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Thomas
| Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2005 - 22:48 Uhr: | |
Das hier wird ein was-wäre-wohl-wenn-Thread... 2 Fälle: 1) Angenommen die CDU und die CSU würden in Bayern antreten? Wie sähe es dann mit der Stimmverteilung aus? Ich meine jetzt nicht wer wie viele Stimmen bekäme sondern wie es in den anderen Bundesländern für die CDU aussähe. Da müsste doch die Stimmgewichtung aufgrund der Verknüpfung der Landeslisten zurückgehen, oder? 2) Angenommen die CDU tritt nur als Partei an stellt aber keinen Kandidaten. Die CSU stellt nur einen Kandidaten kandidiert aber nicht als Partei. Ist das überhaupt möglich? Kann eine Partei einen Direktkandidaten stellen ohne eine Landesliste in dem Land zu besitzen? Oder würde der Kandidat dann auch so behandelt als ob er parteilos sei? (Ich spiele auf den Wegfall der Zweitstimme an, sollte der CSU-Kandidat gewinnen) Danke für eure Antworten |
Frank Schmidt
| Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2005 - 22:59 Uhr: | |
Die Mandatszahl einer Landesliste hängt von der Stimmenzahl für diese Liste ab. Träte die CDU in Bayern an, erhielte dort aber keine Stimmen, würde sich am Ergebnis überhaupt nichts ändern. Wenn eine Partei keine Landesliste aufstellt, werden deren Direktkandidaten wie Parteilose behandelt, die Zweitstimme fiele in einem solchen Fall also weg. Stellt sie eine Landesliste auf, die aber keine Zweitstimmen erhält, wären dagegen alle ihre Mandate Überhangmandate, und die Zweitstimmen zählen ganz normal. |
Thomas
| Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2005 - 23:11 Uhr: | |
Ok, aber was wäre nun WENN sie in Bayern Stimmen erhielte? Wie würde sich das auf Deutschland auswirken? |
Frank Schmidt
| Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2005 - 01:07 Uhr: | |
Dann würde sie im Durchschnitt so viele Mandate in Bayern erhalten wie sie im Bund zusätzlich erhält. Im konkreten Fall kann es auch ein Mandat mehr oder weniger sein (weil der Mamdatsgewinn der Gesamtpartei nicht mit der Verteilung eines zusätzlichen Mandats nach Bayern zusammenfällt, sondern bei mehr oder weniger zusätzlichen Stimmen stattfindet). Dazu kommt dann noch das Wählerzuwachs-Paradoxon bei der Verwendung von Hare-Niemeyer, bei dem sich Mandate zwischen anderen Ländern als Bayern verschieben können. |
manfredi (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Sonntag, 04. Dezember 2005 - 11:42 Uhr: | |
Bei der Einführung eines Mehrheitwahlrechtes in Deutschland, welche Auswirkungen hätte dies auf die CSU? könnten CDU und CSU sich als Union (Parteiengemeinschaft) zur Wahl stellen? Vielen Dank für eine wahlrechtskompetente Auskunft. |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Sonntag, 04. Dezember 2005 - 12:54 Uhr: | |
@manfredi Auch bei Einführung eines Mehrheitswahlrechts könnte/würde die CSU als getrennte Partei antreten. In Bayern würde die CSU fast alle Wahlkreise gewinnen. Damit würde die CSU in der Fraktionsgemeinschaft vermutlich gestärkt. |