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Marion
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Oktober 2005 - 14:19 Uhr: | |
Hallo. Hab mal eine Frage: Wenn eine Partei bei einer Bundestagswahl 4% der Stimmen bekommt,aber 3 Direktmandate auf sich vereinen kann,ist diese Partei dann automatisch in Fraktionsstärke von 50 Abgeordneten vertreten oder werden die 4% ausgezählt und dann nur mit sovielen? Vielen Dank für eine Anwort |
Nichtwähler
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Oktober 2005 - 16:34 Uhr: | |
Selbstverständlich zieht die betreffende Partei lediglich entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses von 4 % in den BT ein. |
J.A.L.
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Oktober 2005 - 20:39 Uhr: | |
Häh? Wo steht denn, dass genau 50 Abgeordnete eine Fraktion sind??? |
sebu
| Veröffentlicht am Samstag, 29. Oktober 2005 - 15:03 Uhr: | |
Üblicherweise sind für den Fraktionsstatus 5% der Abgeordneten nötig: http://www.wahlrecht.de/lexikon/fraktion.html |
dr. w.
| Veröffentlicht am Sonntag, 30. Oktober 2005 - 07:57 Uhr: | |
In den 50er Jahren war die Fraktionsstärke übrigens kleiner. Da war sie 15 Mandate von 484 (ohne Überhang). Das entsprach etwa 3%, das war in etwa der Größe der Deutschen Partei, einem Koalitionspartner der CDU (nach 1953 und 1957. |
dr. w.
| Veröffentlicht am Sonntag, 30. Oktober 2005 - 08:08 Uhr: | |
In den 50er Jahren war die Fraktionsstärke übrigens kleiner. Da war sie 15 Mandate von 484 (ohne Überhang). Das entsprach etwa 3%, das war in etwa der Größe der Deutschen Partei, einem Koalitionspartner der CDU (nach 1953 und 1957. |