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Mindestbeteiligung bei Bundestagswahlen?

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thommy
Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2005 - 21:11 Uhr:   

Gibt es bei Bundestagswahlen eine Mindestwahlbeteiligung, also
dass z.B. mind. 50% der Wahlberechtigten wählen müssen, damit
die Wahl gültig ist? Ist die Zweitstimme gültig, wenn man
die Eststimme falsch ankreuzt (und umgekehrt)?
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Klaus
Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2005 - 22:14 Uhr:   

> Gibt es bei Bundestagswahlen eine Mindestwahlbeteiligung

Nein.

> Ist die Zweitstimme gültig, wenn man die Eststimme
> falsch ankreuzt (und umgekehrt)?

Ja.
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Mayestro-xxl (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 23. April 2007 - 12:28 Uhr:   

soll das heißen wenn nur 10 personen dem wahlaufruf folgen würden müßte das ergebnis auf das gesamte Land angewendet werden?
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Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 23. April 2007 - 13:07 Uhr:   

@Mayestro-xxl
soll das heißen wenn nur 10 personen dem wahlaufruf folgen würden müßte das ergebnis auf das gesamte Land angewendet werden?

Ja, theoretisch schon (denn das ist der Sinn der Wahlen).

Bei 10 Personen würde das Parlament und die daraus hervorgehende Regierung aber einen schweren Stand haben, wenn sie das nicht ohnehin hätte (denn die Wahlenthaltung der restlichen 99,99 % der Wähler muss ja einen Grund haben. Und in einer normalen Demokratie gäbe es die Möglichkeit, den unzufriedenen Wählern eine Alternative anzubieten, so dass eine solch geringe Wahlbeteiligung hoffentlich eine theoretische Überlegung bleibt. Und wie man an der französischen Präsidentenwahl – im Gegensatz zur sachsen-anhaltinischen Kommunalwahl – sehen kann, muss der Trend der Wahlbeteiligung nicht unbedingt immer fallend sein.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. April 2007 - 22:43 Uhr:   

Wenn nur 10 Personen wählen gehen (und unterstellt, die Kandidatenlandschaft ist so, wie wir sie kennen), wird auch die Zusammensetzung des Bundestags recht exzentrisch ausfallen. Ein paar Aspekte:
1. In mindestens 289 Wahlkreisen wird der Direktkandidat per Los zwischen den Bewerbern bestimmt. Das Ergebnis dürfte also ziemlich zufällig ausfallen.
2. Angenehmer Nebeneffekt: Die 5%-Hürde bietet keine Probleme. Wer Stimmen hat, hat auch immer die Hürde genommen.
3. Auch die Direktmandatsklausel macht keine praktischen Probleme, sondern nur theoretische: Da eine ganze Reihe von Parteien jeweils Null Stimmen haben werden, aber viele Direktmandate (siehe 1.), nehmen sie an der Verteilung der Mandate teil. Nützt ihnen allerdings nichts, da ihnen dort zuverlässig NULL Sitze zugewiesen werden. Damit haben wir allerdings schon mal eine große Zahl Zusatzmandate produziert.
4. Schreiten wir zur Verteilung der Listenmandate. Höchstens zehn Parteien haben jeweils mindestens eine Stimme erzielt. Die CDU beispielsweise 3. Wohl aus unterschiedlichen Ländern. Resultat: Ihr stehen ca. 180 Mandate zu, die sie aber nur aus zwei oder drei Landeslisten besetzen kann. Die dürften eher erschöpft sein, so dass viele Mandate frei bleiben. Den anderen Parteien geht es auch nicht besser.

Resultat: Der (letzte) Gast hat ziemlich recht mit seiner Prognose, dass es das Parlament recht schwer haben würde...
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Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. April 2007 - 23:00 Uhr:   

@
1. In mindestens 289 Wahlkreisen wird der Direktkandidat per Los zwischen den Bewerbern bestimmt.

Das BWahlG führt dazu in § 5 Satz 2 u.3 aus:

Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.

Erhält in einem Wahlkreis niemand eine Stimme, haben zwar alle Kandidaten die gleiche Stimmenanzahl von null Stimmen, ich bezweifle aber, dass dies das gleiche wäre, wie eine Stimmengleichheit aller Kandidaten von einer Stimme. Kandidaten ohne eine einzige Stimme sind schlichtweg nicht gewählt (wobei das eine sehr theoretische Frage wäre).
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tg
Veröffentlicht am Freitag, 27. April 2007 - 00:02 Uhr:   

Wieso sollte 0 hier eine Sonderstellung haben? Die einzige Mathematik, die bei der Ermittlung des Wahlkreisgewinners angewendet wird, ist die größer-kleiner-Ralation. Und da ist 0=0 ist genauso ein Unentschieden wie 250=250.

Absurd wäre aber der Fall, wenn es bei einer kompletten Wahl keine einzige Stimme gäbe. Bei der Verteiung auf die Parteien ergibt sich dann bei Quotenverfahren der undefinierte Term 0/0, wärend bei Divisorverfahren bei allen Parteien unendlich viele gleiche Höchstzahlen stehen
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Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 27. April 2007 - 01:35 Uhr:   

@tg
Wieso sollte 0 hier eine Sonderstellung haben?

Wer nicht (durch [einen] Wähler) gewählt wurde, kann nicht gewählt (im Sinne des § 5 Satz 2 BWahlG) sein.

Das kann man auch direkt aus dem Gesetzeswortlaut schließen: So ist gewählt, "der die meisten Stimmen auf sich vereinigt". "Meisten Stimmen" kann eine Stimme sein, aber nicht null Stimmen, denn null Stimmen sind keine Stimme.
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tg
Veröffentlicht am Freitag, 27. April 2007 - 08:59 Uhr:   

Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Das ist eindeutig. Hat ein Kandidat mehr Stimmen als jeder andere Kandidat, so ist er gewählt. Es kann aber der Fall eintreten, daß kein Kandidat die meisten Stimmen erhält - dann tritt der nächste Satz in Kraft:


Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.

Da steht Stimmengleichheit, und Gleichheit ist nicht nur dann gegeben, wenn mehrere Bewerber eine gleiche Anzahl n>0 haben, sondern auch, wenn alle n=0 Stimmen haben.


Natürlich ist das alles reine Theorie, aber doch interessant
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tg
Veröffentlicht am Freitag, 27. April 2007 - 09:05 Uhr:   

Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Das ist eindeutig. Hat ein Kandidat mehr Stimmen als jeder andere Kandidat, so ist er gewählt. Es kann aber der Fall eintreten, daß kein Kandidat die meisten Stimmen erhält - dann tritt der nächste Satz in Kraft:


Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.

Da steht Stimmengleichheit, und Gleichheit ist nicht nur dann gegeben, wenn mehrere Bewerber eine gleiche Anzahl n>0 haben, sondern auch, wenn alle n=0 Stimmen haben.


Natürlich ist das alles reine Theorie, aber doch interessant
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Richard Seyfried
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Mai 2007 - 23:27 Uhr:   

@Klaus
Du hast auf Thommys Frage:
"Ist die Zweitstimme gültig, wenn man die Erststimme falsch ankreuzt (und umgekehrt)?"
mit "Ja" geantwortet.

Ich frage mich gerade, warum es eine Regelung geben soll, die besagt, dass eine falsch angekreuzte Erststimme eine ungültige Zweitstimme zur Folge haben soll. Ist für mich inhaltlich nicht logisch, wenn der Wählerwille in bezug auf die Zweitstimme klar erkennbar ist.
Weiß jemand genau, wo diese Bestimmung steht, und wie sie begründet wird?
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Fragender (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Mai 2007 - 02:34 Uhr:   

@Richard

Wie Klaus richtig geantwortet hat, gibt es die Regelung nicht.
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Richard Seyfried
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Mai 2007 - 12:59 Uhr:   

Danke Fragender!

Ich hab einfach nur das elfte Gebot verletzt: "Du sollst nicht schlampig lesen."
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Diplomatique (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 14. Mai 2007 - 05:41 Uhr:   

Rein theoretisch würde als tiefste mögliche Untergrenze eine Wahlbeteiligung von 3 Personen noch ausreichen, und zwar gerade damit die Wahl dem Grundpfeiler des "Minderheitenschutzes" genügen könnte (s. freiheitlich demokratische Grundordnung, Begriffsbestimmung Bundesverfassungsgericht)

Gruß

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