Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Wenn Verfassungsrichter Charakter hät...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Sonstiges (noch nicht einsortierte Themen) » Wenn Verfassungsrichter Charakter hätten, ... « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

hajo
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. September 2005 - 16:05 Uhr:   

Wenn Verfassungsrichter Charakter hätten, hätten wir schon längst ein Wahlrecht, welches in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, besonders mit den Grund- und staatsbürgerlichen Rechten der Bürger übereinstimmt.
Verfassungsrichter in Karlsruhe sorgen aber nicht etwa dafür, dass das gegebene Wahrecht an die Vorgaben des GG, zum Beispiel Art. 3 Abs. 3, 38 Abs. 1, angepasst wird, sondern dafür, dass die Bürger nicht an ihre Grund- und staatsbürgerlichen Rechte herankommen. Für die Richter sind ihr Amtseid und die Vorgabe aus Artikel 1 Abs. 3 GG dabei unbeachtliche Aspekte.
Die Folge ist, dass in Sachen Bundeswahlrecht die Rechtswegegarantie aus Artikel 19 Abs. 4 GG ausgehebelt, nicht existent ist. Erreicht wird dies dadurch, dass die Richter in der Regel gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG konträr zu Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG alles platt machen, was an Verfassungsbeschwerden ankommt und den Parteien – nicht wählbare juristische Personen übrigens – in ihrem Machtanspruch und Machtvolumen gefährden könnte.
Mit Artikel 3 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren ist, dass der übliche, popelige Bürger sich um kein einziges der per Liste zu vergebenen Mandate bewerben kann. Dabei ist zu beachten, dass alle 598 Abgeordnetenmandate Listenmandate sind, auf die die Direktmandate nur angerechnet werden. Daraus resultiert eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen.
Geht nur ein Bürger zur Wahl und wählt mit seiner Erststimme in seinem Wahlkreis eine Person, dann besteht der Bundestag aus dieser einen Person als gewählter Abgeordneter. Gibt der gleiche Bürger einer Partei seine Zweitstimme, z. B. der CDU, so besteht der Bundestag aus 598 CDU-Abgeordneten. Merke: Die Zweitstimme macht`s Und da die unparteiischen Bürger sich nur um die Direktmandate bewerben können, sind rund 78 Millionen unparteiischer Bürger nur in der Lage, 299 per Erststimme zu besetzende Mandate einzunehmen. Das heißt, die Parteien benötigen zur Fortschreibung des Rechts zur souveränen Ausübung der Staatsgewalt nur ein einziges Direktmandat!
Aktuell ist das Bundeswahlgesetz nicht angreifbar, weil es keine unmittelbare Beschwerdemöglichkeit gegen das Gesetz selber gibt, das Gesetz aber auch nicht auf dem Wege der Wahlanfechtung angegriffen werden kann. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe bügeln alles ab, wie belegt werden kann.
Stellt sich die Frage: Ist Deutschland ein Rechtsstaat, oder sind die Parteien, die de facto das Bundeswahlgesetz gegen jeden Angriff abgesichert haben, auch nur ein absolutistischer Herrscher wie Castro etc., oder eine Variante der Organisierten Kriminalität?
Aber egal wie die einzelne Meinung hierzu ist, wären die Verfassungsrichter in Karlsruhe auch § 336 StGB unterworfen, würden Staatsanwälte qualifiziert ermitteln, wäre das gegebene Wahlrecht längst Geschichte.

Hajo
 Link zu diesem Beitrag

Frank Schmidt
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. September 2005 - 17:54 Uhr:   

In Deutschland kann man recht einfach eine Partei bilden, die für die Listenplätze antritt. In den USA ist die Lage viel schlimmer: dort lassen die Richter das offensichtlichste Gerrymandering zu, durch das die meisten Sitze sicher im Voraus besetzt sind - vielfach treten Gegenkandidaten gar nicht mehr an, weil sie keine Chance sehen.

Würden Bürgerversammlungen Landeslisten einreichen können, die aber unverbunden antreten, fallen schon die meisten Länder weg - selbst wenn alle eine solche Liste wählen, erreicht sie nicht 5%. In Niedersachsen braucht sie noch fast 50%, in NRW immer noch über 20%. Da empfiehlt sich doch (solange es die 5%-Hürde gibt) die Bildung einer Partei, um die Listen miteinander und dann auch evtl erfolgreichen Wahlkreiskandidaten verbinden zu können.

(Ich habe im Übrigen hier schon mal ein Wahlrecht vorgeschlagen, in dem lokal antretende Kandidaten die Mehrheit der Sitze erreichen könnten, wenn die Bürger entsprechend wählen)
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. September 2005 - 11:33 Uhr:   

Inwiefern sollte die Existenz von Parteien und deren Berücksichtigung im Wahlrecht GG 3III widersprechen?
Im übrigen hindert niemand die Bürger daran, eine Partei aufzustellen, die ihrerseits bundesweit mit Listen antritt. Ja, das braucht Zeit, Arbeit und auch Geld - aber jede Partei muss Zeit, Arbeit und Geld investieren.
 Link zu diesem Beitrag

Hajo
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. September 2005 - 14:21 Uhr:   

Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen bevorzugt oder benachteiligt werden. Die exklusive Reservierung von 299 Abgeordnetenmandate nur für die Mitglieder von Parteien, ist mit dieser Bestimmung nicht zu vereinbaren.
Auch die Unmittelbarkeit der Wahl ist nicht gegeben. Mit Unmittelbar ist weder die 5% Klausel zu vereinbaren, noch die Existenz von Ausgleichs- und Überhangmandaten. Es würden keine Wählerstimmen unter den Tisch fallen (nicht gewertet werden) etc.
Wie gesagt das Problem in Deutschland ist, dass sich die Parteien durch ein von ihren Parteimitgliedern installiertes Wahlrecht die Macht im Staat gesichert haben, und das Wahlrecht mittels Installation von parteihörigen Richtern ultimativ abgesichert haben.
Die Folge: Den Parteien werden nach jeder Wahl von Hinz und Kunz v.H.-Sätze zugewiesen, die sie mangels unmittelbarer Beteilung an den Wahlen nicht erhalten haben können, die üblich stärkste Partei wählt nachfolgen zur Wahl ein führendes Mitglied in das Amt des Bundeskanzlers, der dann über die Parteistrukturen die Legislative beherrscht. Gewaltenteilung ade!
Und unser Verfassungsrichter könnten, wenn sie wollten, besser sie müssten, ob sie wollen oder nicht. Aber sie wollen nicht und beugen deshalb die Bestimmungen des Grundgesetzes.
 Link zu diesem Beitrag

Frank Schmidt
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. September 2005 - 15:57 Uhr:   

Was für ein Wahlrecht schlägst du als Ersatz vor?
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2005 - 12:06 Uhr:   

Also, fangen wir nochmal von vorne an:
GG 3III sagt (u. a.) nur, dass niemand wegen seiner politischen Anschauungen diskriminiert werden darf. Das gilt aber primär im allgemeinen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, alltäglichen Raum und ist keine spezifisch auf den Wahlvorgang zugespitzte Bestimmung. Sie wird denn auch durch andere Bestimmungen des GG teilweise massiv eingeschränkt, etwa durch die Möglichkeit eines Parteiverbotes, durch die Möglichkeit der Verwirkung von Grundrechten usw. Somit können sich also etwa Leute, die der politischen Auffassung sind, den pluralistischen Parteinstaat abschaffen zu wollen, gerade nicht auf GG 3III berufen.
Die Unmittelbarkeit der Wahl besagt nun auch wieder nicht, dass es verfassungswidrig wäre, wenn Partei-Listen (nicht Parteien) eine Rolle im Wahlverfahren spielen. Unmittelbarkeit ist ganz klar darauf bezogen, dass nicht mittelbar gewählt wird, d. h. durch Wahlmänner o. dgl.
Im übrigen regelt das GG die Art der Wahl nicht. Die 5%-Hürde ist daher auch nicht schon verfassungswidrig, weil sie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt - dies ist eben kein Grundsatz des Verfassungsrechts. Nach den allgemeinen Bestimmungen des GG über die Wahl des Bundestags ist auch ein Mehrheitswahlrecht zulässig oder eine Mischform - etwa eine gespaltene Wahl mit Einerwahlkreisen nach Merhheitsverfahren und eine reine Listenwahl für die restlichen Sitze nach reinem Proporzverfahren.
Es ist eine (nach GG 3III geschützte) politische Entscheidung, welches Verfahren die Mehrheit beschliesst, welche Rolle dabei Listen von Parteien oder Wählergruppen spielen sollen usw. Das GG verlangt nur, dass diese Regelungen nicht unnötig, unfair oder unsachlich ausgestaltet werden. So wäre etwa ein Mehrheitswahlrecht voraussichtlich verfassungswidrig, das den Grundsatz der Mehrheit durch irgendwelche Klauseln im Einzelfall zu Gunsten einer Minderheit ausser Kraft setzte.
 Link zu diesem Beitrag

Hajo
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2005 - 12:11 Uhr:   

@ Frank Schmidt
Meine Vorstellung sind, dass zum Beispiel in 299 Wahlkreisen je zwei Abgeordnete unmittelbar und frei vom Volk gewählt werden. Punkt.
Parteiliche Wahlbewerber sind mit unparteiischen Bürgern gleichzustellen, das heißt, die Parteien dürfen keinen Wahlkampf für ihre Mitglieder betreiben. Die Parteien, sie nehmen sowieso nicht an Wahlen teil, erhalten keine Wahlkampfkostenerstattung, sondern der Staaat unterstützt jeden Wahlbewerber mit einer geringen Pauschale, denjenigen, die ein Mandat erhalten, werden alle Unkosten erstattet.

Der Bundekanzler und seine Ministerriege wird unmittelbar vom Volk gewählt. Hierzu muss er vorstellen, was er konkret an Vorhaben verfolgen will. Wird er gewählt, wird er von den vom Volk unmittelbar gewählten Abgeordneten kontrolliert. Das heißt, ist ein Vorhaben des BK unquzalifziert begründet, scheitert es.

Soweit im Groben.
 Link zu diesem Beitrag

Hajo
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2005 - 12:13 Uhr:   

@ Philipp Wälchli

In welcher Partei sind sie Mitglied?
 Link zu diesem Beitrag

Jesauer
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2005 - 13:11 Uhr:   

"Mit Artikel 3 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren ist, dass der übliche, popelige Bürger sich um kein einziges der per Liste zu vergebenen Mandate bewerben kann."

Jeder kann sich auf den Wahlversammlungen der Parteien um Listenplätze bewerben, wenn er das denn will. Dazu muss man kein Parteimitglied sein.
Er muss nur die Delegierten überzeugen.
 Link zu diesem Beitrag

Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2005 - 13:19 Uhr:   

@Hajo

Deine Vorstellung der Direktwahl der Regierung klingt gut. Aber wenn pro Wahlkreis nur 2 Abgeordnete gewählt werden, ist das ein sicheres Rezept für eine Ein-Parteien-Herrschaft, wie es sie in Großbritannien und den USA zur Zeit gibt. Die große Koalition 66-69 hatte mal ein Wahlrecht mit 4 Abgeordneten pro Wahlkreis einführen wollen - der Hauptgrund des Scheiterns war wohl die Angst vor der Alleinherrschaft der jeweils anderen großen Partei.
 Link zu diesem Beitrag

Hajo
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2005 - 13:41 Uhr:   

@ Frank Schmidt

Die Problemlösung besteht darin, dass das Volk langsam mal begrieft, dass es von den Parteien, die gemäß § 1 Abs. 2 PartGes nicht selber an Wahlen teilnehmen dürfen, über das von ihnen selber installierte Wahlrecht beherrscht werden. Wenn das Volk dies mal begriffen hat, sollte es unparteiische Bürger in das Amt eines Abgeordneten wählen.

Diese Variante ist deshalb aussichtsreich, da bei einem wirklich unmittelbaren Wahlrecht unter Aufhebung der Listenwahl die Parteien de´facto automatisch "tot" sind. Wie wollen sie denn ihre Mitglieder in den Bundestag bringen? Wie gesagt, derzeit ist das Wahlrecht so gestrickt, dass die Parteien vollkommen losgelöst davon, wie die Bürger wählen, immer mindestesn 299 Mitglieder im Bundestag haben.
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2005 - 14:10 Uhr:   

Erstens begreife ich nicht, was mein Parteibuch mit den hier verhandelten Fragen zu tun haben sollte (ausser dass dann, wenn gewissen Leuten die Argumente ausgehen, persönliche Angriffe erhoben werden), zweitens bin ich kein Mitglied einer Partei.
Drittens gibt es keine unparteilichen oder unparteiischen Bürger. Es gibt nur Bürger, die keiner Partei angehören. Eine politische Meinung haben aber auch sie - somit sind sie nicht weniger parteiisch oder parteilich als Parteimitglieder.
Viertens treten nicht Parteien zu Wahlen an, sondern Listen, die von Parteien aufgestellt werden. Das ist ein Unterschied, den vielleicht manche einfacheren Denker nicht auf Anhieb begreifen, der aber wesentlich zwischen einer Herrschaft von Parteien und einer Parteiendemokratie trennt.
Es gibt übrigens auch Listen, die nicht von Parteien im politischen Sinne aufgestellt werden, sondern von Wählergruppierungen, deren Ziel und Zusammenhalt nicht durch gleichartige politische Anschauungen, sondern durch ein anderes Kriterium bestimmt wird.
Die Parteien aus Deutschland hinausfegen, das Parlament übegehen und sich "direkt" mit dem Regierungsprogramm ans Volk wenden, das wollte übrigens schon einmal eine "Bewegung" so vor 72 Jahren; was binnen 12 weiteren daraus geworden ist, wissen wir heute.
Das Problem ist, dass man Parteien nicht unterdrücken kann: Menschen haben nun einmal Meinungen, und gleiche oder ähnliche Meinungen neigen dazu, sich anzuziehen, zu Clubs, Vereinen usw. zu führen. Und wenn es sich um politische Meinungen handelt, dann entstehen daraus eben auch Parteien. Wir können zwar so tun, als ob es keine Parteien gäbe, aber wir können nicht verhindern, dass sich bei einer Wahl von lauter "Einzelbewerbern" ganz viele finden, die das vertreten, was heute die CDU oder die SPD vertreten. Und diese Leute werden ganz schnell herausfinden, dass sie ähnliche Standpunkte vertreten, und dann gemeinsam handeln. So können sie zusammenarbeiten, um ihre "Einzelplakate" zu drucken, ihre Kosten zu teilen usw., und einmal gewählt, werden sie auch gemeinsam Politik betreiben.
So läuft das nun einmal, weil es sich um angeborene Tendenzen der menschlichen Psyche handelt, die man durch Verbote nicht einfach beseitigen kann.
 Link zu diesem Beitrag

hajo
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2005 - 14:23 Uhr:   

@ Jesauer

Genau das ist das Problem: Parteigremien (Kreisverband etc.) bestimmen genauso, wer parteigestützter Direktkandidat wird als auch welches Parteimitglied auf der Landesliste wo platziert wird. Damit bestimmen parteiliche Gremien bereits vor der Wahl wer ultimativ Abgeordneter wird, zum Beispiel ist gesichert, dass ein auf Platz 1 gelisteter Bewerber immer Bundestagsabgeordneter wird - sofern seine Partei die 5% Hürde nimmt.

Der Wähler, das Volk, kann durch die Wahl nur mittelbar bestimmen, wie sich die 299 per Liste zu vergebenden Mandate auf die auf den Listen gelisteten Parteigänger verteilen. Eine unmittelbare Vergabe ist nicht möglich.

Ein Parteigänger, auf Listenplatz 1 platziert, bewerben sich fünf Parteigänger um ein Direktmandat, alle abgesichert über Listenplatz 1, wie unterstellt werden soll. Auch der Herr Jesauer bewirbt sich im gleichen Wahlkreis um das Direktmandat. Das Wahlergebnis ist, CDU 1. Platz, Herr Jesauer 2. Platz, danach folgend die anderen Parteigänger.

Die Folge ist, dass der CDU-Kandidat das Direktmandat gewinnt, Herr jesauer scheidet aus, und alle nach ihm platzierten Direktjkandidaten werden dank Absicherung durch die Landesliste zu Abgeordneten. Herr Jesauer geht dagegen seiner geregelten Arbeit als Student oder Professor oder was auch immer nach.

Begriffen, wo das Problem liegt? Es liegt darin, dass einmal alle 299 über Liste zu vergebenden Abgeordentenmandate die Mitgliedschaft in einer Partei voraussetzen, weiter die Mitglieder in einer Partei sich sowohl über Liste als auch direkt bewerben können. Sind sie über Liste abgesichert, spielt es für sie persönlich keine Rolle, ob sie das Direktmandat auch wirklich erringen: Sie werden Abgeordneter, und zwar steht dies durch eben die Absicherung auf der Liste bereits vor der Wahl fest.




- Listenplatz 1 ff. - bzw. nur bedingt Abgeordneter wird, z. Beispiel ab Listenplatz 15 oder 45.

k über die zwangsweise vorgebene Zuteilung der Wählerzweitstimme an die Parteien nur, wieviel Mandate per Liste auf welche Partei entfallen. Das Volk hat aber keine Möglichkeit unmittelbar zu bestimmen,welche der auf der Liste platzierten Personen zu Abgeordneten werden, es hat nur die Möglichkeit, mittelbar zu bestimm
 Link zu diesem Beitrag

hajo
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2005 - 20:34 Uhr:   

@ Philipp Wälchli

zur Klarstellung, mit meiner Frage an Sie, welcher Partei Sie angehören, wollte ich nicht persönlich verletzen. Aber Ihre Argumentation wurde bisher nur von Parteimitgliedern vorgetragen, niemals von einem unparteiischen (im Sinne von Nichtmitglied in einer Partei) Bürger.

