Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

BWG: Verrechnung interner Überhangman...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » BWG: Verrechnung interner Überhangmandate löst das Problem nicht vollständig « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Denker
Veröffentlicht am Montag, 31. Oktober 2005 - 22:51 Uhr:   

Das Problem negativer Stimmen durch Vergabe interner Überhangmandate ist gemeinhin bekannt. Vernünftigerweise wird auf den Seiten von www.wahlrecht.de eine Verrechnung interner Überhangmandate mit Listenmandaten anderer Länder gefordert. Folgendes sollte man aber wissen: Auch dann wären negative Stimmeeffekte noch nicht gänzlich ausgeschlossen - und zwar in Bezug auf die Union. Problem: Die CSU-Liste ist nicht mit den CDU-Listen verbunden. Sollte die CSU in Bayern nicht so oder so mindestens ein Proporzmandat mehr als Direktmandate gewinnen, könnte man der Union mit einer CSU-Zweitstimme Schaden zufügen: Die CSU gewinnt durch zusätzliche Zweitstimmen auf Kosten der CDU ein zusätzliches Proporzmandat, welches ihr nicht zugute kommt. Folge: Die Union ist mit einem Abgeordneten weniger im BT vertreten.

Ein weiterer Punkt: Wenn Hare-Niemeyer nicht gleichzeitig durch ein konsistentes Divisorverfahren ersetzt wird, kann es schon allein durch dessen Inkonsistenz zu negativen Stimmen bei der Union kommen: Zusätzliche Stimmen an die CDU führen zum Verlust eines Mandats der CSU an FDP, Grüne oder PDS.

Fazit: Die einzige VOLLSTÄNDIG saubere Lösung liegt in der Abschaffung des sog. personalisierten Verhältniswahlrechts, welches ja in Wirklichkeit gar keins ist, und dessen Ersetzung durch ein reines Verhältniswahlrecht mit einem geeigneten Divisorverfahren (Letzteres unverzichtbar bzgl. der Union!).
Eine Notwendigkeit der Wahl von Direktkandidaten in 299 Einerwahlkreisen lässt sich mit nichts begründen. Die Direktgewählten erfüllen keinerlei besondere politischen Fkt. für ihre Wahlkreise. Ihre parlamentarischen Aufgaben sehen nicht anders aus als die der über Listen Gewählten. Auch das Argument, das Wahlgebiet sollte in Untergebiete gegliedert werden, damit diese von jeweils einem gesondert gewählten Abgeordneten vertreten werden, ist nicht haltbar mit Verweis auf Art. 38 I 2 GG.
Und hinsichtlich der Sperrklausel darf ein Präferenzstimmensystem nicht fehlen, aber das ist ja ein anderes, zusätzliches Thema.
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. November 2005 - 13:58 Uhr:   

> Sollte die CSU in Bayern nicht so oder so
> mindestens ein Proporzmandat mehr als
> Direktmandate gewinnen, könnte man der Union
> mit einer CSU-Zweitstimme Schaden zufügen:
> Die CSU gewinnt durch zusätzliche Zweitstimmen
> auf Kosten der CDU ein zusätzliches
> Proporzmandat, welches ihr nicht zugute kommt.
Tut mir leid, das verstehe ich nicht.
Eben weil die Listen nicht verbunden sind, wäre dieses zusätzliche CSU-Mandat eben nicht auf Kosten der CDU, die tritt doch in Bayern gar nicht an.
 Link zu diesem Beitrag

Denker
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. November 2005 - 14:45 Uhr:   

O.K., ich formuliere es besser:
Die Landeslisten der Parteien, also die SPD-Listen, FDP-Listen etc. sind sehr wohl verbunden, anders als noch zu den Wahlen 1949 und 1953! Wie sollte es ansonsten zu negativen Stimmen kommen (können)!? Bis einschließlich 1953 bildete jedes Bundesland ein abgeschlossenes Wahlgebiet, welches in x Wahlkreise eingeteilt wurde und genau 2x Abgeordnete plus evtl. Überhangmandate in den BT entsandte.
Das heutige Wahlsystem ist auf www.wahlrecht.de von A bis Z erläutert.

