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ein wähler
| | Veröffentlicht am Montag, 19. September 2005 - 18:13 Uhr: | |
hallo, gestern bei der wahl frage ich mich wieder ob es normal ist, in den wahlkabinen bleistifte auszulegen, es waren keine kugelschreiber oder andere dokumentenechte stifte vorhanden. so war es auch schon bei der letzten wahl bei uns hier in der gemeinde. auf meine frage ob es normal ist das kreuzchen mit einem bleistift zu machen, bekam ich nur die antwort, das bleistift länger sichtbar wäre, und die anweisung von "oben" käme....... ist das überhaupt rechtens den wahlzettel ohne dokumentenechten stift auszufüllen ?? gruß von einem verwirrtem wähler |

Klaus
| | Veröffentlicht am Montag, 19. September 2005 - 18:48 Uhr: | |
"ist das überhaupt rechtens den wahlzettel ohne dokumentenechten stift auszufüllen ??" Ja. Wieso auch nicht? Ist es wahrscheinlich, daß ein Wahlhelfer vor den Augen der anderen Wahlhelfer plötzlich an Stimmzetteln rumradiert? |

Kai
| | Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2005 - 21:43 Uhr: | |
Die Argumentation, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wahlhelfer vor den Augen anderer Wahlhelfer kaum auf Stimmzetteln rumradiert, eher gering ist, ist für mich nicht schlüssig. Allein die Tatsache, dass die Möglichkeit hierfür besteht, wäre Grund genug diese Gelegenheit zu eleminieren. Dennoch ist die Schlussfolgerung als solches korrekt. § 50 (2) BWO besagt nur, dass "in der Wahlzelle ein Schreibstift bereitliegen soll". Und § 56 (2) BWO besagt auch nur, dass "der Wähler sich in die Wahlzelle begibt, dort seinen Stimmzettel kennzeichnet und ihn dort in der Weise faltet, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist". Nicht einmal in § 49 BWO ist für die Ausstattung des Wahlvorstands "Schreibgerät" vorgesehen. |

Martin
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 28. September 2005 - 22:58 Uhr: | |
Es kommt noch hinzu, dass nach § 54 BWO jeder (also auch Leute, die keine Wahlhelfer sind) waehrend der Wahl und waehrend der Auszaehlung der Stimmen Zugang zum Wahlraum hat. "ein wähler" haette also selber darueber wachen koennen, dass keiner auf den Wahlzetteln rumradiert. |

Tete
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Oktober 2005 - 11:30 Uhr: | |
Die Frage ist doch nicht beantwortet ist es nun erlaubt oder nicht mit einem nicht Bleistift den Wahlzettel anzukreuzen ?? |

Lars Tietjen
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Oktober 2005 - 11:45 Uhr: | |
@Tete Ein Bleistift ist sicherlich ein Schreibstift im Sinne der BWO. Ein Kreuz mit einem Bleistift lässt den Wählerwillen klar erkennen. Also ist es erlaubt einen Bleistift zum Ankreuzen zu benutzen |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Oktober 2005 - 15:34 Uhr: | |
Ich sehe kein Problem dabei. Auch beim Verwenden von Kullis können WAhlhelfer theoretisch manipulieren. WEnn er Gegner von Partei X ist, kann er ja einfach einfach auf einem Stimmzettel für Partei X ein zusätzliches Kreuz machen. Oder selbst Stimmzettel für Partei Y ausfüllen und die gegen Stimmzettel für Partei X austauschen. Letztlich muß man sich auf die Anständigkeit der WAhlhelfer verlassen-und das kann man wohl auch fast immer. |
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