Folgender Sachverhalt ist gegeben.
Alle 598 Bundestagsmandate sind Listenmandate. Auf diese Mandate, die von Hinz und Kunz (Medien etc.) nach jeder Wahl in Prozentzahlen gemä dem Ergebnis der Wählerzweitstimme auf Parteien verteilt werden, werden die von der jeweiligen Partei gewonnenen Direktmandate angerechnet.
Da direkt nur 299 Mandate vergeben werden können, verbleiben bei den Parteien grundsätzlich 299 Mandate, die über Liste vergeben werden. Unterstellt, dass alle Abgeordneten vom Volk unmitelbar nach Art. 38 gewählt werden, kann keine Partei für sich in Anspruch nehmen, irgendeine über Prozentpunkte definierte Anzahl an Wählerstimmen für sich vereinnahmt zu haben.
Das heißt, die Parteien dürfen nach § 1 Abs. 2 PartGes nicht an Wahlen teilnehmen, sind jedoch die Nutznießer und beherrschen nach jeder Wahl den Staat, üben mittelbar die Staatsgewalt aus. Erreicht eine Partei nicht die absolute Mehrheit der Wählerzweiststimmen, so koaliert sie mit einer oder mehreren anderen Parteien. Es werden Koalitiionsverträge ausgehandelt und vereinbart und von Landes- oder Bundesparteitagen der beteiligten Parteien beschlossen, die vom Volk nicht gewählt worden sind.
Das Volk kann die Parteien nicht wählen, aber auch nicht abwählen. Dies deshalb, da die Parteimitglieder, die sich um ein Mandat bemühen, das Wohlwollen ihrer Partei benötigen, um Abgeordneter zu werden. Die Partei stellt die Listen zusammen und bestimmt auch, wer als Direktkandidat im Wahlkreis auftritt. Ohne Parteiräson keine Wahlbewerbung unter dem Logo der Partei.
Nach der Wahl sind die in das Amt gewählten Parteimitglieder ihrer Partei weiter zugehörig und hörig. Es werden Fraktionen gebildet, die nicht mit der freien Entscheidung der Abgeordneten zu vereinbaren sind, Gesetzen etc. zuzustimmen oder nicht.
Das heißt real, dass die Parteien über das von den Mitgliedern von Parteien installierte Wahlrecht den Staat beherrschen, und das Volk nur staunend zugschauen kann.
Das Bundeswahlgesetz ist nicht angreifbar. Es gibt konträr zu Artikel 19 Abs. 4 GG keinen Rechtsweg. Der einzige Rechtsweg, der noch gegeben ist, ist die Verfassungsbeschwerde. Dieser Rechtsweg ist durch die Verfassungsrichter ausgehebelt, als diese trotz Verpflichtung durch Amtseid und Artikel 1 Abs. 3 GG zu einer Rechtsprechung auf der Grundlage des GG und der Grundrechte eine Rechtsprechung auf der Grundlage des BVerfGG praktizieren. Das heißt real, wie schon vorgetragen, die Verfassungsrichter sichern den Parteien die erbeutete Macht - durch den Boykott des Zugangs der Bürger zu ihren grund- und staatbürgerlichen Rechten.
Verletzt durch BWG ist sehr wohl das Grundrecht Artikel 3 Abs. 3. Die Bürger, und zwar die unparteiischen Bürger sind von jedem Mandat abgeschnitten, welches per Listenwahl vergeben wird. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass es eventuell Möglichkeiten gibt, sich in einer Liste zu plazieren, sondern darum, dass der Zugang zu allen Mandaten ohne jede Einschränkung gegeben sein muss.
Weiter ist mit Artikel 3 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren, dass ein Parteimitglied, welches sich in einem Wahlkreis um ein Direktmandat bewirbt und unterliegt, wegen der Absicherung durch die Liste trotz der verlorenen Direktwahl zum Abgeordneten wird, der ebenfalls unterlegene unparteiische Bürger aber wieder an seinen üblichen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Ihm steht diese privilegierte Behandlung nicht zur Verfügung. Auch insofern ist der übliche, unparteiische Bürger in seinen Rechten nicht mit dem Mitglied einer Partei gleichgestellt, das sich mit Unterstützung seiner Partei um ein Abgeordnetenmandat bemüht.
OK?
 Link zu diesem Beitrag

Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 00:00 Uhr:   

Wenn ich dich richtig verstehe, müsste dir das irische Wahlrecht gefallen. Dort werden alle Abgeordneten in den Wahlkreisen gewählt (pro Wahlkreis 3 bis 5), und zwar nach STV (single transferable vote), bei dem man nicht nur eine Stimme hat, sondern Erst-, Zweit- etc -präferenzen. Erreicht jemand mehr Stimmen als er braucht werden die überzähligen Stimmen an die Kandidaten mit den nächsten Präferenzen vergeben. Das Wahlrecht kommt also ohne Parteien aus. Der Präsident wird auch direkt vom Volk gewählt.
 Link zu diesem Beitrag

Charlotta
Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 00:25 Uhr:   

@frank Schmidt:
Oh das Wahlrecht hätte ich auch gern. Jetzt weiß ich auch, wohin ich auswandere.
 Link zu diesem Beitrag

hajo
Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 06:40 Uhr:   

Im Grundsatz ist dies das einzige Wahlrecht, das einer Demokratie würdig ist. Aber: Es muss gewährleistet sein, dass auch bei einer getrennten Wahl des Bundeskanzlers nicht über die Parteien Verbindungen zwischen Legislative und Exekutive existent sind.

Nach meinem Verständis von Demokratie ist es deshalb entscheidend, dass die Aktivitäten der Bundestagsabgordneten vom Volk überwacht werden können, dieses sich für eben diese Aktivitäten interessiert und langsam zu mündigen Bürgern werden, die "mitreden" können, was Politik anbetrifft.
Hierbei wäre hilfreich, dass alle Bundestagssitzungen im Fernsehen übertragen werden. Hilfreich wäre, dass bei Gesetzesvorhaben den von einem Gesetz Betroffenen, zum Beispiel Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder der Verband der Hundzüchter Gelegenheit erhalten, im Bundestag zu eben diesem Vorhaben Stellung zu beziehen.
Ebenso kann ich mir vorstellen, dass zum Beispiel die Hochschulen dazu Stellung beziehen können. Alles öffentlich.
Danach werden die Bundestagsabgeordneten in sich gehen, und enscheiden. Waren die Argumente des Bundeskanzlers gut, wird das Gesetz beschlossen, wenn nicht, heißt es nachbessern.
Aber das ein Bundeskanzler hergeht und sagt, ich will dieses Gesetz, und die Abgeordneten seiner Partei oder seine Koalition dieser Vorgabe nur hinterherlatschen, was im Grundsatz derzeit Fakt ist, das wäre Geschichte.
Deshalb bin ich de Meinung, dass ein Bundeskanzler direkt vom Volk gewählt werden sollte, vorstellen sollte, wes er alles verändern will - Abschaffung des Beamtentums, wenigstens Reduzierung au fPolizei, Verteidigung, Schulen, Ministerien - und das volk soll im Grundsatz darüber entscheiden. Und dass diese Vorstellungen dann auch verfolgt werden, sorgt ein unabhängiger Bundestag.
Ich denke, auf diesem Weg könnte man den Staat sehr schnell ausmisten.
 Link zu diesem Beitrag

