn mir kam dieses unwahrscheinliche, aber nicht undenkbare Szenario in den Sinn (Parteien sind austauschbar):
Die Demokraten stellen den Präsidenten und haben eine sichere Mehrheit im Repräsentatenhaus. Ihr Präsident ist jedoch äußerst unbeliebt, stammt aus einer republikanischen Hochburg (z.B. Utah), und die Partei fürchtet, das der populäre republikanische Herausforderer die Wahlen gewinnen könnte.
Deswegen entscheiden sich die Demokraten im Wahljahr dafür, in zahlreichen Bundesstaaten unterschiedliche Kandidaten aufzustellen, populäre Gouverneure, Senatoren, Filmstars, Baseballstars usw. Der amtierende Präisident kandidiert in keinem Staat.

Am Wahlabend gewinnt der republikanische Herausforderer zwar die relativ meisten Wahlmännerstimmen, aber der Plan der Demokraten geht auf und kein Kandidat hat die absolute Mehrheit im Wahlmännerkollegium. So fällt die Entscheidung im Repräsentantenhaus, wo die Mehrheitsfraktion der Demokraten keinen der vielen Demokraten wählt, die einzelne Staaten gewonnen haben, sondern den amtierenden Präsidenten wiederwählt, der garnicht am Wahlkampf teilgenommen hat.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Dezember 2005 - 12:57 Uhr:   

Die Wahl des US-Präsidenten erfolgt dann aus den drei erfolgreichsten Kandidaten. Der zu wählende Präsident muß also Wahlmännerstimmen erhalten haben.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Dezember 2005 - 16:40 Uhr:   

Zudem wäre das vorgeschlagene Szenario wohl politischer Selbstmord einer Partei. Im übrigen kommt es nicht darauf an, welche Partei die Mehrheit im Repräsentantenhaus hat, sondern wie sich die Parteizugehörigkeit auf die Staaten verteilt, denn bei der etwaigen Wahl des Präsidenten aus den drei stimmenstärksten Kandidaten zählen die Stimmen nur nach Staaten, d. h. jede Delegation eines jeden Bundesstaates hat nur eine gemeinsame Stimme. Wenn also bspw. Texas eine rein republikanische Delegation stellt, dann hat diese nicht mehr Einfluss als ein einzelner Repräsentant aus einem Kleinstaat wie Maine, der dann halt als einziger die Stimme seines Staates abgibt.
Mann muss daher erst die Mehrheit innerhalb der Delegation jedes Staates ermitteln und kann erst danach die Mehrheit nach Staaten ausrechnen.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Dezember 2005 - 18:33 Uhr:   

"Zudem wäre das vorgeschlagene Szenario wohl politischer Selbstmord einer Partei."

Ganz genau.
Man darf auch nicht vergessen, dass die Amerikaner noch viel allergischer als die Deutschen auf so eine Hinterzimmer-Kungelei reagieren würden.
(Abgesehen davon, dass die amerikanischen Wähler wohl kaum so blöd wären, einen Kandidaten zu wählen der nur in einem Bundesstaat antritt und der somit keine auch nur theoretische Chance auf einen Wahlsieg hat).
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Dezember 2005 - 22:51 Uhr:   

Vor allem seh ich in einem Zweiparteiensystem keinen Vorteil des Vorgehens. Als Partei braucht man nach wie vor die absolute Mehrheit im Wahlmännerkollegium.

Denkbar wäre es allenfalls, gegen einen in bestimmten Bundesstaaten chancenreichen dritten Kandidaten gar nicht erst anzutreten und dort die Wahl des dritten Kandidaten zu empfehlen.
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Max (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. Dezember 2005 - 11:48 Uhr:   

"Im übrigen kommt es nicht darauf an, welche Partei die Mehrheit im Repräsentantenhaus hat, sondern wie sich die Parteizugehörigkeit auf die Staaten verteilt, denn bei der etwaigen Wahl des Präsidenten aus den drei stimmenstärksten Kandidaten zählen die Stimmen nur nach Staaten, d. h. jede Delegation eines jeden Bundesstaates hat nur eine gemeinsame Stimme."

Das ist mir allerdings neu. Als ob die bevölkerungsärmeren Staaten in den USA nicht schon genug bevorzugt werden...

"Abgesehen davon, dass die amerikanischen Wähler wohl kaum so blöd wären, einen Kandidaten zu wählen der nur in einem Bundesstaat antritt und der somit keine auch nur theoretische Chance auf einen Wahlsieg hat."

Nein, nicht weil die amerikanischen blöd sind, sondern weil sich das Stimmverhalten auf Bundes- und Staatenebene in den USA völlig unterschiedlich gestaltet. So hat ein liberaler Präsidentschaftskandidat wie John Kerry oder Al Gore in den meisten Südstaaten (z. B. Mississippi, Alabama, Georgia) keine Chance gegen einen Gegner wie George W. Bush.
Die selben Staaten wählen aber öfters Demokraten in den Senat oder in das Gouverneursamt, da die südstaatlichen Demokraten in der Regel weitaus konservativer sind als die Partei auf nationaler Ebene.

Diesen Gegensatz könnten sich die Demokraten in meinem Szenario sehr wohl zu Nutze machen.

btw: Ich habe ja selbst gesagt, dass eine solche Strategie unwahrscheinlich ist.

Aber vielen Dank für die Antwort auf meine Frage.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. Dezember 2005 - 15:57 Uhr:   

@ Max:

Mir war schon klar, dass das nur als interessantes Gedankenspiel gedacht war.

Mein Einwand ist aber wie folgt zu verstehen:
Wenn, um im Beispiel zu bleiben, der populäre demokratische Gouverneur in Georgia zur Präsidentschaft antritt, aber sonst nirgendwo im ganzen Land, dann ist doch den Wählern in Georgia klar, dass er keinerlei auch nur theoretische Chancen auf einen Sieg hat.
Warum sollten sie ihn also wählen? Wäre doch in der Tat blöd, oder?

Die von P.Wälchli erwähnte Wahlvorschrift im Repräsentantenhaus gibt es tatsächlich (wenn auch seit über 2 Jahrhunderten als toter Buchstabe, da m.W. noch nie angewendet). Aber das ist natürlich kein grundsätzlicher Einwand gegen Max' Vorschlag. Denn die sich hieraus ergebenden Mehrheitsverhältnisse wären ja berechenbar.

Ganz genau verstehe ich übrigens die Vorschrift des XII.Amendment nicht:
Wie wird festgelegt, wie ein Staat im Repräsentantenhaus abstimmt? Ist das eine (absolute) Mehrheitsentscheidung der Repräsentanten dieses Staates? Falls es keine absolute Mehrheit für einen Staat gibt: Enthält es sich dann? (In diesem Fall wäre dann sogar möglich, dass das 2/3-Quorum nicht erreicht wird).
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. Dezember 2005 - 19:11 Uhr:   

Doch, die Vorläufer-Vorschrift der heute geltenden Verfassungsbestimmung wurde angewandt, und zwar bei der Wahl von John Quincy Adams. Dabei erwies sich allerdings das Verfahren im Repräsentantenhaus als sehr schwerfällig. Im Nachgang dazu wurde die heute geltende Regelung eingeführt, deren hauptsächlicher Unterschied darin besteht, dass die Wahlmänner nicht mehr nur für einen Präsidenten stimmen und der Zweitplatzierte Vizepräsident wird, sondern dass sie in "distinct ballots" je für Präsident und Vizepräsident stimmen. Damit wird verhindert, dass der Vizepräsident der Gegenpartei angehört, was unter der alten Regelung üblich war. Die neugefassten Vorschriften betreffend Präsidentenwahl durchs Repräsentantenhaus sind aber in der Tat noch nie angewandt worden.
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Frank Schmidt (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 30. Dezember 2005 - 12:45 Uhr:   

Ich dachte, die getrennte Wahl von Präsident und Vizepräsident gab es schon nach der Wahl von Jefferson 1804.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 30. Dezember 2005 - 15:17 Uhr:   

Amendment 12 wurde vom Kongress 1803 verabschiedet und trat nach der Ratifikation durch 3/4 der Bundesstaaten im Juni 1804 in Kraft. Er stellt eine Reaktion auf die Wahl von 1800 dar. In einem amerikanischen Kommentar steht dazu:
This Amendment, which supersedes clause 3 of § 1 of Article
II, was adopted so as to make impossible the situation occurring
after the election of 1800 in which Jefferson and Burr received tie
votes in the electoral college, thus throwing the selection of a President
into the House of Representatives, despite the fact that the
electors had intended Jefferson to be President and Burr to be
Vice-President. The difference between the procedure which it defines
and that which was laid down originally is in the provision
it makes for a separate designation by the electors of their choices
for President and Vice-President, respectively.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Januar 2006 - 10:08 Uhr:   

Gleich mal Selbstkorrektur:
Amendment 12 wurde im JULI 1804 ratifiziert.
Die Wahl von 1800 ging zu Gunsten von Thomas Jefferson aus, der Präsidentschaftskandidat war, und Aaron Burr, der Vizepräsidentschaftskandidat war, beide von derselben Gruppierung/Partei aufgestellt. Sie erhielten aber gleichviele Stimmen, weshalb nach dem ursprünglichen Verfassungstext unklar war, wer Gewinner sei, so dass es zu einer Stichwahl zwischen den 5 Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen kommen musste. Diese Stichwahl wurde durch das Repräsentantenhaus vorgenommen, wofür dieselben Bestimmungen galten wie nach der Verfassungsänderung. Eine Stichwahl für das Vizepräsidentenamt durch den Senat war nicht vorgesehen, weil der Zweitplatzierte automatisch Vizepräsident wurde bzw. in diesem Fall der zweite, nicht gewählte Kandidat mit derselben Stimmenzahl. Der Prozess erwies sich aber als schwerfällig, und weil ja inzwischen klar war, dass in der Regel eine Partei immer einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten vorschlug, die sich so gewissermassen gegenseitig konkurrenzierten, wurde die Neuregelung mit "distinct ballots" eingeführt.
Aaron Burr übrigens erlangte traurige Berühmtheit: Als stets nur "zweiter Mann" konnte er seinen Ehrgeiz nicht befriedigen. In New York wandelte er den berüchtigten Tammany Club zur ersten Polit-Maschine der Welt um und regierte jahrelang von dort aus den Staat New York quasi autokratisch; die Präsidentschaft konnte er aber nicht erreichen. Schliesslich lieferte er sich ein Duell mit Alexander Hamilton, den er erschoss. Darauf musste er zurücktreten und verlor nach und nach Anhänger und Einfluss. Er tat sich mit einem Abenteurer zusammen und versuchte, sich im Süden des Landes quasi einen Privat-Staat einzurichten, sein Geselle, der zufällig auch noch ausländischer Agent war, verriet den Plan aber in letzter Minute, Burr wurde verhaftet und wegen Hochverrats angeklagt, konnte aber dank der verfassungsmässigen Beweisregel, die zwei Zeugen verlangte (die es nicht gab), der Verurteilung entkommen, war aber auf Dauer erledigt - der ehemals zweite Mann im Staat. Auch dies indirekt eine Folge der Wahl von 1800.
Im Gegensatz zu dem, was ich oben bemerkte, wurde die neue Regelung betreffend Stichwahl doch ein einziges Mal angewandt, nämlich 1825, eben bei der Wahl von John Quincy Adams. Offenbar sind also die alte und die neue Bestimmung betreffend Stichwahl durchs Repräsentantenhaus je ein Mal angewandt worden.
Die Einführung der Stichwahl durch den Senat hinsichtlich des Vizepräsidentenamtes ist eine Folge der Neuregelung, bei der es auch bei der getrennten Vizepräsidentenwahl eine Sackgasse geben könnte.

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