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Ein- oder Zweistimmenwahlrecht

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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Montag, 13. Mai 2002 - 18:04 Uhr:   

Im Hinblick auf das Wahlrecht in Sachsen-Anhalt, aber auch sonst, wird immer wieder gefordert, das Zweistimmen-Wahlrecht zugunsten eines Einstimmen-Wahlrechts zu ändern, um die Zahl der Überhangmandate zu verringern.

Den Befürwortern einer solchen Regelung möchte ich zu bedenken geben, daß man dann auf die Wahl von Wahlkreisbewerbern lieber ganz verzichten sollte. Eine zwingende Koppelung der Wahlentscheidung für Direktbewerber und Landesliste ist jedoch widersinnig, weil ja gerade die Möglichkeit gegeben werden soll, einem guten Kandidaten auch dann den Weg in das Parlament zu ebnen, wenn man dessen Partei überhaupt nicht mag und umgekehrt.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Mai 2002 - 13:27 Uhr:   

Das ist richtig.
Leider sind die deutschen Wähler recht unwillig, von den Möglichkeiten unseres Wahlrechts auch vollen Gebrauch zu machen.
Das Persönlichkeitswahlelement der Erststimme wird von einer breiten Mehrheit völlig ignoriert.
Dabei würde es der demokratischen Kultur (Stichwort: Fraktionszwang bzw. Stärkung des Parlaments gegenüber der Regierung) sehr gut tun, wenn mehr Abgeordnete direkt und ohne Landeslistenabsicherung gewählt würden.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 14. Mai 2002 - 14:59 Uhr:   

Hallo,
auch ich sehe dies so. Die Erststimme kann zwar Überhangmandate erzeugen, aber nur unter den in der Rubrik: "Überhangmandate" auf dieser Wahlrechtsseite genannten Bedingungen. Ich habe selber mich 1998 wegen der Überhangmandate, die zu einer meines Erachtens ungerechten Mandatsverteilung geführt haben, beim Wahlprüfungsausschuss beschwert und hatte deshalb auch Kontakt mit dem Staatsrechtler Prof. Meyer, der die Klage der damaligen niedersächsischen Landesregierung gegen die Überhangmandate beim Verfassungsgericht vertreten hat. Die Erläuterungen des Bundesverfassungsgerichtes können auf dieser Seite bei der Rubrik: "Überhangmandate" ja nachgelesen werden. Ich teile die (Mehrheits-)Meinung der 4 Verfassungsrichter, die damals alle CDU-nah waren, nicht und bin nach wie vor der Meinung, dass Überhangmandate ausgeglichen werden müssen. Dies könnte etwa durch eine Reduktion der Kandidaten geschehen, die auf der gleichen Landesliste einziehen, auf der Überhangmandate "erzielt" wurden. Dies würde dann zu einer Verstärkung der direkt gewählten Abgeordneten führen. Insofern ist auch meiner Meinung nach die Erststimme eine wichtige Meinungsäußerung für den Wähler. Allerdings begreifen meines Erachtens viele Wähler nicht, dass nicht die "Erststimme", sondern die "Zweitstimme" über die Stärke der Parteien im Parlament entscheidet. Insgesamt schließe ich mich den beiden obigen Beiträgen vorbehaltlos an.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Mai 2002 - 21:05 Uhr:   

Welche zusätzliche Wahlfreiheit bietet denn das Zweistimmenwahlrecht?
Man kann einen (i.d.R. unbekannten) Kandidaten der Landesliste gegen den Direktkandidaten derselben(!) Partei tauschen. Bei der letzten Bundestagswahl hatte in gerde mal 13 Wahlkreisen eine unterschiedliche Erst-/Zweitsttimmenmehrheit zu personellen Änderungen im Bundestag geführt. Die Erststimme ist damit ein ziemlich ungeeignetes Persönlichkeitswahlelement.

Ich sehe aber nicht so recht ein, warum man Einfluß auf die personelle Zusammensetzung einer Liste haben soll, die man gar nicht wählt.

Das bißchen "Persönlichkeitswahlelement" wird im übrigen auch von den Parteien selbst ignoriert ("beide Stimmen der A-Partei"), aber was hat eine Partei auch für ein Interesse, wenn ein nicht besonders auf Parteilinie stehender Direktkandidat gewählt wird, im Wahlkreis womöglich wenige Zweitstimmen gewonnen werden und dadurch einem Parteisoldaten dieser Liste das Mandat geklaut wird?

Bei einem Einstimmenwahlsystem (für WK + Liste) teilt die Partei den Erfolg/Mißerfolg seines Kandidaten. Dies hätte allerdings bei der Bundestagswahl auch nur ein Überhangmandat verhindert.

