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NH
| | Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 14:12 Uhr: | |
Hallo , mich würde mal interessieren ob ein Wahlzettel der unterschrieben wurde gültig oder ungültig ist ? Im Wahlrecht steht , dass er bei Zusatz einer Bemerkung oder eines Zusatzes als ungültig gilt . Ich bin jedoch der Meinung , dass wenn jemand den Wahlzettel korrekt ausgefüllt hat und sich dann mit seiner Unterschrift dazu bekennt man die Wahl gelten lassen sollte. Wie seht ihr das ? |

AeD
| | Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 14:17 Uhr: | |
Der Stimmzettel ist natürlich ungültig, schon mal was von geheimer Wahl gehört? Man kann sich aber (vor Einwurf) in die Wahlurne einen neuen Zettel geben lassen, wenn man aus Versehen unterschrieben hat. |

El Tres
| | Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 14:19 Uhr: | |
Er ist mit gutem Recht ungültig, denn die Wahl soll ja geheim sein. Deswegen darfst Du natürlich auch nicht außerhalb der Wahlkabine ankreuzen oder ähnliches (außer bei Briefwahl natürlich). Stell Dir mal vor, Du lebst in einem kleinen Wahlkreis, mit lauter NPD-Wählern, die alle Ihren Wahlzettel unterschreiben. Würdest Du Dich dann noch trauen, eine andere Partei zu wählen? |

Passagier
| | Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 17:04 Uhr: | |
Frage zum Punkt Wahlrecht: Es heißt ein Stimmzettel sei ungültig, wenn er "...einen Zusatz oder Vorbehalt enthält". Was verstehe ich in DIESEM Fall unter einen "Zusatz". Ist es egal ob da steht "gegen Merkel/bzw. Schröder...oder ähnliches" oder ob da auch einfach "Danke... oder Fertig" oder sonst irgendwas steht? |

Good Entity
| | Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 17:57 Uhr: | |
Ja |

Markus
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2005 - 00:22 Uhr: | |
Egal welcher Zusatz. Wenn der Zusatz aber nur auf einer der beiden Stimmseiten steht, und das Wahlgeheimnis nicht gefährdet so ist auch nur die beschriebene Stimme ungültig. |
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