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Susie
| | Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2005 - 09:46 Uhr: | |
Sorry wenn diese Frage schon gestellt wurde, habe nichts dazu gefunden (falsche Stichwörter genutzt???) Jedenfalls versuche ich den Wahlsystem zu verstehn (bin kein Deutscher) meine Frage wer hat den Regierungsauftrag (lt. Gesetz) die stärkste Fraktion (jetzt CDU/CSU) oder die stärkste Partei (SPD) Danke (wenn ihr einen Link zu einem Gesetzestext hättet wäre ich sehr dankbar) Susie |

Good Entity
| | Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2005 - 20:19 Uhr: | |
Es gibt keinen Regierungsauftrag und auch kein Gesetz dazu. Jeder darf es versuchen, eine Regierung zu bilden, auch kleine Fraktionen mit wenigen Mandaten. Versuchen darf das auch ein einzelner Abgeordneter. Das Problem ist nur, auch tatsächlich genügend viele Abgeordnete zu finden, die hinterher diese Regierung auch gemeinsam bilden oder wenigstens alle die gleiche Person zum Kanzler wählen wollen. |
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