hajo
Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 08:13 Uhr:   

@ Charlotta

Bitte nicht auswandern, helfen Sie lieber mit, dass die unparteiischen Bürger in Deutschland ihre Grund- und staatsbürgerlichen Rechte auch tatsächlich leben können. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass eine Demokratie auch wirklich eine Demokratie ist, und Deutschland ist derzeit kein demokratischer Staat, da er von Parteien souverän beherrscht wird.
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 09:17 Uhr:   

Ja, mal dumm gefragt, aber in welcher Welt lebt ihr eigentlich?
Wie soll das gehen, das "unparteiische" Bürger gewählt werden? Bürger, die sich einer Wahl stellen, haben einen politischen Standpunkt. Also sind sie parteiisch.
Und wie soll das funktionieren, dass die Legislative völlig unabhängig von der Regierung agiert und diese wiederum von jener? Das hat's nicht mal unter einer Cohabitation gegeben!
Die Welt stellt ein Kontinuum dar, in der alles irgendwie mit allem zusammenhängt. Auch Bürger hängen mit Bürgern zusammen (voilà, da haben wir im Ansatz schon die erste Partei).
Das liesse sich alles vielleicht machen, wenn jeder solipsistisch auf seinem eigenen kleinen Planeten lebte - bloss: Warum sollten sie dann noch einen Staat bilden???

Wir sehen das ja hier: Da finden sich mindestens 3 Gleichgesinnte, die am liebsten die Parteien aus Deutschland hinaus jagen würden. Was haben wir da? "Unparteiische" Bürger? Nein, Gleichgesinnte, die im Ansatz eine Partei bilden qua gemeinsamem politischem Standpunkt. Fehlt im Augenblick nur noch die gemeinsame Organisation, aber tres faciunt collegium, wie schon die Römer bestimmt hatten.

Und weil nun in einem Staat wie Deutschland diese drei Gleichgesinnten das Recht und die Möglichkeit haben, sich eine Organisation zu geben und weitere Gleichgesinnte um sich zu sammeln und als MITGLIEDER dieser Organisation bei Wahlen "unparteiisch" anzutreten und dabei nicht vom Staat diskriminiert werden, ist auch nicht festzustellen, dass da irgendwas unlauter oder verfassungswidrig zuginge.
Das ist das Problem wie mit Verschwörungstheoretikern: Sie bilden einen verschworenen Verein und beklagen sich dann, dass sie von einer Verschwörung regiert würden ...
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 14:26 Uhr:   

Bei dem von Frank Schmidt angesprochenen irischen Modell wird zwar das Staatsoberhaupt (also etwa unser Bundespräsident) vom Volk gewählt, nicht aber der Regierungschef. Die gewählten Abgeordneten finden sich im Parlament wieder zu Parteien zusammen und eine Koalition wählt dann den Regierungschef, der so halbwegs dem deutschen Bundeskanzler entspricht.

Das ist dann vermutlich doch nicht die Konzeption, die hajo vorschwebt.

Wenn ich hajo richtig verstehe, gehen seine Gedanken mehr in Richtung zu einem demokratischen System ähnlich dem der USA. Ein machtvoller Regierungschef (Mr. President), der unabhängig vom Parlament (Senat, vielleicht auch Repräsentantenhaus) gewählt wird. Das Parlament kontrolliert in gewissem Rahmen diesen Präsidenten und seine Regierungsmannschaft, die dieser nach seiner freien Entscheidung zusammenstellt, ohne auf Parteien oder das Parlament Rücksicht nehmen zu müssen. Ein Personenwahlrecht auch für das Parlament. Praktisch bedeutungslose Parteien. Statt der Parteien sollen Gewerkschaften, Hochschulen, Interessenverbände, Medien (Öffentlichkeit) und andere Lobbyisten einen größeren Einfluss bekommen, beispielsweise nach hajos Vorschlag ein Rederecht im Parlament.

Der Wahlkampf darf nicht mehr von den Parteien geführt und finanziert werden, sondern wird von den Kandidaten selbst bezahlt, die hinterher ggf eine Erstattung bekommen.

Habe ich das so richtig interpretiert?
 Link zu diesem Beitrag

hajo
Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 14:47 Uhr:   

Im Grundsatz ja.

