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Ergänzungen des Bundestagswahlrechts...

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Nils
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2005 - 15:24 Uhr:   

Was haltet ihr von den folgenden Ergänzungen des Wahlrechts?

Einteilung des Wahlgebietes

1. Unterverteilung der Anzahl der Wahlkreise auf die Bundesländer nach Sainte-Lague (zum Ausschluss der bekannten Paradoxien)
-Verbot der Aufteilung von kreisfreien Städten
-eventuell Verbot der Aufteilung von Kreisen
Verteilung der Anzahl der Wahlkreise nach Einwohnerzahl der Kreise und Städte nach Sainte-Lague
-Gebot der Kontinuität
Abweichung nach oben oder unten könnte dann bis zu 50 % betragen, bzw. Zusammenfassung von mehreren Kreisen zu einem Wahlkreis wenn kein Anspruch auf einen Sitz mehr besteht (die unterschiedliche Größe von Wahlkreisen hat keine große Auswirkung, da für die Sitzverteilung die Zweitstimmen zählen)

2. Nichtberücksichtigung der Zweitstimmen die mit der Erstimme
einen erfolgreichen Wahlkreisbewerber gewählt haben, dessen Landesliste nicht erfolgreich war (Korrektur der bekannten Lücke in § 6 Abs. 1 Satz 2 BWG)

3. Verteilung der Stimmen nach Sainte-Lague
-sowohl Gesamtsitze der Parteien im Parlament
-als auch Unterverteilung auf die Landeslisten
Berechnung der einer Landesliste zustehenden Sitze als Anteil der einem Bundesland fest zustehenden Sitze (doppelte Zahl der Wahlkreise). Überhangmandate bleiben wie bisher.
(Vermeidung von Überhangmandaten durch niedrige Wahlbeteiligung. Könnte allerdings dazu führen, dass eine Partei am Ende weniger Sitze erhält als ihr zusteht)
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MMA
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2005 - 15:52 Uhr:   

@Nils
Verbot der Aufteilung von kreisfreien Städten bedeutet eine Ergebnisnivellierung in größeren Großstädten.
Am Beispiel der größten deutschen Großstadt kann man sich auch gleich denken, welche Partei dann "raus" wäre.
Vorschlag 2 brauicht dann gar nicht mehr diskutiert zu werden.

Verbot der Aufteilung von Kreisen heißt zumindest tendenziell eine genauere Abbildung regioanler Besonderheiten in Ländern mit geringer Kreisgröße, z. B. Rheinland-Pfalz.
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2005 - 16:40 Uhr:   

@Nils
Warum zulässige Abweichung der Wahlkreisgröße 50%?
Warum sollen den Bundesländern eine feste Zahl von Mandaten zugeordnet werden?

2. ist m.E. ok

Sainte-Lague ohne weitere Änderung (feste Mandatszahl pro Bundesland) wäre ok.

Es fehlt eine Regelung zu den Überhangmandaten.
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Nils
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2005 - 18:55 Uhr:   

@MMA
Ich habe mich unklar ausgedrückt. Ich meinte, dass nicht Teile von kreisfreien Städten und andere Kreise oder Teile davon zusammengelegt werden. D. h. Kreise und kreisfreie Städte, die größer als ein Wahlkreis sind werden wenn notwendig in mehrere Wahlkreise geteilt, die Teile aber nicht mit anderen Kreisen zusammengelegt. Entsprechend werden Kreise oder kreisfreie Städte zusammengelegt, bis sie die Mindestgröße für einen Wahlkreis erreichen.

