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"ungültige stimme" contra "nicht wäh...

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Edeltraud Dietert
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 13:33 Uhr:   

Der Stimmzettel bleibt nur gültig, wenn er nicht zerteilt wird.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 17:11 Uhr:   

@schnippchen,
was möchtest Du denn mit der anderen Hälfte des Stimmzettels machen? Sammeln? Irgendwie kann ich eine reale Anwendung Deines Vorgehens nicht erkennen.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 18:33 Uhr:   

Reale Anwendung wäre: Die andere Hälfte auch einwerfen. Dann gäbe es nachher einen Stimmzettel mehr, und wenn das Abgeben eines zerteilten Zettels zulässig wäre, wären beide gültig.
Ebendeshalb ist es nicht zulässig.

(Beitrag nachträglich am 03., September. 2009 von MMA editiert)
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calvin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 21. September 2009 - 20:13 Uhr:   

In einer aktuellen Diskussion ist die Frage aufgetaucht, ob bei über 50% ungültiger Stimmen eine Wahl wiederholt werden muss. Kann mir jemand dazu Auskunft geben?
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 21. September 2009 - 20:16 Uhr:   

@calvin
Die Zahl der ungültigen Stimmen kann beliebig hoch werden ohne die Gültigkeit der Wahl zu beenflussen. Rein theoretisch würde eine gültige Stimme reichen damit die Wahl gültig ist. Es könnte dann alle anderen Stimmen ungültig sein.
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 21. September 2009 - 20:19 Uhr:   

@Calvin wenn schon müsste man dann die Wähler voher in Alphabetisierungskurse schicken, sonst würde ja eine Wiederholung gar keinen Sinn machen :-)
Ne aber Spaß beiseite, wenn es die Leute partout nicht schaffen den Zettel richtig zu kennzeichnen haben sie eben pech gehabt.
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calvin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 21. September 2009 - 22:01 Uhr:   

@Lars Tietjen
Dankeschön für die rasche Antwort! Wundere mich gerade, dass ich noch drüber grübeln musste.. Also, für Dummies: Eine einzige gültige Stimme reicht für die Gültigkeit der Wahl. Unabhängig von der Wahlbeteiligung... und wenn die niedrig ist, eben Pech gehabt, wie

@wahlticker
bemerkt. Nun kommen wir wieder zu dem Schwanz, in den sich die Katze eben beißt: Warum ist die Wahlbeteiligung niedrig? Aber die statistischen Methoden haben ihre eigene Faszination, und für Mathematiker kann der Kraftausdruck einer ungültigen Stimme schon Genugtuung sein. Mit Suchtpotential fürs Absurde.

Ich bin der Meinung, es gibt prinzipiell genug Ansätze für sinnvolle Initiativen, die zu unterstützen sich lohnt. Diese Seite ist doch das beste Beispiel dafür.

Nochmals vielen dank für die raschen Antworten. Bitte entschuldigen Sie meine Deutschlehrer.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 21. September 2009 - 22:44 Uhr:   

@calvin
Sogar mit 0 gültigen Stimmen gäbe es kein Problem. Es gäbe dann zwar keine Landeslistensitze, aber bei den Direktmandaten wird bei Stimmengleichheit gelost, also auch wenn alle Bewerber 0 Stimmen haben.
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calvin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 21. September 2009 - 23:02 Uhr:   

@Thomas Frings
Also, solange es Posten und solange es Kandidaten gibt, braucht man nicht mal mehr wählen gehen? Im Prinzip absurd. Aber meinetwegen, arbeiten wir mit den Posten und arbeiten wir mit den Kandidaten.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 01:01 Uhr:   

Die restlichen Sitze müsste man wohl auch verlosen. Die Sperrklausel schaffen alle, 0/0 ist nicht eindeutig definiert, damit sind mehrere Sitzzuteilungen möglich und folglich muss der Bundeswahlleiter Lose ziehen (wobei sich die Frage nach der genauen Methode stellt). Etliche Überhangmandate muss man dabei wohl auch erwarten.
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Janna
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 20:29 Uhr:   

Ich habe von einem Wahlhelfer die Auskunft bekommen, dass bei mehr als 25% ungültiger Stimmabgaben, die Wahl wiederholt werden muss.

Was wäre das für eine Blamage für die Politker.

