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Verhältniswahlrecht mit Wahlkreislist...

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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Sonntag, 04. August 2002 - 13:09 Uhr:   

Unter Berücksichtigung der (teils durchaus berechtigten) Kritiken an meinem ersten Vorschlag habe ich das System etwas überarbeitet.

Es gibt dabei keine Landeslisten und einzelne Direktkandidaten, sondern offene Wahlkreislisten, sowohl für Parteien als auch für unabhängige Kandidaten, die als Gruppe oder einzeln (als Liste mit nur einem Kandidaten) antreten können.

Jeder Kandidat kann nur auf einer Liste stehen. Eine Parteiliste kann in mehreren Wahlkreisen antreten, erreicht sie dabei aber mehr Sitze, als Kandidaten auf der Liste stehen, bleiben diese unbesetzt. (Darum werden auch hauptsächlich kleinere Parteien diese Möglichkeit nutzen, die in einem Wahlkreis allein keinen oder nur einen Sitz gewinnen würden)

Der/die WählerIn wählt eine Liste und kann in dieser Präferenzen verteilen; mit STV wird dann ermittelt, welche Kandidaten die von der Liste gewonnenen Sitze erreichen.

Das Wahlrecht ist ein reines Verhältniswahlrecht, jedoch wie bisher mit 5%-Hürde und Ausnahmeklausel davon.

Im einzelnen:

Es werden insgesamt 598 Abgeordnete gewählt. Es gibt 92 Wahlkreise, die möglichst gleich groß sein sollen; Ländergrenzen werden dabei beachtet.(*)

(* Dadurch ist Bremen ein kleiner Wahlkreis mit 5 Sitzen und das Saarland ein großer mit 8; insgesamt entspricht der durchschnittliche Wahlkreis 6,5 Abgeordneten. Da kleine Parteien mit derselben Liste in mehreren Wahlkreisen antreten können, ist eine ganze Zahl nicht nötig.)

Sitze werden vergeben an:
1) Parteien mit bundesweit mindestens 5% der gültigen Stimmen, diese werden nach St. Lague bundesweit ermittelt und dann an die Länder und von diesen an die Listen vergeben,
2) bei Listen, die nicht zu diesen Parteien gehören, zählt jeder Wahlkreis einzeln; sie erhalten einen Sitz pro 1/598 der bundesweit gültigen Stimmen (dies entspricht etwa 15% in diesem Wahlkreis). Ausnahme davon sind Listen, die auf diese Weise mindestens 10 Sitze erlangen würden oder in einem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erhalten; diese werden wie unter (1) behandelt.

Kritik? Verbesserungsvorschläge?
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Sonntag, 04. August 2002 - 15:16 Uhr:   

Ich habe mir den Thread zu Alternativstimmen noch einmal durchgesehen und festgestellt, dass sich diese leicht in das System einfügen lassen. Das System kennt drei Gruppen:

1) die durch 5% oder Ausnahmeklausel voll repräsentiert sind,
2) die Sitze lokal gewinnen, aber nicht genug, um zu 1) zu gehören,
3) die überhaupt nicht repräsentiert sind

Dann könnte man Alternativstimmen so verteilen, dass alle Stimmen von Gruppe 3 und die überschüssigen von Gruppe 2 letztendlich bei Gruppe 1 landen, oder nirgendwo, falls der/die WählerIn keine Liste aus Gruppe 1 unter den Präferenzen hatte. Nur diese letzte Wählergruppe würde dann mit ihren Stimmen nicht repräsentiert sein.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Dienstag, 06. August 2002 - 23:13 Uhr:   

Möchte sich zu den Vorschlägen noch jemand äußern?

Ich wollte diese nämlich an Altbundespräsident von Weizsäcker schicken (der auch ein neues Wahlrecht mit mehr Einfluss der Bürger bei der Wahl der Abgeordneten angemahnt hatte), wobei ich auch schreiben werde, dass durch die Diskussion hier die Schwächen meines ersten Vorschlags aufgezeigt wurden, und dass ich das Konzept der Alternativstimme von hier habe.

Möchte noch jemand etwas hinzufügen, erwähnt werden, *nicht* erwähnt werden, oder hat noch einen anderen Vorschlag?
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sole
Veröffentlicht am Dienstag, 06. August 2002 - 23:27 Uhr:   

Ich glaube nicht, dass ich momentan etwas zur Qualität des Entwurfes beitragen kann
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. September 2002 - 00:21 Uhr:   

UPDATE:

Heute kam ein Anruf aus dem Büro von Weizsäckers. Der Mitarbeiter klang zwar beeindruckt, aber von Weizsäckers Meinung sei eher, dass direktes Bürgerengagement und -einfluss weitaus wichtiger sei als Änderungen im Wahlrecht (wenn ich ihn richtig verstanden habe). Ich solle meine Idee nicht aufgeben, aber mich an andere politische Gruppen bzw aktive Abgeordnete wenden.

Als Reaktion darauf werde ich mich wohl als nächsten an von Arnim wenden (ist über die Links dieser Site zu erreichen).
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eike
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. September 2002 - 01:19 Uhr:   

Viel Glück in deinem Kampf, der wohl an Don Quijote erinnern muss ...
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. September 2002 - 13:29 Uhr:   

@Frank Schmidt:
Wenn Du möchtest , daß Dein Vorschlag garantiert keine Chance mehr haben soll - dann ist der Weg zu Arnim richtig.
Wenn er das propagiert, wird jede Partei von dieser Idee Abstand nehmen.

Ansonsten solltest Du aber die Bundestagswahl abwarten. Bis dahin interessiert sich ohnehin keiner für solche Grundsatzfragen.
Es gibt aber durchaus eine Wahrscheinlichkeit, daß bei der BTW die 5%-Hürde eine Parlamentsmehrheit erzeugt, die nicht der Wählermehrheit entspricht.
Dann würde es eine ganz andere öffentliche Aufmerksamkeit für Methoden geben, wie solche Defekte in Zukunft zu verhindern sind.
(Und falls die BTW anders ausgeht, steht die Argumentation nicht schlechter das als heute ...).
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eike
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. September 2002 - 17:50 Uhr:   

Interessant, welche hohe Meinung die Forumsteilnehmer von Herrn von Arnim haben ...
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. September 2002 - 18:00 Uhr:   

Im konkreten Fall referiere ich nur die Meinung, die in den Parteien über von Arnim vorherrscht.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. September 2002 - 20:27 Uhr:   

Arnim ist ja auch nur ein Wichtigtuer, der jahrelang dasselbe unausgegorene Zeug erzählt (siehe u.a. die Initiative in Rheinland-Pfalz). Dass das Volksbegehren an mangelnder Unterstützung der Bürger scheiterte, deren Interessen er zu vertreten vorgibt, ist ebenso bezeichnend wie erfreulich.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. September 2002 - 01:37 Uhr:   

Bis wann müsste man das Wahlgesetz zur Europawahl geändert haben, damit 2004 nach einer neuen Regelung gewählt werden könnte?
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eike
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. September 2002 - 14:44 Uhr:   

Da ca. zweieinhalb Monate vor der Europawahl (Anfang Juni 2004) die Parteien ihre Wahlvorschläge einreichen müssen (also Ende März 2004), davor die EuWO entsprechend geändert werden muss (was sicherlich auch einen Monat in Anspruch nimmt: Ende Februar 2004), sollte das Wahlgesetz sehr früh Anfang 2004 geändert und verkündet sein, damit das funktionieren würde.
(Rechtsgelehrte mögen mich korrigieren!)
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Daniel Binder
Veröffentlicht am Freitag, 23. Januar 2004 - 13:14 Uhr:   

Habt ihr ahnung von der Verhältniss wahl sitze in der Schule und brauche infos
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 23. Januar 2004 - 14:22 Uhr:   

Wenn du "Verhältniswahl" richtig schreibst, bringen Suchmaschinen ganz brauchbare Ergebnisse.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Freitag, 23. Januar 2004 - 18:16 Uhr:   

Und ich glaube jeden Tag mehr, dass unsere Schüler bei PISA immer noch zu gut weggekommen sind...
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 24. Januar 2004 - 12:39 Uhr:   

@Daniel: Schau mal auf dieser Seite unter "Systeme und Verfahren" nach. Im übrigen hat J.A.L. vollkommen recht, was seine Bemerkung zu PISA angeht.
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inka (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Mai 2006 - 11:54 Uhr:   

Apropos Wahlrecht. § 27 BetrVG schreibt für die Besetzung der BR Ausschüsse zwingend das Verhältniswahlrecht vor, wobei man sich noch streiten könnte, welches Verfahren man anwenden möchte. Meine Frage ist grundsätzlicher Natur: Wie viele Stimmen hat jedes BR Mitglied, wenn sich beispielsweise 4 Kandidaten für 3 Mandate bewerben? Ich frage das aus gutem Grunde, weil bei 1 Stimme pro BR Mitglied für Kandidat XY ein ganz anderes Ergebnis enststeht, als wenn er zugleich für 3 Kandidaten = Plätze votieren kann. Tippen z.B. bei einem 1-Stimmen Verfahren in einem 11-köpfigen BR Gremium 3 BR Mitglieder für denselben Kandidat, ist er bei der vorgenannten Konstellation von 4 Kandidaten für 3 Plätze nicht mehr zu verdrängen. Hat dagegen jedes BR Mitglied 3 Stimmen, sind trotz der geheimen Wahl gezielte Häufungen (wählst du mich, wähle ich dich...) möglich, die das Ergebnis, sprich den eigentlichen Wahlwillen verfälschen können.
Also was gilt: 1 Stimme unabhängig von Platzanzahl und Kandidaten oder x Stimmen entsprechend der zu vergebenden x Plätze?
Danke.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 18. November 2007 - 18:35 Uhr:   

Auch mein Konzept arbeitet mit 92 Wahlkreisen. Inwieweit gibt es Gemeinsamkeiten?

http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/232.html?1195153719

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