Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Beeinträchtigung der Freiheit der Wah...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Sonstiges (noch nicht einsortierte Themen) » Beeinträchtigung der Freiheit der Wahl bei nicht feststehender Parlamentsgröße? « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Oktober 2005 - 11:33 Uhr:   

Dass die Vergabe interner Überhangmandate im BT-Wahlrecht in Überhangländern zu negativen Stimmgewichten führt, die u.a. gegen den Grundsatz der freien Wahl verstoßen, ist klar. Meine Frage zielt jedoch darauf ab, ob Wahlsysteme, die keine feste Parlamentsgröße produzieren, nicht grundsätzlich dem Grundsatz der freien Wahl zuwiderlaufen (unabhängig von negativen Stimmgewichten).
Für den Fall einer variablen Parlamentsgröße entscheiden die Wähler offenkundig nicht nur über die parteipolitische Zusammensetzung des Parlaments, sondern auch über dessen Größe, wobei sie beide Entscheidungen nicht unabhängig voneinander treffen können. Viele Wähler stecken folglich in einem Dilemma, indem sie vor der Frage stehen, ihre Stimme entweder für die von ihnen präferierte Partei oder eine (sinnvolle) Kostendämpfung einzusetzen.
Als Anhänger von FDP, Grünen oder Linkspartei würde ich mich als Wähler des Landes Sachsen-Anhalt genötigt fühlen, grundsätzlich meine Erststimme an den Kandidaten der CDU (in wenigen Wahlkreisen der Linkspartei) und meine Zweitstimme der SPD zu geben, obwohl dies meinen Parteipräferenzen widerspräche. Als Wähler des Freistaats Sachsen Erststimme an den Kandidaten der SPD (in wenigen Wahlkreisen u.U. der Linkspartei) und Zweitstimme an die CDU.
Auch wenn bis zur nächsten BT-Wahl die Vergabe interner Überhangmandate durch Verrechnung mit Listenmandaten anderer Länder abgeschafft wird, ändert dies nichts an der prinzipiellen Möglichkeit von Überhangmandaten auf der Gesamtebene. Dieses Szenario kann im Falle einer radikalen Abstrafung der großen Koalition eintreten. Folglich könnte ich 2009 vor dem Dilemma stehen, meine Zweitstimme CDU oder SPD oder eben "meiner" Partei zu geben, jedoch mit der ungewollten Konsequenz, hierdurch vermeidbare Kosten zu produzieren.
 Link zu diesem Beitrag

Florian
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Oktober 2005 - 12:47 Uhr:   

@ Gast:
Die Kosten, die sich durch ein kleineres Parlament einsparen lassen sind minimal. Durch eine Reduzierung des Bundestags um 100 Abgeordnete (was sehr viel wäre) würden grob geschätzt ca. 20 Mio. € eingespart werden - das sind pro Bürger ca. 25 Cent pro Jahr.

Entscheidend sind nicht die direkten Kosten des Parlaments - sondern die um ein 1000-faches höheren Ausgaben, die die Parlamentarier beschließen.

Bei der Frage der optimalen Parlamentsgröße sollte man sich daher nicht von den direkten Kosten leiten lassen. Viel wichtiger für die Höhe der Staatsausgaben ist die Frage, mit welcher Parlamentsgröße ein möglichst effizientes Arbeiten möglich ist.

So gibt es z.B. sicherlich für die Größe der Ausschüsse sinnvolle Unter- und Obgrenzen.
Zu wenige:
einzelne Fragen können nur oberflächlich behandelt werden. Das kann dazu führen, dass wichtige Kostenpositionen einfach ungeprüft durchgewunken werden.
Zu viele:
eine effiziente Kommunikation im Auschuss wird erschwert.
 Link zu diesem Beitrag

Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Oktober 2005 - 13:49 Uhr:   

Wenn du sagst, die Größe eines Parlaments sei völlig irrelevant, dann ist dies deine persönliche Meinung, die jedoch absolut nichts mit meiner Fragestellung zu tun hat. Mir ist die Parlamentsgröße nicht egal, und diese Auffassung muss grundsätzlich akzeptiert werden. Es bleibt also bei dem Problem, dass ich und andere bei der Wahl vor oben beschriebenem Dilemma stehen können.

Und: Unabhängig hiervon ist deine Argumentation völlig abstrus. Deinen Worten zufolge wäre es kein Problem, wenn der Staat unendlich viel Geld verschleudern würde, sofern es sich an jeder Stelle um einen Betrag von nicht mehr als 20 Mio. € handelte. Eine Geldverschwendungsmaßnahme würde den einzelnen Bürger schließlich niemals mit mehr 25 Cent belasten. Aber 1000 irrsinnige Geldverschwendungsmaßnahmen schlagen dann schon mit bis zu 250 € pro Bürger zu Buche.
Warum verurteilt man Menschen, die 10 Mio. Steuern hinterziehen, zu Haftstrafen? Wegen lächerlichen 12 Cent Schaden pro Einwohner! Okay, jeder von uns erzählt mal Schwachsinn. Wichtig ist nur, dass man in der Lage ist, es zu erkennen und daraus zu lernen.
 Link zu diesem Beitrag

Florian
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Oktober 2005 - 16:11 Uhr:   

@ Gast:
"Wenn du sagst, die Größe eines Parlaments sei völlig irrelevant"

Sage ich nicht.
Aber: Das Parlament ist die Steuerungs-Instanz in unserem Staat, die darüber entscheidet, für was wieviel ausgegeben wird.
Wenn man nun Geldverschwendung im Staate vermeiden will, dann sollte man darauf achten, dass diese Steurungs-Instanz möglichst effektiv arbeiten kann.
"Effektiv arbeiten" kann man zwar sicher nicht mit einem Mammut-Gremium. Aber eben auch nicht mit einem zu spärlich besetzten Parlament.
Auf jeden Fall ist es ein Trugschluss, wenn man glaubt, mit einem möglichst schlanken Parlament auch einen schlanken Staat zu erreichen.
Unter Umständen tritt das genaue Gegenteil ein, weil das Parlament seine Ausgaben-Kontroll-Funktion nicht mehr voll wahrnehmen kann.

Im übrigen hast Du natürlich recht, dass Dir Deine eigene Meinung zusteht. Das von Dir geschilderte Dilemma sehe ich allerdings nicht.
Denn es steht Dir ja frei, eine Partei zu wählen (oder zu gründen), die für eine Verkleinerung des Parlaments eintritt.
Auch bei allen anderen Sachfragen bist Du ja dazu gezwungen, den Umweg über eine Partei zu gehen und kannst keinen direkten Einfluss nehmen.

"Okay, jeder von uns erzählt mal Schwachsinn. Wichtig ist nur, dass man in der Lage ist, es zu erkennen und daraus zu lernen."

Solche Beleidigungen solltest Du Dir besser schenken, wenn Du auch in Zukunft ernst genommen werden willst!
 Link zu diesem Beitrag

Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Oktober 2005 - 19:30 Uhr:   

"Solche Beleidigungen solltest Du Dir besser schenken, wenn Du auch in Zukunft ernst genommen werden willst!"
Sorry, hast Recht.

Es geht bei den Wahlen nicht um eine Verkleinerung des Parlaments, sondern um die Gefahr, dass es infolge des Wählervotums noch größer wird als es ohne Überhang- (und Ausgleichsmandate in einigen BL) wäre. Das ist ein großer Unterschied!
Meine Fragestellung ist leider immer noch nicht beantwortet. Es besteht das Problem, dass ich mit der Wahl der von mir präferierten Partei einen Nebeneffekt erzeuge, der zwar dich persönlich nicht stören würde, aber mich und sicher auch andere Bürger. Ich sehe mich daher in meinem Recht auf freie Wahl beeinträchtigt, wenn meine Stimme bzw. Stimmen nicht nur über die politischen Kräfteverhältnisse bestimmt bzw. bestimmen, sondern gleichzeitig über die Größe des Parlaments.
Könnte vielleicht jemand hierzu etwas sagen?
 Link zu diesem Beitrag

J.A.L.
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Oktober 2005 - 23:15 Uhr:   

Ich kann da beim besten Willen keine Beeinträchtigung der freien Waahl erkennen. Da die Parlamentsgröße grundsätzlich für den Gesetzgeber beliebig ist, kann es für den Wähler keine Rolle spielen, ob er darauf in irgendeiner (gleichsam zusätzlichen) Einfluss hat:
Als Beispiel: a) Das Parlament hat eine feste Anzahl von 699 Sitzen.
b) Das Parlament hat grundsätzlich 400 Sitze, da können jedoch typischerweise 10-20 Mandate etwa aus Überhangsgründen hinzukommen.

Der Kleinparlamentsverfechter kann sich nichtg über die Unwägbarkeiten der Mögliuchkeit b), wo er durch seine Stimme die Parlamentssitzzahl ev. nach oben treibt berufen, müsste er doch ganz fraglos sogar Möglichkeit a) schlucken, die für ihn ja schlimmer sein muss, da sie dem Ziel "kleines Parlament" noch konträrer geht.

Ganz generell sieht man hier übrigens eine gerade in Internetdiskussionen leider immer mehr Zulauf gewinnende Vorstellung der Meinungsfreiheit:

"Mir ist die Parlamentsgröße nicht egal, und diese Auffassung muss grundsätzlich akzeptiert werden."

Die Freiheit zur Meinungsäußerung heißt eben genau das: Du darfst sagen was du denkst. Sie heißt NICHT, dass es verboten ist, zu widersprechen. Merke: Die Möglichkeit, eine Meinung zu äußern ist heilig. Die geäußerte Meinung selbst ist es nicht.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite