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Max
| | Veröffentlicht am Sonntag, 21. August 2005 - 17:42 Uhr: | |
Als ich die Diskussionen über 5%-Hürde und Mehrheits-/Verhältniswahlrecht gelesen habe kam mir eine Idee: Offensichtlich sind die Hauptaufgaben des Parlaments in einer parlamentarischen Demokratie a) Wahl einer Mehrheitsregierung b) Gesetzgebung und Diskussion Unser Bundestag wird beiden Aspekten nur mäßig gerecht: Die 5%-Hürde grenzt zahlreiche Gruppen aus dem Parlament und damit aus der öffentlichen Wahrnehmung aus. Zugleich gelingt einigen wenigen Kleinparteien regelmäßig der Sprung in den Bundestag, sodass diese übermäßig großen Einfluss auf die Regierungsbildung ausüben. Daher mein schlichter Vorschlag: Man schafft zwei Kammern. 1. Kammer: Wahl nach relativer Mehrheitswahl, Wahl des Bundeskanzlers. Wahl alle 5 Jahre. 2. Kammer: Wahl nach Verhälniswahlrecht ohne jede Hürde. Wahl alle 2 Jahre. Jedes Gesetz muss von beiden Kammern verabschiedet werden. Dabei sollte es laufen wie heute bei BT und BR, d.h. eine einfache Mehrheit muss einfach überstimmt werden, eine Zweidrittel mit einer Zweidrittelmehrheit usw. So schafft man bei der Regierungsbildung sichere Mehrheiten, während zugleich kleinere Parteien bei der Dikussion und Gesetzgebung präsent sind. |
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