@Lars Tietjen
Daher dann auch die Abweichung von 50 %.
Bei der jetzigen Regelung werden Bundesländer mit geringer Wahlbeteiligung bevorzugt, da diese tendenziell mehr Überhangmandate erhalten. Meine Idee Überhangmandate zuzulassen, aber den Effekt der Wahlbeteiligung zu eliminieren.
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Bürger
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2005 - 21:50 Uhr:   

@Nils
1) Und was machst Du Bremen? Zwei Wahlkreise, Kreisfreie Stadt Bremen hat 80% der Einwohner des Landes, Kreisfreie Stadt Bremerhaven hat 20% der Einwohner des Landes.
2) Hamburg hat eine durchschnittliche Wahlbeteiligung und trotzdem 14 Abgeordnete bei einem Idealanspruch von 11,5. Das bedeutet eine Überrepräsentation von ca. 22% (von den 2,5 "zuviel" gewählten Abgeordneten ist übrigens nur einer durch Überhangmandat zustandegekommen, die übrigen 1,5 dadurch, daß die Unterverteilung bei der Restzuteilung drei mal kurz vor Toreschluß einen Abgeordneten nach Hamburg gab, also eher Prinzip "glücklicher Zufall"). Soll heißen, die niedrige Wahlbeteiligung ist nicht zwingend kausal für Überrepräsentation..
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Nils
Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2005 - 10:35 Uhr:   

@Bürger
1) Bei Bremen kann Bremerhaven einen eigenen Wahlkreis bekommen. Wäre ja auch nicht schlimm, da die Direktkandidaten der großen Parteien über die Landesliste abgesichert sind.
2) Es ging mir nicht generell um die Vermeidung von Überrepräsentation, sondern um die Vermeidung von Überrepräsentation durch Überhangmandate infolge von niedriger Wahlbeteiligung.
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2005 - 11:08 Uhr:   

@Nils
Soweit ich deinen Vorschlag verstehe hat die Wahlbeteiligung dann keinen Einfluss auf die Zahl der Mandate des Bundeslandes.

Die Frage der Wahlbeteiligung ist übrigens ein wenig bedeutender Faktor für die Zahl der Überhangmandate. Entscheidens ist mit welchen Ergebnis man die Wahlkreise gewinnen kann. In Ostdeutschland führt die relative Schwäche der großen Parteien dazu, dass man mit einen Ergebnis von sehr deutlich unter 50% alle Wahlkreise gewinnst.

Dein Vorschlag erzeugt gigantische Unterschiede in der Erfolgswertgleichheit der Stimmen ohne das ein echter Vorteil zu erkennen wäre.

Ich bin mir noch nicht sicherm ob ich die Mandatsberechnung in den Bundesländer verstanden habe.
Wenn ich es richtig verstehe wäre das Ergebnis der Verteilung der Gesamtzahl der Sitze wäre nicht zwingend identisch mit dem Ergebnis der Berechnung in den Bundesländern.

Welchen Effekt hat dann dein Vorschlag (3.) für die Mandatsverteilung wenn man ihn für das aktuelle Bundestagswwahlergebnis anwendet?

Die große Abweichung der Wahlkreisgröße ist m.E. unzulässig. So die gesamte Rechtssprechung dazu. Ich sehe auch überhaupt keinen Vorteil solche Schwankungen zuzulassen.
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Nils
Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2005 - 11:33 Uhr:   

@Lars Tietjen

Jedes Bundesland bekommt eine feste Zahl an Sitzen (doppelte der Zahl der Wahlkreise). Du hast Recht, dass dann eine niedrige Wahlbeteiligung zu einem höheren Erfolgswert der Stimme führt. Vielleicht müsste man hierüber noch mal nachdenken.

Warum sollen die Wahlkreisgrößen nicht stark schwanken? Die Erststimme ist doch sowieso praktisch wertlos. Es wäre dann nur einfacher Wahlkampf zu machen und die Leute wüssten dann in welchem Wahlkreis sie wohnen.
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Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 08. Juli 2012 - 22:34 Uhr:   

"Warum sollen die Wahlkreisgrößen nicht stark schwanken? Die Erststimme ist doch sowieso praktisch wertlos."

Weil es die Überhangproblematik noch weiter verschärft. Wenn eine Partei überwiegend kleine Wahlkreise und dann noch knapp gewinnt, kann sie eine gigantische Zahl an Überhangmandaten generieren, womit der Bundestag nicht mehr proportional zum Wahlergebnis nach Zweitstimmen zusammengesetzt wäre.

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