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(Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Sonntag, 18. Dezember 2005 - 16:57 Uhr: | |
Folgende Frage: Wenn bei den Wahlen zum Liechtensteiner Landtag die Partei A im Unterland, in dem 10 Kandidaten zu wählen sind, nur z.B. 6 Kandidaten aufstellt, dann erhält sie 4 sog. Zusatzstimmen, wenn ein Wähler sich für Partei A entscheidet und keinen Kandidaten einer anderen Liste wählt? Ist das so korrekt. Denn es besteht ja keine Möglichkeit zum Kumulieren, d.h. die Vergabe aller 10 Stimmen an die 6 Kandidaten. |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Sonntag, 18. Dezember 2005 - 18:49 Uhr: | |
Enthält ein Wahlzettel weniger gültige Kandidatenstimmen, als Landtagsabgeordnete im entsprechenden Wahlkreis zu wählen sind, so gelten die fehlenden Stimmen als Zusatzstimmen für diejenige Wählergruppe, deren Bezeichnung auf dem Wahlzettel gedruckt ist. (Art. 50 II) |
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