Problem: Wenn in Zukunft INTERNE Überhangmandate einer Partei mit Listenmandaten derselben aus anderen BL verrechnet werden UND Hare-Niemeyer durch ein konsistentes Divisorverfahren ersetzt wird (was natürlich absolut zu begrüßen wäre!), ist das Auftreten negativer Stimmen bei BT-Wahlen leider IMMER NOCH möglich (aber nur bei der Union). Grund: CSU-Überhangmandate können nicht mit Listenmandaten der CDU verrechnet werden. D.h.: Wenn die CSU z.B. sämtliche Wahlkreise gewinnt, aber ein vergleichsweise schlechtes Zweitstimmenergebnis erzielt (z.B. nur 40%), erhält sie Überhangmandate. Nun kann es passiern, dass die CSU durch zusätzliche Zweitstimmen ein zusätzliches Proporzmandat gewinnt, welches ihr jedoch kein zusätzliches MdB verschafft, da sie doch ohnehin mehr Direktmandate als Proporzmandate hat! Wenn eine Partei ein zusätzliches Proporzmandat gewinnt, muss eine andere Partei eins verlieren (es gibt immer 598 Proporzmandate). Wenn sich der Proporzanteil der CSU (durch zusätzliche Zweitstimmen) erhöht, verringert sich derselbe der anderen Parteien (also auch der CDU!). Wenn die CDU auf diese Weise ein Mandat verliert, ist die Union mit einem Abgeordneten weniger im BT vertreten.

Ich hoffe, dir die Problematik jetzt verständlich gemacht zu haben. Gib mal Bescheid, ob es dir jetzt klar ist!
 Link zu diesem Beitrag

J.A.L.
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. November 2005 - 16:36 Uhr:   

Ich kann dazu nur auf den anderen Thread verweisen. Im Wahlrecht sind CDU und CSU als verschiedene Parteien aufzufassen. Ihere Vereinigung zu einer Fraktio der CDU/CSU betrifft das Geschäftsordnungsrecht und damit die Zeit nach der Wahl.
 Link zu diesem Beitrag

fauli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Dezember 2005 - 12:40 Uhr:   

"....Abschaffung des sog. personalisierten Verhältniswahlrechts"....
"Eine Notwendigkeit der Wahl von Direktkandidaten in 299 Einerwahlkreisen lässt sich mit nichts begründen."
Finde ich ganz und gar nicht.
Zwar wird immer wieder auf die unnütze Ertstimme eingegangen, aer das liegt eher and en Wählern und leider auch an der Handhabung der Esrtstimme.
Beispiel MdB Ströbele:-(Egal was man von dem Mann und seinen Vorstellungen hält) Er ist hier(ich wohne in dem Wahlkreis) sehr bekannt, bei fast jedem Straßensfest zu sehen. Habe ihn mehrmals auf dem fahrrad hier rumfahren sehen und er versucht immer wieder auf Probleme in seinem Wahlkreis, bzw. auch auf Probleme innerhalb Berlins, einzugehen. Er wäre nicht über die Landesliste in den Bundestag gewählt worden, a er nicht draufstand. Nur das Direktmandat hat ihn gerettet. Aber kein anderer Abgeordneter ist hier so bekannt und setzt sich für seinen Wahlkreis ein. ich denke er hat es verdient...
Lösung des Problems Erststimme: Der Direktkandidat sollte nicht auf der Landesliste tehen. Damit wären diese Kandidaten gezwungen sich um "ihren" Wahlkreis zu kümmern, sich bekannt zu machen. Mehr Bürgernähe. Einerseits könnte (wohlgemerkt "könnte", ich weiß dass das nicht so einfach ist) ein Teil der Politik, bzw. Politiker- Verdrossenheit bekämpft werden. Und möglicherweise würde den Abgeordneter auf diese Weise im Bundestag mehr Möglichkeit der Einflußnahme gegeben. (Siehe hierzu die Forderungen des Ex-Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch)
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Dezember 2005 - 18:22 Uhr:   

