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Baden-Württemberg: Nachrücken bei une...

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iwiwiwm
Veröffentlicht am Freitag, 21. Oktober 2005 - 14:09 Uhr:   

Hallo,

ich stehe vor folgendem Problem:

Ein Gemeinderat mit einem Ausgleichsmandat scheidet aus dem Gemeinderat aus.
Ist das Nachrücken bei Ausgleichsmandaten anders geregelt?
Der nächste auf der Liste in diesem Stadtteil A hat z. B. 700 Stimmen, ein anderer in einem anderen Wahlbezirk B jedoch 800 Stimmen.
Normalerweise würde ja trotzdem der Kandidat im gleichen Wahlbezirk nachrücken, unabhängig von der Stimmenzahl anderer Bezirke.
Jezt ist das allerdings ein Ausgleichsmandat und diese wurden unabhängig vom Wohnbezirk vergeben, da sie sich auf das Gesamtergebnis beziehen.
Wer rückt jetzt hier nach?

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