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Kabinettsmitglieder

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JLo
Veröffentlicht am Montag, 17. Oktober 2005 - 16:52 Uhr:   

dumme Frage, aber ich weiss es wirklich nicht:

z.B. Die SPD hat 222 Sitze im BT. Gehören da die Kabinettsmitglieder dazu? Oder kommen die On Top? Sind diese dann auch abstimmberechtigt?
Hintergrund: Tiefensee war doch nicht Bundestagsabgeordneter, kommt aber wahrscheinlich ins Kabinett, falls das mit der Koalition funktioniert. Hat jetzt die SPD eine Stimme mehr? also 223? Oder wie funktioniert das alles?
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J.A.L.
Veröffentlicht am Montag, 17. Oktober 2005 - 17:47 Uhr:   

Eigentlich ganz einfach. Die Mitglieder der Bundesregierung, die Abgeordnete des Bundestages sind, bleiben es. Wer es nicht ist, wird es dadurch auch nicht. Die Mitgliedschaft in Bundestag und Bundesregierung sind ja (zumindest theoretisch) voneinander unabhängig.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 16:11 Uhr:   

Die Regierungsmitglieder sollten nicht den Fraktionen angehören! Das versößt gegen die Gewaltenteilung!

Außerdem ist die Bundeskanzlerin nur 4 x im Jahr in ihrem Wahlkreis! Das ist zuwenig!
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 20:05 Uhr:   

@ Mitdenker:

ja was denn nun?

Einerseits soll die Kanzlerin ihren Abgeordnetenpflichten stärker nachkommen - andererseits soll sie keine Abgeordnete sein.
Wie passen denn diese beiden Forderungen zusammen??

Noch eine allgemeine Anmerkung:
Sie scheinen mir ja vor Ideen, was man an unserem Gemeinwesen so alles ändern sollte geradezu überzusprudeln.
Ich finde das ja grundsätzlich ganz symphatisch und auch eine Bereicherung dieses Forums.
Aber mir scheinen Ihre Ideen doch oft recht unausgegoren zu sein.
Vielleicht sollten Sie sich doch immer ein paar Minuten Zeit nehmen, Ihre Forderungen zu durchdenken, bevor Sie sie in dieses Forum werfen.
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der_republikaner
Veröffentlicht am Dienstag, 11. April 2006 - 20:06 Uhr:   

das ist richtig. die abgeordneten vertreten wahlkreise bzw. regionen. sie sollten sich dieser aufgabe witmen.

allerdings, so zeigte die aktion mit herrn kirchoff, werden die kabinettsmitglieder nicht gewählt. sie betreten das politische parkett durch die hintertür. am ende haben nie gewählte menschen die relevanten posten.

ob die mitglieder des kabinetts aus dem kreis der abgeordneten kommt oder nicht ist letztlich unwichtig. jede variante zieht vor und nachteile nach sich.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 10:41 Uhr:   

@Mitdenker: In einem parlamentarischen System existiert gerade _keine_ strikte Trennung zwischen Legislative und Exekutive. Deshalb spricht man im Fall der Bundesrepublik auf besser von Gewaltenverschränkung: Die Bundesregierung muss sich auf eine Mehrheit im Parlament verlassen können, sonst könnte sie nicht agieren. Deshalb sind die regierungsnahen Parlamentarier auch deutlich zahmer, als dies in einem präsidentiellen System der Fall ist, etwa in den USA, wo Kongress und Präsident sich recht strikt gegenüberstehen. Oder besser gesagt: In Deutschland müssen die Regierungsparteien alles daran setzen, "ihre" Parlamentarier nicht zu eigenständig agieren zu lassen, denn das gefährdet ihre Regierung.

Weiteres Beispiel für die enge Verzahnung von Legislative und Exekutive in der Bundesrepublik: die Parlamentarischen Staatssekretäre.}
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sebu
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 13:51 Uhr:   

Gewaltenverschränkung ist eine Folge des parlamentarischen Systems, wenn auch keine notwendige. Die Hamburger Verfassung sieht vor, dass das Bürgerschaftsmandat während der Mitgliedschaft im Senat ruht:

Artikel 39

(1) Mitglieder des Senats dürfen kein Bürgerschaftsmandat ausüben.
(2) Das Bürgerschaftsmandat eines Mitglied des Senats ruht während der Amtszeit als Mitglied des Senats.
(3) Das Gesetz bestimmt, wer das Mandat während dieser Zeit ausübt.

Das ist meiner Meinung nach eine saubere Lösung und das Regierungsmitglied kann sich aufs regieren konzentrieren.
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 14:11 Uhr:   

@sebu

Was passiert, wenn man dann aus dem Senat ausscheidet und wieder sein Bürgerschaftsmandat ausüben möchte. Muss dann jemand anderes sein Sitz räumen?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 14:21 Uhr:   

@Görd: Ja, so ist es. Aus diesem Grund wird das ruhende Mandat - das es in gleicher Form auch in Bremen gibt - häufig als verfassungswidrig bezeichnet.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 17:33 Uhr:   

Na ja, kommt darauf an. Es gibt Staaten, in denen jeder Parlamentarier einen Stellvertreter hat, der eben immer dann einspringt, wenn der "eigentliche" Abgeordnete verhindert ist. Im Grunde kann man die Hamburger und Bremer Regelung in diesem Zusammenhang sehen.
Bei einer strikte personellen Auffassung eines Mandates ist natürlich Stellvertretung im Grunde inakzeptabel, weil ja eben eine bestimmte Person gewählt sein soll; dann kann nicht einfach so eine nicht im engeren Sinne gewählte Person an deren Stelle treten. In Wahlverfahren mit Listen und Verteilung der Mandate auf dieselben ohne Ansehen der Person im engeren Sinne, wobei auch das Nachrücken des nächsten Kandidaten auf der Liste bei Ausscheiden aus dem Amt vorgesehen ist, lässt sich aber kaum glaubwürdig gegen eine auch nur periodische Vertretung argumentieren. Übrigens ist auch die Ersatzkandidaten-Regelung, wie sie jetzt geplant wird, bei den Direktmandaten unter solchem Gesichtspunkt eigentlich "unmöglich".

Die wohl doch einleuchtendere Regelung gilt hingegen in Frankreich: Wer ein Regierungsamt übernimmt, scheidet aus dem Abgeordnetenmandat aus und kann dieses ggf. erst nach seinem Rücktritt über eine erneute Wahl wieder erhalten. Ex-Premier Raffarin wurde bspw. in den Senat gewählt, als er noch Premier war, weshalb er das Mandat nicht antreten durfte.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 17:57 Uhr:   

Wo gibt es solche Stellvertreteregelungen? Wie werden die Stellvertreter bestimmt?

Die Regierung sollte mehr auf das Gemeinwohl achten, als dies einzelne Parteien können. Somit sehe ich keinen Grund für eine Gewaltenverschränkung.

Für französische Premierminister ist ein weiteres Amt in der Hinterhand sicher sinnvoll.

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