In dem Moment wo Überhangmandate ins Spiel kommen, stimmt die Formel Erststimme=wertlos und Zweitstimme=entscheidend nicht mehr, dann wird die Zweitstimme für die überhängende Partei weniger als wertlos, d.h. sie schadet.

Der von Bernhard Nowak vorgeschlagene Ausgleich funktioniert nur, wenn man die anderen Landeslisten reduziert. Bei der überhängenden Liste selbst ist quasi-definitionsgemäß schon mehr gestrichen worden als möglich ist.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Montag, 20. Mai 2002 - 12:50 Uhr:   

Was mich an der Diskussion über Erst- und Zweitstimme am meisten stört, ist die Tatsache, daß der überlegt wählende Wähler (Partei A bekommt meine Zweitstimme, weil mir das Programm gefällt; Kandidat Meyer von der Partei B bekommt meine Erststimme, weil er sich am besten für meinen Heimatort einsetzt und mir symphatisch ist) von den Medien als "Leihstimmengeber" verunglimpft wird und ihm unterstellt wird, die Zweitstimme für die Partei nicht aus Überzeugung abgegeben zu haben.

Das Argument, den Sinn der Erst- bzw. Zweitstimme nicht zu verstehen kann im Übrigen z.B. für Sachsen-Anhalt nicht anerkannt werden, da sie dort "Personenstimme" bzw. "Parteistimme" heißen. Deutlicher gehtr es nicht und wer das nicht kapiert sollte auch nicht wählen.

Daß die Parteien für die Erst- und die Zweitstimme werben ist im Übrigen schon deshalb logisch, weil sie im Regelfall sowohl von den Listen- als auch von den Direktkandidaten inhaltlich überzeugt sein werden.
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ich
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2004 - 17:18 Uhr:   

@ C.-J. Dickow

Natürlich sind Wähler, die bei Erst- und Zweitstimme unterschiedliche Parteien Wählen zu kritisieren. Der Kandidat soll das Programm vertreten und nichts sonst. Er soll so abstimmen, wie die Partei es will, schließlich hat die Partei ihn aufgestellt und der Bürger hat das Recht, daß sich die Abgeordneten an die Parteilinie halten, denn dafür hat er sie ja gewählt. Wer also seine Stimme splittet, handelt schizophren. Insofern sollte man tatsächlich die Wahlkreise abschaffen und sich auch gegen jeden weiteren Versuch der Peronalisierung (Kumulieren, Panaschieren etc.) wenden, da sie nur die Profilierungssucht einzelner zulasten der Allgemeinheit fördern.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2004 - 11:57 Uhr:   

Nun ja, es gibt niemals "die" Lösung ... In einem Wahlsystem mit zwei Stimmen ist es das gute Recht jedes Wählers, seine Stimmen frei zu vergeben. Und so wie in concreto das deutsche Wahlrecht aufgebaut ist, kann auch einmal der Fall eintreten, dass jemand die Möglichkeit hat, unter mehr Kandidaturen auszuwählen als unter Listen. Dann stimmt man vielleicht einem unabhängigen Wahlkreisbewerber und einer Parteiliste. Oder jemand könnte auch seine Erststimme abgeben und die Zweitstimme nicht oder umgekehrt.
Wenn man das nicht will, dann muss man eben das Wahlrecht ändern. Und wenn man darüber hinaus so argumentiert wie "ich", dann muss man auch das Grundgesetz ändern und vorschreiben, dass Abgeordnete Mandatsträger der Parteien sind und im Bundestag gemäss Fraktionszwang zu stimmen haben.
Derzeit gelten Abgeordnete eben gemäss Grundgesetz als unabhängig und nur ihrem Gewissen verpflichtet; sie sind auch nicht Parteivertreter, sondern Vertreter "des ganzen deutschen Volkes", und auch ein gesetzlicher Zwang zur einheitlichen Stimmabgabe innerhalb einer Fraktion besteht nicht.
Das lässt sich ändern, in manchen Ländern ist es z. B. gesetzlich geregelt, dass bei Abstimmungen die Abgeordneten derselben Fraktion bzw. Partei bzw. Wahlliste einheitlich zu stimmen haben, nur ausnahmsweise kann auf besonderen Antrag und Genehmigung z. B. des Staatspräsidenten eine Abstimmung zugelassen werden, bei der die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.
Die Frage ist nun einmal auch da, ob man so etwas will oder nicht.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2004 - 13:05 Uhr:   