"Der Direktkandidat sollte nicht auf der Landesliste stehen. Damit wären diese Kandidaten gezwungen sich um "ihren" Wahlkreis zu kümmern, sich bekannt zu machen. Mehr Bürgernähe. "

Das könnte allerdings zu einer Zweiklassengesellschaft der Bundestagsabgeordneten führen. Die Direktkandidaten kümmern sich um ihren Wahlkreis, die Listenkandidaten sind für die "Große Politik" zuständig. Außerdem muss sich jeder Politiker zumindest der beiden großen Parteien vorab entscheiden, welcher der beiden Kategorien er angehören will. Die Bundestagsabgeordneten der kleinen Parteien hätten dann auch gar keine regionale Basis mehr, da sich nur noch aussichtslose, über die Liste nicht wählbare Formalfiguren als Direktkandidaten aufstellen lassen werden (von Ausnahmen wie Ströbele und Gysi mal abgesehen). Die Wähler etwa in Bonn mögen aber "ihren" Guido Westerwelle und die in Saarbrücken "ihren" Lafontaine, auch wenn es für einen direkten Sitz natürlich nicht reicht.

Ich verstehe schon die Absicht des Vorschlags, aber ich glaube nicht an den angestrebten Erfolg der Bürgernähe.
 Link zu diesem Beitrag

Yorcki (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Dezember 2005 - 22:37 Uhr:   

" Aber kein anderer Abgeordneter ist hier so bekannt und setzt sich für seinen Wahlkreis ein. ich denke er hat es verdient..."

Stöbele ist ein gutes Beispiel. Bei näherer Betrachtung ist sein "Kümmern" meist eine ziemliche Show (Yorckstraße, Tierpark, Hartz IV) unter sehr freier Interpretation der Fakten.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Dezember 2005 - 22:37 Uhr:   

Die Partei sollte von den Wahlkreisstimmen ihrer Direktkandidaten profitieren. Dann besteht nämlich bei Partei und Kandidat dasselbe Interesse, während es heute einer Partei egal sein kann, wieviele Erststimmen sie in den Wahlkreisen erhält.

Das Ströbele Beispiel zeigt dies ja. SPD Zweitstimmen-Wähler geben erfolgreich ihre Erststimme Ströbele, aber die Grünen haben nichts davon (Ströbele schon).
 Link zu diesem Beitrag

(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Dezember 2005 - 15:30 Uhr:   

@ Martin Fehndrich:
Und wie könnte das konkret aussehen, wenn man also auf ein STV-System verzichtet?
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Dezember 2005 - 17:23 Uhr:   

Am Einfachsten ginge das, indem es nur noch eine Stimme gibt, diese dann der Partei zugute kommt, und innerhalb der Partei dann die Abgeordneten nicht über Landeslisten o.ä. bestimmt werden, sondern die mit der höchsten Stimmenzahl in ihren jeweiligen Wahlkreisen gewählt werden.

Nachteil: Kandidaten in größeren Wahlkreisen haben eine bessere Chance, viele Stimmen zu bekommen. Das könnte man noch ausgleichen, in dem nicht nach der absoluten Stimmenzahl im Wahlkreis, sondern nach dem Stimmenanteil vorgeht. Das führt aber im Verhältnis zur Wählerzahl zu einer Überrepräsentation von Abgeordneten aus kleinen Wahlkreisen.

Verbleibender Nachteil: Aus praktisch jeder Partei wird es niemals Abgeordnete aus Gebieten fern ihrer regionalen Hochburgen geben; ein Linkspartei-Kandidat im Westen (selbst Lafontaine) hat keine Chance, da nur die Top 10 % Linkspartei-Wahlkreise zum Zuge kommen. Ebensowenig wird es Abgeordnete der Grünen geben, die nicht in einer Universitätsstadt kandidieren.

Lösungsmöglichkeiten gibt es, sie machen das Verfahren aber komplizierter.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Dezember 2005 - 17:23 Uhr:   

@(Unregistrierter Gast)
Einstimmenwahlrecht - als Maßnahme ohne tief ins System zu greifen.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite