Baldini2010 (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Montag, 28. November 2005 - 21:42 Uhr: | |
Dass im BT-Wahlsystem negative Stimmen durch Verrechnung interner Überhangmandate einer Partei mit Proporzmandaten derselben in anderen Ländern vermieden werden könnten, leuchtet ein. Nur weiß ich nicht, wie man bei diesem System die Listenmandate unterverteilt. Nach aktuellem Recht ist es ganz einfach: Die einer Partei bundesweit zustehenden Proporzmandate werden gemäß der Zweitstimmenzahlen in den Ländern unterverteilt. Hierdurch entstehen interne Überhänge oder eben keine. Nach dem Reformvorschlag allerdings muss die Unterverteilung anders funktionieren, da hier die Bedingung "Teile jedem Land mindestens so viele Proporzmandate zu, wie Direktmandate auf es entfallen" zu beachten ist. Es sei denn, die Partei erringt bundesweit mindestens so viele Direktmandate, wie ihr proporzmäßig Mandate zustehen. Aber dies wäre ja der allereinfachste Fall. |