Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

US-Präsidentschaft

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Wahlen im Ausland » US-Präsidentschaft « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Max
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Oktober 2005 - 19:00 Uhr:   

Ich habe eine Frage, die mir bislang noch keiner beantworten konnte:

In den US kam es ja bereits recht häufig vor, dass Präsidenten versterben, und ein Vizepräsident ins Präsidentenamt aufrückt.

Als Beispiel wähle ich die Situation des Jahres 1968.

Kennedey wurde 1963 erschossen, Johnson wurde daraufhin Präsident. 1964 wurde Johnson wiedergewählt.

Im Wahljahr 1968 war Johnson damit bereits 5 Jahre Präsident. Er hat damals verzichtet, aber hätte er nochmal antreten dürfen?

Und wenn ja, hätte er 1971 zurücktreten müssen,. weil er da seine 8 Jahre "voll" hatte?

Über eure Hilfe würde ich mich freuen.
 Link zu diesem Beitrag

tg
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Oktober 2005 - 19:48 Uhr:   

Wenn der Vize in der ersten Hälfte der Amtszeit zum Präsidenten wird, darf er sich nur noch einmal zur Wahl stellen. Wird er in der zweiten Hälfte der Amtszeit zum Präsidenten, darf er noch zweimal antreten. Das Maximum der Amtszeit ist also 10 Jahre.
 Link zu diesem Beitrag

Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Oktober 2005 - 19:51 Uhr:   

Wobei diese Regel bislang nur ein einziges Mal relevant wurde - eben bei Johnson.
Denn sie wurde erst nach F.D.Roosevelt eingeführt (der als einziger Präsident mehr als 2 volle Amtszeiten hatte und m.W. 4 mal gewählt wurde).
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Oktober 2005 - 19:52 Uhr:   

Amendment 22 der US-Verfassung gibt Antwort:
"1. No person shall be electd to the office of the President more than twice, and no person who has held the office of President, or acted as President, for more than two years of a term to which some other person was elected President shall be elected to the office of the President more than once."
Das bedeutet also: Eine Wahl zum Präsidenten ist nur zwei Mal möglich. Hat jemand, ohne gewählter Präsident gewesen zu sein (nachrückender Vizepräsident, ggf. anderer "acting President"), mehr als zwei Jahr, d. h. mehr als die halbe Amtszeit eines Präsidenten, bereits als Präsident amtiert, dann darf er anschliessend wiedergewählt werden, aber nur ein einziges Mal. Hat jemand aber weniger oder höchstens 2 Jahre (halbe Amtszeit) als Präsident amtiert, dann darf er danach zwei Mal gewählt werden, also insgesamt höchstens 10 Jahre Präsident sein.
Johnson hat also 1 Jahr als Nachrücker regiert, dann 4 Jahre als gewählter Präsident; anschliessend hätte er nochmals für 4 Jahre gewählt werden können.
Das Amendment ist übrigens eine Reaktion auf Roosevelts 4 Amtszeiten; es wurde von Gegnern eingebracht, die diese Iteration ablehnten. Allerdings sind nach einer Übergangsbestimmung desselben Amendments Personen, die zur Zeit der Einbringung bzw. Annahme der Vorlage als Präsident gewählt waren oder amtierten, davon ausgenommen; Roosevelt hätte also trotzdem weitere Amtszeiten anschliessen können bzw. auch Truman. Dieser Teil ist allerdings inzwischen nur noch von historischem Interesse.
 Link zu diesem Beitrag

Max
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Oktober 2005 - 19:55 Uhr:   

Danke für eure schnelle Antwort!

Die Antwort überrascht mich, aber man lernt nie aus.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite