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Wahlrecht: Intellektuelle Probleme au...

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Veröffentlicht am Sonntag, 30. Oktober 2005 - 14:50 Uhr:   

Verheerende Mängel und Konstruktionsfehler in Wahlsystemen (z.B. negative Stimmen im BT-Wahlsystem) sind bekannt. Die mangelhafte oder gar gänzlich fehlende Bereitschaft des Gesetzgebers, entsprechende Veränderungen vorzunehmen, ist natürlich wenn nicht insgesamt doch zumindest zu einem gehörigen Teil auf außschließlich am Eigenwohl orientierte Politik zurückzuführen.

Beispiele:
1.1) Negative Stimmen bei der Wahl zum BT: Kein Interesse der beiden Großen, das Problem durch Verrechnung interner Überhangmandate zu lösen. Überhangmandate könnte es dann nur noch auf der Gesamtebene geben, und die beiden Großen müssten schon ein heftiges Wahldebakel erleben, damit dieser Fall eintritt. Es würde also entweder gar keine oder aber deutlich weniger Überhangmandate geben - zum Nachteil der beiden Großen. Eine Veränderung ist demnach nur auf juristischem Wege erreichbar.
1.2) Ein Alternativ- bzw. Präferenzstimmensystem bzgl. der Unter-fünf-Prozent-Parteien wird es niemals ohne ein entsprechendes Urteil des BVerfG geben. Die Etablierten würden sich ja ins eigene Fleisch schneiden. Hinzu kommt die mit Zeiten großer Koalitionen verbundene Stärkung von FDP, Grünen und Linken und der sich hieraus ergebende Rückgang des Interesses dieser Parteien an einer entsprechenden Reform.

Wie sieht es aber z.B. mit den Nationalversammlungswahlen in Frankreich, den Bundespräsidentenwahlen in Österreich oder Volksabstimmungen in Italien aus?

2.1) Nationalversammlungswahlen in F: Der 2. Wahlgang ist völlig überflüssig, da man den Bürgern einfach nur die Möglichkeit der Vergabe von Präferenzstimmen einräumen bräuchte. Folglich wäre bereits nach einem einzigen Wahlgang derjenige Kandidat gewählt, der TATSÄCHLICH die größte Zustimmung erfahren hat. Man würde sich nicht nur den Aufwand für den 2. Wahlgang ersparen, sondern das jetzige System ist völlig halbherzig. Wollte man die Wahl demokratisch korrekt gestalten, müsste es in einem Wahlkreis mit n Kandidaten n-1 Wahlgänge geben, sofern nicht vor dem (n-1)ten Wahlgang ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann.
Ein Präferenzstimmensystem macht die bis zu n-1 Wahlgänge überflüssig und ist GENAUSO demokratisch perfekt (ganz im Gegensatz zum jetzigen System)

2.2) Bundespräsidentenwahlen in AU: Genau dasselbe wie bei den Nationalversammlungswahlen in F!

2.3) Volksabstimmungen in Italien: Statt eines Zustimmungs- oder Ablehnungsquorums in Bezug auf die Zahl der Wahlberechtigten gab es ein Beteiligungsquorum mit der Folge inverser Stimmeffekte (vgl. www.wahlrecht.de)

WARUM gibt es derartige Missstände bei den Wahlverfahren? Die Annahme einer Intelligenzschwäche der Politiker klingt zunächst einleuchtend, ist aber nicht befriedigend. Sooo dämlich können hochrangige Politiker doch nicht sein!? Auf das von mir genannte Lösungsmodell zu 2.1 und 2.2 kann auch ein erst 12-Jähriger kommen. Dass Volksabstimmungen nach 2.3 eine Farce sind, kann ebenfalls ein erst 12-Jähriger erkennen. Wo liegen also die Ursachen? Es kann doch nicht sein, dass Kinder intelligenter sind als Politiker!?

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