Wenn das stimmt, haben ungültig gemachte Stimmzettel sehrwohl einen Protestcharakter.
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 20:58 Uhr:   

Es stimmt aber nicht, es gibt keinen Mindestanteil an gültigen Stimmen für eine gültige Wahl.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 22:53 Uhr:   

@Ratinger Linke
"Die Sperrklausel schaffen alle, 0/0 ist nicht eindeutig definiert, damit sind mehrere Sitzzuteilungen möglich und folglich muss der Bundeswahlleiter Lose ziehen (wobei sich die Frage nach der genauen Methode stellt)."
Nein, null geteilt durch jeden beliebigen Divisor außer 0 gibt 0 und damit kann kein Sitz zugeteilt werden. Gelost werden kann eindeutig nur, wenn mehrere Listen einen Rest von genau 0,5 haben.
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Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 23:20 Uhr:   

Ich würde es anders sehen:

Ersteinmal die betreffende Passage aus dem Bundeswahlgesetz (§6 Wahl nach Landeslisten, Absatz (2)):

"(2) Die nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze werden auf die Landeslisten auf der Grundlage der nach Absatz 1 Sätze 1 und 2 zu berücksichtigenden Zweitstimmen wie folgt verteilt. Jede Landesliste erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der Summe ihrer im Wahlgebiet erhaltenen Zweitstimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Zahlenbruchteile, die gleich 0,5 sind, werden so aufgerundet oder abgerundet, dass die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. [...]"

Nun ist die Frage, ob sich der Losentscheid nur auf die Fälle mit genau halbem Sitzanspruch bezieht, oder nicht.

Würde der Losentscheid nur dann zum Einsatz kommen, dann hätten wir mit Satz 1 ein Problem, denn der sagt eindeutig, dass die 598 Sitze zu verteilen sind; sie können nicht unbesetzt bleiben!

Es heißt dann weiter, dass der Zuteilungsdivisor entsprechend zu wählen ist. Da aber für alle Divisoren verschieden von 0 eben gar kein Sitz zugeteilt werden würde, ist der korrekte Zuteilungsdivisor selbst 0. Da der dabei entstehende Term 0/0 aber undefiniert ist, ist jede mögliche Vergabe von Sitzen zulässig, insbesondere sind also mehrere möglich und der Bundeswahlleiter hat zu losen.


Das Wie ließe sich wahrscheinlich auch recht einfach handhaben: Da wir ein Divisorverfahren haben, gibt es eine echte Rangfolge der Zuteilung der einzelnen Sitze. So kann der Bundeswahlleiter also 598 mal nacheinander jeweils einen Sitz einer Partei, die mit mindestens einer Landesliste angetreten ist, (gleichberechtigt) zu losen.

Jede der 27 Parteien erhielte also etwa 22 der Sitze im Bundestag, welche sich dann (wieder durch entsprechende Losziehungen) auf ihre jeweiligen Landesverbände unterverteilt werden müssten, sodass für eine Partei mit 16 Landesverbänden jeder nur 1 bis 2 Sitze zugesprochen bekäme.

Dadurch würden Überhangmandate gerade in den großen Bundesländern wahrscheinlich, wo wenige Parteien, die aber auch in möglichst vielen anderen Bundesländern antreten.

Man müsste eigentlich mal eine Simulation dieses Vorgangs schreiben... ;)

Cyrix
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 23:22 Uhr:   

Der Divisor ist aber 0. § 6 Abs. 2 BWG enthält ja eine konkrete Vorschrift zur Berechnung des Divisors (die bis auf diesen Fall völlig redundant ist).
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Edeltraud Dietert
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 07:21 Uhr:   

@ Janna,

das ist keine Blamage für die Politiker sondern ein Beweis, dass die Medien erfolgreich manipulieren konnten.

ausserdem ein Versäumnis unserer Mitbürger, in ihrem Umfeld nicht darüber zu reden, dass in allen Wahlkreisen ein parteiloser oder parteiabhängiger Direktkandidat, der explizit zusagt Volksentscheide einzuführen, mit der Mehrheit der Erststimme direkt von den Wählern in den Bundestag bestimmt werden kann.