Das Volk wählt dreifach. Einmal den Bundespräsidenten, einmal den Bundeskanzler und einmal die Abgeordneten des Bundestages.
Die Abgeordneten sind gemäß Art. 38 GG nur ihrem Gewissen unterworfen, insofern ist es vollkommen egal, welche poltischen Anschauung ein Abgeordneter verfolgt oder repräsentiert. Er hat im Grundsatz wirklich nur eines zu tun, nach bestem Wissen und Gewissen abzustimmen.
Diesem Anspruch steht konträr gegenüber, dass die im Bundestag derzeit platzierten Abgeordneten fast ausschließlich vom Wohl ihrer Partei abhängig sind, und nachfolgend auch diese vorgegebenen Interessen vertreten.
Wählt das Volk zum Beispiel eine Hausfrau, einen Mechaniker etc. in den Bundestag, so sind diese selbstverständlich nicht automatisch in der Lage, sich zum Beispiel im Gesundheitswesen auszukennen. Darauf kommt es aber auch nicht an. Es kommt darauf an, dass diese ihren gesunden Menschverstand walten lassen, und die vom Bundeskanzler vorgestellten Vorhaben, ergänzt durch Vortrag eben von Gewerkschaften etc., bewerten und dann abstimmen. Es kommt also mehr auf das Emfpinden an, was gerecht ist.
Hilfreich kann bei offenen Diskussionen im Bundestag dann auch die Positionierung von Medien oder von Bürgern mittels Leserbriefen sein. Denn das Volk ist nicht dumm. Bezieht man das Volk mittelbar in die Geschehnisse im Bundestag mit ein, so kann dies nur fruchtbar sein. Analog dazu vielleicht die Einbeziehung von Mitarbeitern bzs. deren intime Kenntnisse in Produktionsablaäufe von Betrieben und Unternehmen - Bonus für Verbesserungsvorschläge. Nur bekommen die Bürger keinen Bonus, aber sie müssen die Gelegenheit haben, sich gegenüber den Abgeordneten oder einer Anlaufstelle im Bundestag mit ihren Probleme zu artikulieren.
Wie gesagt, wird die Bundesregierung vom Bundestag wirklich kontrolliert, muss eine Regierung ganz anders agieren und Vorhaben vorbereiten, als wenn sie sich sagen kann, was soll`s, wir haben die Mehrheit im Bundestag. Und: Uns kann keiner - allenfalls in vier Jahren bei der nächsten Wahl wieder.
Das ist für mich Demokratie. Diese Vision ist aber nur dann zu realisieren, wenn das Volk die Abgeordneten auch wirklich frei und unmittelbar wählen kann und jeder Interessent an einem Mandat sich auch um dieses bewerben kann, gleichberechtigt zu anderen. Und exakt dies ist nicht der Fall.
Wie bereits dargelegt, brauchen die Parteien nur ein einziges Direktmandat, um zusammen mit den 299 Listenmandaten die absolute Mehrheit im Bundestag zu besetzen. Und über diese Machtposition hat der Gesetzgeber (Parteigänger), das Bundeswahlgesetz nicht angreifbar gestellt und verweigern die Verfassungsrichter Beschwerden in Sachen Verletzungen von Grund- und staatsbürgerlichen Rechte durch das BWG die Annahme.

Wie gesagt, entscheidend ist, ob das Volk über ein grundgestzkonformes Wahlrecht in der Lage ist, sich die Ausübung der Staatsgewalt wieder anzueignen und diese dann auch zu leben.
 Link zu diesem Beitrag

Charlotta
Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 14:51 Uhr:   

@Philipp Wälchli,

ja nu, es gibt doch schon noch einen Unterschied zwischen hajo und mir einerseits und der SPD andererseits. :-)

Ich habe auch nichts dagegen, dass sich gleichgesinnte zusammentun. Und ehrlich, als Außenministerin wäre ich derzeit etwas überfordert. :-) Da ist es schon gut, wenn die Leute das Verhandeln und Überzeugen zuerst im Ortsverein lernen.

Wenn Hajo und ich nun in das Parlament gewäht würden, würden wir weiter unsere ganz individuellen Überzeugungen vertreten. Wir würden ganz indviduell weiterlernen, und wenn ich der Meinung wäre, dass Philipp einen besseren Vorschlag hat, hajo aber nicht, dann würden wir auch unterschiedlich abstimmen. Auf dieser Weise würden sich gute Ideen schneller durchsetzen.

Die Parteien haben derzeit als Ganzes zu viel Macht. Ich kenne das aus dem Berufsleben: Wenn die Geschäftsführung zu schwach ist, fangen die Abteilungen mit ihren Machtspielchen an.

In der Politik ist der Bürger der Arbeitgeber. Dieser ist zu schwach, deshalb ziehen die Politiker es vor zunächst auf das Wohl der Partei zu sehen und erst nachrangig auf des Wohl von Deutschland.
 Link zu diesem Beitrag

Sole
Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 18:35 Uhr:   

Ziemlicher Müll hier.

1) "Die exklusive Reservierung von 299 Abgeordnetenmandate nur für die Mitglieder von Parteien, ist mit dieser Bestimmung nicht zu vereinbaren."

Das stimmt nicht. Fakt ist, dass jedem Bundestag seit 1990 und vermutlich davor auch parteilose Menschen angehört haben - wie auch etwa Roland Hahnemann dem Thüringer Landtag seit 1990.

2) dass ein auf Platz 1 gelisteter Bewerber immer Bundestagsabgeordneter wird - sofern seine Partei die 5% Hürde nimmt.

Das stimmt ganz einfach nicht. Schau mal nach Bremen.

Wenn die Clubs der Abgeordneten nicht Parteien heißen, dann heißen sie eben "Stiftung Sozialismus" oder "Club der Industriefreunde".

Das sorgt nicht gerade für mehr Transparenz, befriedigt aber die allgemeine Lust des Jammerns über die Parteien.

Im übrigen haben es die maßgeblichen Parteien aufgrund ihrer Satzungen gar nicht so leicht, jemanden NICHT aufzunehmen. Partei ist, was ihr draus macht.
 Link zu diesem Beitrag

hajo
Veröffentlicht am Sonntag, 02. Oktober 2005 - 13:34 Uhr:   

"Partei ist, was ihr draus macht."

Partei ist eben nicht, was man daraus macht. Ich erinner an einige Stundenten in Berlin, welche die FDP in Berlin übernehmen wollten udn zu Hauf in die Partei eintragen. Was daraus gewordenist? Nichts.

Übrigens: ich stelle meinen umfassenderen Vorschlag eines "anderen" Wahlrechtes auf eine eigene Seite. Titel Vorschlag neues Wahlrecht.
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Veröffentlicht am Sonntag, 02. Oktober 2005 - 13:37 Uhr:   

@hajo: Ohne Soles Fundamentalkritik aufgreifen zu wollen, sehe ich einige erhebliche Probleme in dem Konzept.

1. Laut Grundgesetz Artikel 21 ist die Gründung von Parteien frei. Das Grundgesetz regelt in GG Art 21 (1) Satz 1 sogar ausdrücklich, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung mitzuwirken haben.

Die Parteien müssen also laut Grundgesetz in die Wahlen eingebunden werden, denn gerade bei diesen Wahlen manifestiert sich natürlich die politische Willensbildung.

Dies ergänzt noch Grundgesetz Artikel 9, wonach alle Deutschen soviele und solche Vereinigungen bilden dürfen, wie es ihnen Spaß macht. Und wenn jemand eine entsprechende politische Anschauung hat und er Mitglied etwa der FDP oder der Linkspartei.PDS wird, so darf er gemäß Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 dadurch auch nicht benachteiligt werden.

Die gewählten Abgeordneten sind also - wie oben in dem irischen Beispiel - völlig frei darin, im Bundestag sich zu genau den Gruppen zusammenzuschließen, die sie bilden wollen. Das können dann Soles "Stiftung Sozialismus" oder Philipp Wälchlis "Collegium aus drei Mitgliedern" oder auch unsere herkömmlichen Parteien sein. Dagegen kann der Wähler wie ebenfalls ausdrücklich in GG Art 38 Absatz 1 Satz 2 und zusätzlich in GG Art 48 Absatz 2 Satz 1 geregelt nichts unternehmen. Er darf seinem gewählten Abgeordneten weder Weisungen geben noch ihn während der Legislaturperiode feuern (er kann natürlich beim nächsten mal jemand anders wählen).

2. Wie die Wahlkämpfe zu finanzieren sind, ist dem Grundgesetz natürlich egal, das ist keine Verfassungs- oder sonstige grundlegende Frage.

Wenn aber gemäß dem Vorschlag jeder seinen Wahlkampf selbst finanziert, werden wir wie in den USA nur noch Kandidaten haben, die extrem wohlhabend sind (John Kerry von Heinz Ketchup gegen George Bush von Texas Oil oder früher die Kennedys) oder jedenfalls sehr prominent (zB Arnold Schwarzenegger oder Ronald Reagan).

In den USA hält man das traditionell auch für eine gute Idee, da derartige Kandidaten durchaus glaubhaft völlig unbestechlich sind (womit auch?). Ein Wahlkampf von Boris Becker gegen einen der Gebrüder Albrecht (Aldi) wäre aber in Deutschland doch sehr gewöhnungsbedürftig.
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 03. Oktober 2005 - 10:10 Uhr:   

Nur ein paar besserwisserische Ergänzungen:
In den USA werfen zwar "kaufkräftige" Kandidaten eine Menge Geld für ihre Wahl auf, doch geht landesweit eigentlich nichts ohne massive Fremdfinanzierung; dazu gibt es auch komplexe Regelungen, was erlaubt sei und was nicht, es wird unterschieden zwischen hard und soft monney, doch im Endeffekt kommt es doch dahin, dass potente Privatspender und vor allem Unsummen aus der Wirtschaft in die Kassen von Parteien, Kandidaten, von diesen abhängigen "selbständigen" rechtlichen Gebilden wie Stiftungen, Wahlkampfkomitees usw. fliessen. Unter anderm ist das auch eine Folge des Wahlsystems, das keine Listen, sondern nur Einerwahlkreise kennt; statt also ein Parteiprogramm in einem ganzen Bundesstaat verkünden zu können, muss der Kampf im Prinzip (abgesehen von Hochburgen, die man eh gewinnt) in jedem einzelnen Wahlkreis individuell geführt werden, auch wenn am Ende doch nur Demokraten und Republikaner und keine "Unabhängigen" gewählt werden.

Der Satz "Tres faciunt collegium" steht übrigens in den römischen Zwölftafeln, und collegium bedeutet in diesem Zusammenhang Verein; es handelt sich im übrigen um einen Satz, der in der europäischen Rechtsgeschichte eine unermessliche Nachwirkung bis heute hatte.
Bei Rom beginnend können wir ferner auch beobachten, was die Auswirkung von Parteiverboten bedeuteten:
So hat z. B. Augustus politisch missliebige Collegia aufgelöst. Die Gründung neuer Collegia wurde von obrigkeitlicher Bewilligung abhängig gemacht (so wie heute noch im deutschen Recht). Dummerweise entstanden dann einfach nicht bewilligte Vereinigungen in einer andern Rechtsform oder aber bewilligungsfreie Collegia funeratica, d. h. Begräbnisvereine, die in einer Zeit ohne öffentliche Friedhofsverwaltung bitter nötig waren und daher auch kaum eingeschränkt werden konnten, nur dass eben einige ausser der Pflege der Grabstellen ihrer verstorbenen Mitglieder und der Geselligkeit, die bei diesen Vereinen auch allgemein üblich war, auch noch insgeheim politische Ziele verfolgten.
Ganz ähnlich sah es auch kurz vor Ende des ancien régime aus: Überall waren Vaterländische Vereinigungen u. dgl. entstanden, die sich die Veränderung der Verhältnisse und Fortschritt auf die Fahnen geschrieben hatten; nach deren baldigem Verbot entstanden einfach sogenannte "Lesegesellschaften" mit denselben Mitgliedern und dem offiziellen Ziel, gemeinsame Lektüre zu fördern bzw. einander Bücher, Zeitungen u. dgl. gegenseitig zugänglich zu machen (diese waren damals noch vergleichsweise teuer!) und auch darüber zu diskutieren - nur: wie soll man Politik aus der gemeinsamen Diskussion über Zeitungsmeldungen aussparen? Welche Literatur will man sich da zugänglich machen? Bloss Schöngeistiges oder vielleicht auch einen Frühsozialisten?
Bei der Diskussion um ein neues einheitliches Zivilrecht in der Schweiz wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts eine denkwürdige Debatte über die Vereine geführt, in der man verschiedene Systeme der Vereinsgründung besprach. Auch das deutsche Konzessionensystem wurde in Betracht gezogen. In der Debatte setzte sich aber bald die Meinung durch, dass das Vereinswesen schlicht nicht kontrollierbar sei. Deswegen wurde den Vereinen ausschliesslich die Pflicht auferlegt, schriftliche Statuten aufzustellen. Dies hielt man gerade noch für praktikabel. (In der Praxis gibt es aber auch Vereine, deren Statuten "unauffindbar" sind.)
Auch die Stellung der "Partei" ist nicht explizit geregelt worden. Es gibt in der Schweiz kein Rechtsgebilde "Partei". Alle politischen Parteien sind aber tatsächlich und keineswegs erstaunlich als Vereine konstituiert, die einfach einen politischen Zweck statt eines geselligen, kulturellen etc. haben.
Daneben gibt es aber auch politische Verbindungen, die nicht als Vereine konstituiert sind. Solche finden sich z. B. in Gemeinden, die einfach zu klein sind, um Parteiorganisationen unterhalten zu können. Aber auch in solchen Gemeinden kann es Personenkreise geben, die sich immer wieder zu Gesprächen und Absprachen über die Gemeindepolitik zusammenfinden, etwa regelmässig vor einer Gemeindeversammlung die anstehenden Geschäfte besprechen und ggf. Anträge vorbereiten und diese auch gemeinsam vor der Versammlung vertreten. Das sind mitunter Angehörige einer Partei auf übergeordneter Ebene, wohl ebenso oft aber auch Leute, die keiner Partei oder sogar verschiedenen Parteien oberhalb der Gemeindeebene angehören und nur durch gemeinsame Interessen oder Ansichten über die Gemeindepolitik lose zusammengehalten werden. Solche Gebilde sind rechtlich schwer zu erfassen. Sofern eine gewisse Regelmässigkeit des gemeinsamen Handelns erkennbar ist, dürften sie als einfache Gesellschaften zu werten sein; bei bloss sporadischem, vielleicht nur für einzelne Geschäfte Zusammentritt handelt es sich vielleicht nicht einmal um eine Rechtsfigur, sondern um eine freie Versammlung freier Bürger.

Solche Zusammenschlüsse lassen sich aber rechtlich - ausser in einem totalitären Staat vielleicht - nicht erfassen und nicht wirklich reglementieren; wenn man also in Deutschland Parteien verbieten und ein Wahlrecht ohne jegliche Bezugnahme auf Parteien einführen würde, dann würde man gleichwohl die Erscheinung nicht los, dass sich Gleichgesinnte, zumal ehemalige Mitglieder der verbotenen Parteien, irgendwie (unreguliert) zusammenschlössen, mindestens auf lokaler Ebene bzw. in einem Wahlkreis.

Damit riskierte man allerdings dann eine Folge, die weit schlimmer ausfiele als im geltenden Wahlrecht: Das geltende Wahlrecht, das von Parteien bzw. andern Wählerzusammenschlüssen aufgestellte gemeinsame Listen anerkennt und nach dem Grundsatz der Proportionalität in Mandate umsetzt, verhindert, dass eine einzelne politische Richtung alle Macht erhält, obwohl sie nur von einer Minderheit gewählt wurde. Würde man aber Parteien ausschalten und ein System von Einerwahlkreisen mit vorgeblichen "unabhängigen" Kandidaturen einführen, dann könnte man gleichwohl nicht verhindern, dass Kandidaten anträten, die die Standpunkte bisheriger Parteien verträten, und auch nicht verhindern, dass die Anhänger bisheriger Parteien die Kandidaten, die eben diese Standpunkte vertreten, wählten - mit dem Ergebnis, dass dann z. B. eine politische Richtung, die unter dem bisherigen System nur 35% erhielt, weil sie in den meisten Wahlkreisen vor den andern Kandidaturen liegt, eine erdrückende Mehrheit erhielte. Käme sie sogar auf eine Mehrheit von 2/3 aller Sitze, was bei einem solchen System durchaus denkbar wäre, dann könnte sie im Alleingang das Grundgesetz ändern usw.
Man hätte dann etwas wie eine demokratisch verkleidete Minderheitsdiktatur. Und genau das ist ja der Grund, weshalb die meisten Staaten dazu übergegangen sind, einen parteipolitischen Proporz ins Wahlrecht einzuführen.
 Link zu diesem Beitrag

Charlotta
Veröffentlicht am Montag, 03. Oktober 2005 - 13:25 Uhr:   

@Philipp Wälchli
Danke,
ich sehe schon, ich muss doch noch einiges lernen, ehe ich das deutsche Wahlrecht ändern kann. :-)
Du hast recht, die beschriebenen Auswirkungen möchte ich wirklich nicht.
 Link zu diesem Beitrag

Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 10:39 Uhr:   

"Partei ist eben nicht, was man daraus macht. Ich erinner an einige Stundenten in Berlin, welche die FDP in Berlin übernehmen wollten und zu Hauf in die Partei eintragen. Was daraus gewordenist? Nichts."

Wenn rund 750 Mitglieder in eine gut organisierte Partei von über 2000 eintreten, ist das nun mal nicht die Mehrheit. Einige von ihnen haben es ja auch zu was gebracht.
 Link zu diesem Beitrag

torex
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 17:45 Uhr:   

"Wenn rund 750 Mitglieder in eine gut organisierte Partei von über 2000 eintreten, ist das nun mal nicht die Mehrheit. Einige von ihnen haben es ja auch zu was gebracht."

Dass es am Ende nur so wenig Mitglieder wurden liegt allerdings nicht an der Faulheit der Studenten, sondern eher an den recht konservativen Parteigremien, die natürlich nicht alle freudestrahlend automatisch aufgenommen haben, sondern doch gezielt ausgesucht und viele abgelehnt haben.

In der Öffentlichkeit eine Unterwanderung groß anzukündigen ist halt selten eine gute Idee ;-)
 Link zu diesem Beitrag

Sole
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2005 - 11:39 Uhr:   

Ja, Unterwanderungen sollten besser heimlich passieren. Zurück aber zum Thema: Das Beispiel zeigt ja die Beharrungskräfte unseres Systems, das gut ausbalanciert zwischen Chancen für Quereinsteiger, Charismatiker, "Berufspolitiker von der Pike", Senkrechtstarter, farblose Fachleute. Ich finde das richtig so.

Durch die Abschaffung der Parteien gewinnt ja Liese Müller nicht mehr Macht.
 Link zu diesem Beitrag

felix wiese
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Oktober 2005 - 05:56 Uhr:   

Aus der NPD-Unterwanderung der WASG wurde ja bis auf Lafontaine auch nichts

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite