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Uduh
| | Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 19:42 Uhr: | |
Hallo zusammen! Muss der Bundeskanzler ein (gewähltes) MdB sein oder nicht? Hintergrund der Frage: Hat der Bundeskanzler bei Abstimmungen im Bundestag IMMER ein Stimmrecht? (Ich gehe mal davon aus, dass nur gewählte(!) MdB's eine Stimme im Bundestag haben) Zu dieser Frage habe ich bisher keine eindeutige Anwort gefunden. Ich weiß, dass in der 1. Wahlphase der Kanzlerkandidat vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wird. Dieser ist in seinem Vorschlag frei. Heisst das, dass der Bundespräsident (theoretisch) jeden Bundesbürger mit passiven Wahlrecht -- vielleicht sogar mich?! ;O) -- als Bundeskanzler vorschlagen könnte? Bei Wikipedia habe ich lediglich gefunden, dass die Minister der Bundesregierung nicht zwingend Abgeordnete des Bundestages sein müssen. Beim Kanzler wird darüber nix gesagt. Vorab schonmal vielen Dank für die Antwort ... ... und ... ... nicht vergessen, am Sonntag wählen zu gehen! (Wird bestimmt 'ne spannende und interessante Kiste!) |

Fragender
| | Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 20:58 Uhr: | |
Der Bundeskanzler muß kein MdB sein (Kiesinger war zum Beispiel während seiner Kanzlerschaft kein Md). Stimmrecht im Bundestag hat der Kanzler nur, wenn er MdB ist. |

Uduh
| | Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 21:10 Uhr: | |
@ Fragender Vielen Dank für Deine Antwort! Ich habe mir sowas schon gedacht, war nur 'n bischen verwirrt, dass das nirgendwo so klar und deutlich zu lesen ist. So, und jetzt muss ich mal ganz schnell den Horst anrufen und ihm sagen, dass er mich vorschlagen kann! ;O)>-- |
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