NUR mit Volksentscheid wird es den Bürgern ermöglicht, die wahre und bekannte Ursache der Krisen zu erfahren und gemeinsam eine friedliche vor allem weitsichtige, solidarisch finanzierbare Lösung mehrheitlich abzustimmen.
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Ganjawin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 12:00 Uhr:   

hallo ihr alle ...

habe das forum hier mit viel interesse gelesen und was mir dabei auffiel ist das keiner anspricht das unsere namen sobald wir wählen gehen gespeichert werden .... ist das nicht gegen unsere gesetzte ..,. schlieslich wenn nur 1 person wählen gehen würde , wüsste man ja sofort wen diese 1ne person gewählt hat(ist ja nicht auszuschliesen)
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 12:04 Uhr:   

Es wird nur ein Haken in das Wählerverzeichnis gesetzt. So wäre eine Information, ob eine bestimmte Person gewählt hat, nur bei direkter Kontrolle des Verzeichnisses möglich (und da könnte man sich auch den Tag ins Wahllokal stellen und auf die Person warten), eine maschinelle Abfrage ist nicht möglich.
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Ganjawin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 12:17 Uhr:   

aber was ist dann mit dem barcode auf der wahlbenachrichtigung die bestimmt zu erfassungszwecken auch ausgelesen werden(wofür ist der sonst da drauf) und wie sieht das aus das man daraus ja auch ablesen kann wer nicht gewählt hat (was manche vieleicht auch nicht wollen das der staat weis das sie nicht gewählt haben)
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 12:22 Uhr:   

Die Wahlbenachrichtigungen werden später wie die Stimmzettel vernichtet. Wenn man da was befürchtet (angesichts der Überwachungsphantasien bestimmter Politiker ist das ja nicht mehr so unbegründet wie früher) muss man auch nicht mit Wahlberechtigung ins Wahllokal gehen, im Wählerverzeichnis wird man trotzdem abgehakt. Aber was soll das Wissen, dass jemand gewählt hat, nutzen?
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Ganjawin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 12:38 Uhr:   

hmmm ....
naja das wer gewählt hat nicht viel aber vieleicht das wer nicht gewählt hat... ich errinnere mich da nur an die wahl Bush-Gore wo auch stimmen von leuten abgegeben wurden die sicher nicht wählen waren z.b. wurden in bestimmten wahlbezirken in florida nur 15%der stimmen abgegeben(laut wahlbeobachtern) jedoch wurden dort trotz allem knapp 70% wahlbeteiligung später angegeben. komisch das das in geau den bezirken passierte wo seit jahren die wahlbeteiligung unter 30% war... ich will deutschland jetzt nicht als "3 welt land" darstellen aber das man weis wer wo wann nicht wählt kann man sich bei guten freunden in den firmen die die wahlzettel (benachrichtigung) herstellen schon noch ein paar % holen... naja is vieleicht nen bischen paranoid und ich werde trotzdem wählen aber ich denke trotzdem das schon feststeht wer gewinnt... die lobbyisten.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 12:39 Uhr:   

Wenn man nicht im Wählerverzeichnis festhält, ob jemand schon gewählt hat oder nicht, wie soll man dann verhindern können, dass jemand doppelt wählt? Alle Möglichkeiten, die mir einfallen, stellen wesentlich gravierendere Einschränkungen der allgemeinen oder geheimen Wahl dar.
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Enrico175
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 04:07 Uhr:   

Also seine Stimme ungültig machen bringt eigentlich nur den Protest zu zum Ausdruck.
Die "Kohle" = Wahlkampfkostenersatattung bleibt letztendlich mehr oder weniger unberührt - die Berufspolitiker können sich schön weiter mästen - auch wenn man z.B. eigentlich gar keine Zeit haben dürft noch einen Aufsichtsratsposten auszufüllen (neuer Flughafen Berlin) wird immer feste (doppelt) abkassiert.
Nun sitzt noch ein Schwein am Trog was man nicht möchte (NPD) - das will man aber nicht (mehr) mitfüttern - und stinkt nun ab.
Die verlogenen Säcke machen dann doch was sie wollen. Ich meine z.B. die Aussagen vor der Wahl: CDU 2% Mehrwertsteuererhöhung zu beschließen, die SPD sagt nein also 0%.
Im Koalitionsvertrag (schwarz-rot) beschließt man dann 3% also von 16% auf 19% heute - Einfach toll !!! Und der "beliebte" SPD- "Münte" meinte dann verlogen man müsse doch nach dem Koalitionsvertrag bewertet werden -HaHaHa Dann habt einen Arsch in der Hose und laßt die Verhandlungen platzen auch zum Preis von Neuwahlen - aber die Kohle die lockt wohl doch mehr als Ehrenhaftigkeit !
Die Pazifisten im Bundestag mit dem beliebtesten Politiker ("Angler") schicken uns ohne Not sogar in den Bosnienkrieg und dann immer weiter. (...Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt ...).Irgendwie hatten wir diesen Wahnsinn schon in unserem Land...
Brauchen wir das - oder werden wir wieder größenwahnsinnig... Mehr Verantwortung übernehmen usw. Alle wollen nur Kohle von Deutschland, dass dann überall zahlen soll aber nichts zu melden hat.
Was soll man da wohl von dem verlogenen Pack noch wählen - Kotze oder Scheiße?
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 10:12 Uhr:   