Ergänzend folgende Bemerkungen:
Es könnte in einem Zweistimmenwahlrecht deutschen Zuschnitts natürlich ein problematisches Szenario eintreten, wenn die Stammwähler einer grossen Partei folgendermassen vorgehen würden: Sie würden ihre Erststimme den jeweiligen Kandidaten ihres jeweiligen Direktwahlkreises geben, die Zweitstimme hingegen dem voraussichtlichen Koalitionspartner.
In den 1980er-Jahren warb z. B. die FDP bei Unionswählern dafür, die Zweitstimme doch bitte ihr zu geben, weil es die FDP als Koalitionspartner brauche.
Wären die meisten Unionswähler diesem Aufruf gefolgt, dann wäre ungefähr folgendes geschehen: Die Union hätte verhältnismässig wenige Zweitstimmen erhalten, also auch nur wenige Sitze im Bundestag, gleichzeitig hätte sie aber eine ganze Menge Direktmandate errungen, weil ja die Erststimmen nach wie vor an sie gegangen wären. Umgekehrt hätte die FDP kaum Direktmandate gewonnen, aber eine ganze Menge Sitze durch die vielen Zweitstimmen erhalten. Dadurch wäre dann ein grosser Anteil an Überhangmandaten entstanden, der weitgehend zu Gunsten der Union ausgefallen wäre. So hätte bei einer absehbaren Union-FDP-Koalition eine schier erdrückende Mehrheit entstehen können, die durch die realen Kräfteverhältnisse zwischen den politischen Lagern nicht gedeckt gewesen wäre.
Ein solches Szenario ist nicht unmöglich, allerdings ist es wenig wahrscheinlich, weil ja die Wähler kleinerer Parteien eher ein Interesse daran haben, auf Nummer sicher zu gehen und sowohl Erst- als auch Zweitstimme ihrer Partei zu geben, damit sie sowohl bei der Listenwahl als auch bei den Direktmandaten gut abschneidet und sicher in den Bundestag kommt; bei den Wählern grosser Parteien dürfte ebenfalls anzunehmen sein, dass sie ihre Stimmen nicht unnötig "verschenken" wollen. Also müsste ein solches Vorgehen breit in der Wählerschaft koordiniert erfolgen, was kaum realistisch ist - und falls eine grosse Partei ihre Wähler tatsächlich dazu aufrufen würde, dann wäre dies offensichtlich und würde gewisse eine Reaktion des jeweils politisch anderen Lagers hervorrufen.
Dies macht das Eintreten des Extremfalls (eine grosse Partei erhält 0 Zweitstimmen, ihr kleinerer voraussichtlicher Koalitionspartner die grosse Masse, dafür ernter sie selbst mit einer Masse Erststimmen auch eine Menge Direktmandate als Überhangmandate)unwahrscheinlich, schliesst es aber auch nicht wirklich aus.
Dass auch extreme Szenarien bisweilen eintreten können, zeigt das Beispiel der Türkei, wo es bei der letzten Wahl nur gerade zwei Parteien über die Hürde für den Einzug ins Parlament schafften; von diesen hat die grössere nur knapp die 2/3-Mehrheit verfehlt. Aufs ganze gesehen sind nun diese beiden Parteien doch stark übervertreten, alle andern entsprechend untervertreten.
Ein Wahlsystem kann kaum allen denkbaren Fällen Rechnung tragen und jedwedem Extremfall zuverlässig vorbeugen. Allerdings sind solche Extremszenarien vielleicht doch Anlass genug, sich hin und wieder Gedanken über Sinn und Unsinn eines existierenden Systems zu machen und dann ggf. das eine oder andere daran zu ändern.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2004 - 20:23 Uhr:   

Wenn man von Überhang- und Grundmandaten mal absieht, hat keine Partei etwas von den Erststimmen, es werden nur parteiintern Listenkandidaten durch Wahlkreiskandidaten ersetzt.

Darum macht es auch für Anhänger kleiner Parteien keinen Sinn, perse dem Kandidaten des großen Partners die Erststimme zu geben. Man ändert allenfalls etwas die Listenreihenfolge.

Und das führt zur Frage, was der doppelte Erfolgswert soll. Warum soll man als Wähler einer (kleinen) Partei auch noch auf die Kandidaten einer anderen Partei Einfluß haben sollen?

Zu den Wahleinsprüchen kann man auch hier nachlesen:
http://www.wahlrecht.de/news/2003/20.htm
http://www.wahlrecht.de/news/2003/21.htm
http://www.wahlrecht.de/news/2003/24.htm
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Juni 2004 - 15:54 Uhr:   

Für Anhänger kleiner Parteien ist es grundsätzlich sehr wohl sinnvoll, mit der Erststimme den gewünschten großen Koalitionspartner zu wählen (sofern ein akzeptabler existiert), eben weil dadurch Überhangmandate entstehen.

Selbst die Chance auf ein eigenes Direktmandat ist noch lang kein Grund, mit der Erststimme die eigene Partei zu wählen (außer es ist wie bei der PDS wirklich wichtig). Wenn die Anhänger von Rot-Grün in Kreuzberg öfter die Erststimme der SPD statt den Grünen gegeben hätten, hätten sie im Bundestag insgesamt eine Stimme mehr. Taktisch sinnvoll war es dort (auf Bundesparteiebene gedacht) nur für CDU und FDP, Ströbele zu wählen, weil das der SPD einen Sitz kostet und die Grünen destabilisiert, ohne ihnen sonstwie zu nutzen.

Tatsächlich find ich es erstaunlich, dass FDP und Grüne überhaupt nennenswert Erststimmen bekommen. Das lässt sich eigentlich nur mit der Dummheit (bzw. Uninformiertheit) der Wähler erklären, abgesehen von den wenigen Fällen, die keine große Partei für akzeptabel halten. Selbst da, wo Überhangmandate praktisch ausgeschlossen sind, kann man ja die Erststimme noch dazu nutzen, die Listen der großen Parteien zu manipulieren (wenn auch die Erfolgschance in vielen Wahlkreisen klein ist).

Aus abstrakter Sicht sinnvoll ist das alles natürlich nicht. Aber das Problem sind nicht die Wähler, sondern das Wahlsystem. Ein verantwortungsbewusster Wähler muss auch eigentlich unsinnige Sachen tun, wenn ihn das Wahlsystem dazu zwingt.

Das Problem wär leicht zu lösen, wenn man einfach die Erststimme mit der Zweitstimme koppelt (also aus der Sicht des Wählers abschafft). Das macht nur bei Einzelkandidaten Probleme, die aber eh praktisch irrelevant und aus theoretischer Sicht ein Verstoß gegen das Prinzip der Sperrklausel sind.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Juni 2004 - 20:41 Uhr:   

> Tatsächlich find ich es erstaunlich, dass FDP und Grüne überhaupt
> nennenswert Erststimmen bekommen. Das lässt sich eigentlich nur mit
> der Dummheit (bzw. Uninformiertheit) der Wähler erklären
Dazu passt die nach ITV (zwei Wahlgänge in einem) durchgeführte Londoner Bürgermeisterwahl, wo nach dem ersten Zählen die Zweitpräferenzen der ausgeschiedenen Kandidaten auf die beiden Stärksten neuverteilt werden, wenn möglich (andere Stimmzettel scheiden gleich aus). Da hat beim letzten Mal die Kandidatin der LibDems mehr Zweit- als Erststimmen bekommen (der Grüne genauso), obwohl es nur umgekehrt (Erststimme LibDem, Zweitstimme Livingston oder Norris) sinnvoll wäre. Hier hat also offenbar die Informationsabteilung der Partei versagt.

> Selbst da, wo Überhangmandate praktisch ausgeschlossen sind, kann
> man ja die Erststimme noch dazu nutzen, die Listen der großen
> Parteien zu manipulieren
Dann ist die Erstimme für den Kandidaten des größeren Partners aber nur angebracht, wenn man ihn persönlich stützen will. Ist es egal, kann man sie in Bundesländern ohne Überhang gleich weglassen. Möchte man ihm gezielt schaden, wählt man die Konkurrenz der anderen großen Partei (so ist Gitta Connemann im WK Unterems an ihr Direktmandat gekommen, weil die Grünen-Wähler Reinhold Robbe nicht leiden können).
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Fragender (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. April 2007 - 22:35 Uhr:   

@Mörsberg
Wenn ich - wie 1998, 2002 und 2005 - die Wahl zwischen Pest (Johannes Kahrs) und Cholera (Antje Blumenthal) habe, wähle (z.B. 2005) ich mit voller Überzeugung Anja Hajduk von den Grünen (obwohl ich die Grünen nie mit der Zweitstimme wählen würde), um anzuzeigen, daß ich beide Kandidaten der Volksparteien für grausam halte. Ich hatte zwar kurzzeitig überlegt doch Blumenthal zu wählen, denn die ist im Gegensatz zu Kahrs eh auf der Landesliste abgesichert, wenn man sich aber den Vorsprung von Kahrs bei den Erstimmen anschaut, dann ist das eh witzlos, der braucht keine Absicherung, weil man da auch einen roten Besenstiel antreten lassen könnte.
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Wettergott
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 12. September 2009 - 10:50 Uhr:   

Ich weiss es ist eine dumme Frage aber bei der Formulierung des Wahlrechts bin ich mir nicht sicher : Wenn ich von den Direktkandidaten keinen für wählbar halte und somit nur die Zweitstimme abgebe , ist dann die Stimme ungültig ? So vom Gefühl her denke ich mal nicht , aber bin mir nicht sicher ...
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 12. September 2009 - 14:02 Uhr:   

@Wettergott: Keine Sorge, die Zweitstimme bleibt dann gültig.

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