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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 16. Dezember 2005 - 19:21 Uhr:   

Die Befürworter der relativen Mehrheitswahl behaupten, der Vorteil dieses Systems sei die Tatsache, dass man das Wahlgebiet bei x zu wählenden Abgeordneten in x Wahlkreise aufsplitten könne, so dass dann jeder Abgeordnete für einen Wahlkreis zuständig sei und umgekehrt jeder Wahlkreis genau einen zuständigen Abgeordneten habe.

Es sei nur mal darauf hingewiesen, dass dies auch ein reines Verhältniswahlrecht (mit oder ohne Sperrklausel) leisten kann.

Beispiel: In den BT sollen 600 Abgeordnete gewählt werden. Das Wahlgebiet wird dementsprechend in 600 Wahlkreise eingeteilt. Jede Partei ist (faktisch) gezwungen, in jedem Wahlkreis einen Kandidaten aufzustellen (wie in den USA etc.). Die Wahlkreise sollten idealerweise möglichst gleichgroß sein, wobei das System auch bei sehr unterschiedlichen Wahlkreisgrößen problemlos funktioniert. Jeder Wähler hat genau eine Stimme für einen (Partei)kandidaten. Jeder Kandidat bildet quasi eine Einpersonenliste.

Erster Schritt: Die von den Kandidaten der Parteien bundesweit errungenen Stimmen werden proporzmäßig verteilt.

Zweiter Schritt: Es folgt für jede Partei eine Unterverteilung auf ihre 600 Wahlkreislisten (jeder Kandidat ist quasi eine Liste) entsprechend der dort errungenen Stimmenanzahl. Insbesondere bei unterschiedlichen Wahlkreisgrößen und Wahlbeteiligungen in den Wahlkreisen, wird dies zur Folge haben, dass in manchen Wahlkreisen 2 oder gar mehr Kandidaten gewählt sind und in anderen entsprechend keiner.

Dritter Schritt: Die in den Wahlkreisen zu viel verteilten Mandate werden gestrichen. Somit entfallen auf die x noch abgeordnetenlosen Wahlkreise genau x noch zu verteilende Mandate. Innerhalb dieser Wahlkreismenge wird nun so verfahren wie im zweiten Schritt. Bekommen wiederum Wahlkreise mehr als einen Abgeordneten und andere entsorechend keinen, kommt es entsprechend zum vierten Schritt usw. Zum Schluss ist in jedem Wahlkreis ein Kandidat gewählt.

Zwar halte ich dieses System für den größten Unfug, aber WENN man nun mal UNBEDINGT das Wahlgebiet in 600 Wahlkreise aufgliedern will, in denen je ein Kandidat gewählt werden soll, funktioniert dies ohne Probleme mit reinem Verhältniswahlrecht.
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Sebastian Maier (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 17. Dezember 2005 - 12:15 Uhr:   

Das System ist nicht notwendigerweise Unfug. Es lässt sich auch eine Variante eines biproportionalen Verfahrens mit jeweiligen Wahlkreisgrößen 1 verwenden. Prof Balinski hat das unter dem Titel "fair majority voting" auf dem Workshop in Sizilien für die US-Bundesstaaten vorgestellt. Ziel wäre es dort, Gerrymendering entgegenzuwirken, weil die Sitze in der Oberzuteilung proportional aufgeilt werden.

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