@enrico175
Jeder Bürger kann mit Gleichgesinnten eine Partei gründen oder selbst zur Wahl antreten, dazu braucht man keine Partei. Man muss nur seine Mitbürger davon überzeugen, der bessere Volksvertreter zu sein. Wenn das gelingt, wird man gewählt. So einfach ist das - und auch so schwer!

An falsche Versprechungen vor Wahlen haben sich die Wähler nicht nur bei uns anscheinend gewöhnt, denn selten wird jemand bei der nächsten Wahl dafür abgestraft. Schimpfen und kritisieren hilft wenig - man sollte schon selbst Alternativen anbieten und aufzeigen, wie man sie umsetzen will.

Und als Wähler muss man sich genau informieren und entsprechend wählen. Wer nur Mainstream-Medien nutzt, wird entsprechend beeinflusst - so läuft das eben in unser Gesellschaft. Wer sie ändern will, der muss selbst aktiv werden.
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Nein-Idee Andi
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 13:00 Uhr:   

"So einfach ist das und auch so schwer!"

Formell "einfach", real "schwer". Das mag Gründe haben. Nun, da ich dank E-Mail-Nachricht über neue Beiträge hier schon Kenntnis von der Fragestellung habe, will ich gerne einbringen, dass aus diesem Problem heraus im März 2012 die Nein-Idee formuliert wurde.

Inzwischen greifen dies deutschlandweit einige engagierte Bürger auf und organieren sich mittels der im April aus der Idee entstehenden Parteigründung. http://nein-idee.de

Viel Glück!
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 17:27 Uhr:   

@Werner Fischer
Das ist richtig. Hinzu kommt noch das Problem, dass die meisten Wähler Parteien, die keine oder geringe Aussichten auf mindestens 5 % auch dann gar nicht in Erwägung ziehen, wenn sie sie überhaupt kennen. Die wählen auch dann, wenn ihnen ihre Politik gar nicht gefällt, lieber mit der Faust in der Tasche eine der etablierten Parteien statt die Stimme an eine Splitterpartei zu "verschenken". Das mag manchmal taktisch sinnvoll sein, führt aber auf die Dauer dazu, dass man immer etwas wählt, was einem gar nicht gefällt, sich garantiert keine relevante bessere Alternative entwickelt und sich die gewählte etablierte Partei sicher nicht in die "richtige" Richtung verändert.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 18:01 Uhr:   

@enrico175
Inhaltlich müssen Sie selber entscheiden, welcher Partei Sie vertrauen. Das kann nicht reguliert werden.
Kompromisse sind immer dann nötig, wenn keine Partei die absolute Mehrheit hat. Und welche Sinn machen Neuwahlen nach geplatzten Koalitionsverhandlungen, wenn sie zum gleichen Ergebnis führen?

Die Wahlkampfkostenerstattung hängt (neben dem Spendenaufkommen) vor allem davon ab, wieviele Stimmen Parteien bekommen haben. Allerdings kommt dabei in der Regel eine Gesamtsumme heraus, die über der Kappungsgrenze von 141,9 Mio. Euro liegt. Ob man nun im Rahmen einer schwankenden Zahl gültiger Stimmen eine Summe von 160 Mio. oder 200 Mio. auf diesen Betrag kappt, macht keinen Unterschied.
Sollte die Summe aber aber unter den Kappungsbetrag sinken, sinkt auch wirklich die ausgezahlte Summe.

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